Meinung
Meiner Meinung nach sollte man das beschneiden der Jungen aus Religiösen oder gesundheitlichen Gründen nicht verbieten. Denn dann würde man ja gegen das Recht der Religionsfreiheit verstoßen!
Außerdem Ist es hygienischer wenn ein Junge/Mann keine Vorhaut hat.

    pippa_12376730

    Hygiene...
    Das mit der Hygiene stimmt nicht. Es ist ja auch nicht hygienischer die viel größeren Schamlippen der Mädchen herauszuschneiden, in denen viel tiefere und größere Falten sind die viel viel schwieriger sauber zu halten sind, und in denen sich sehr viel Menstruationsblut, Sperma, Smegma, Urin etc. sammelt.
    Im Vergleich zum weibliche Geschlecht ist das männliche echt super pflegeleicht und nach Meinung von Pflegekräften in Notaufnahmen auch meist super sauber gepflegt.

      pippa_12376730

      Welch Wunder....
      Gilt auch bei Mädchen...


      http://humdev.uchicago.edu/publications/shweder/Disputing%20The%20Myth%20of%20 the%20sexual%20dysfunction%20o f%20cicumcised%20women.pdf



      Macht das Argument der Hygiene wirklich Sinn?
      Und jetzt sag nicht das es was komplett anderes ist!
      Es gibt zich Varianten bei beiden und einige sind sehr wohl vergleichbar. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die von einigen Ärzten und Frauenrechtsverbänden.


      Ich sag beide Geschlechte müssen geschützt werden.

        Rechtslage:
        Ein deutige Rechtskommentare, die sie Strafbarkeit der rituellen Beschneidungen an Kindern belegen.
        Fenrer stellt die religiös motivierte Beschneidung einen Verstoß gegen die "negative Religionsfreiheit" dar, da dem religionsunmündigen Kind die spätere freie Wahl der Religion der relidiösen Zeremonien an denen es teilnehmen möchte genommen wird. Die Beschneidung ist ja nicht rückgängig zu machen.
        Die "negative Religionsfreiheit" wird vom Grundgesetz garantiert, und zwar konkret in den nach 140 GG fortgeltenden Recht des Artikels 136 Abs. 1 und 4 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 - Religionsfreiheit findet da ihre Grenzen, wo sie andere Grundrechte verletzt!


        Putzke, Stehr, Dietz: Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen, Medizinrechtliche Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs, in: Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, Springer Medizin Verlag 2008, S. 783 788.


        Putzke, Holm Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen, Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach 223 des Strafgesetzbuches, in: MedR (Medizinrecht) 2008, Springer Medizin Verlag, S. 268272.


        Putzke, Holm, Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, NJW (Neue Juristische Wochenschrift), Verlag C. H. Beck, 22/2008 S. 1568 1570.


        Herzberg, Prof. Dr. Rolf Dietrich, Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, in: Juristen-Zeitung 7/2009, Seite 332339.


        Jerouschek, Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Günter, Beschneidung und das deutsche Recht Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2008 Heft 6 Seite 213 ff.

          anwar_12689757

          Da spricht so vieles dagegen
          es ist kaum möglich, das alles aufzuzählen...


          In Artikel 136 WRV, die in unser Grundgesetz aufgenommen wurde, heißt es:


          (1) "Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt."
          Das bedeutet, dass die Religionsfreiheit nicht über dem Gesetz steht sondern sich unterzuordnen hat.
          Eindeutiger Verstoß


          (4) "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."


          Die Beschneidung von Kindern zwingt ihnen die Teilnahme an einer religiösen Handlung auf.
          Eindeutiger Verstoß.


          137 WRV:
          (3) "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."


          Des für ALLE geltenden Gesetzes. Von Ausnahmeregeln ist hier nicht die Rede. Und für alle gilt: Körperverletzung ist strafbar.


          GG Art 1
          (1) "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
          Gewalt."
          Die Beschneidung von Kindern verletzt die Würde der Kinder.
          Eindeutiger Verstoß.


          Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


          Es werden durch die Ansprüche der Religionen und durch die elterlichen Wünsche die Rechte der Kinder verletzt.
          Eindeutiger Verstoß.


          (2) "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
          diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."


          Eindeutiger Verstoß.


          Art. 3
          (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
          Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


          Ein Gesetz, das die Beschneidung von Jungen erlaubt und gleichzeitig die Beschneidung von Mädchen verbietet, verstößt eindeutig gegen diesen Artikel.


          (3) "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
          und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
          werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "


          Aus religiösen Gründen beschnittene Kinder werden aufgrund ihrer Religion benachteiligt, da Ihre Rechte (s.o.) mehrfach missachtet wurden.
          Klarer Verstoß.


          ARt. 4
          (1) "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
          Bekenntnisses sind unverletzlich."


          Durch die Beschneidung von Kindern wird die Religionsfreiheit der Kinder missachtet.
          Klarer Verstoß.


          Die BRD hat die UN-Kinderrechtskonvetionen ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen.
          In Artikel 24 heißt es:
          "...Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an..."
          Klarer Verstoß, da ein gesundes Körperteil entfernt wird und damit unnötige Schmerzen und Risiken (körperlich wie seelisch) verbunden sind.


          (3) "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"


          Wohl kein Kommentar nötig...


          und so weiter und so weiter.


          Bin gespannt, welche Kopfstände und juristische Winkelzüge jetzt unternommen werden, um all diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen...

          pippa_12376730

          Falsch
          ist zu behaupten, dass es per se hygienischer sei, wenn ein Mann keine Vorhaut mehr hat.
          Ich selbst bin beschnitten und muss mich auch regelmäßig waschen.
          Wenn ich tagsüber zweimal aufs Klo gehe und im Sommer schwitze, dann möcht ich mich sicher nicht so meiner Frau präsentieren.
          Wo liegt da jetzt der Vorteil einem Unbeschnittenen gegenüber?
          Ich habe keine Vorhaut, die ich beim Waschen zurückziehen müsste, klar, suuuuuper Vorteil. Aber sauber bin ich deshalb noch lange nicht.


          Und von wegen: Von Urlologen bestätigt:
          http://urologie.universimed.com/artikel/phimose-ein-pl%C3%A4doyer-f%C3%BCr-die-vorhaut


          Thema ist hier zwar die Beschneidung wegen Phimose, aber grundsätzlich gehts um das selbe.


          Darum auch bei Beschneidungen von Jungen:
          Schadet nur und hat nichts sinnvolles.

          pippa_12376730

          Hab...
          ich schon verstanden.
          Aber ich wollte dass du mir erklärst wieso du bei Mädchen generell dagegen bist und bei Jungen nicht. Beachte das es mehrere Varianten gibt und ich geh hier von vergleichbaren aus also nicht die extremen Formen die einer Amputation des Penis beim Jungen gleichkommen.


          Für beides kann man Pro und kontra finden. Für mich steht fest das in beiden Fällen niemand außer der Betreffende selbst das zu entscheiden hat und zwar wenn er 18 ist. Weil in Beiden Fällen die Selbstbestimmung verletzt wird und die Sexualität und somit die Freie Entfaltung unwiederbringlich verändert wird.


          Wie also begründest du die Ungleichheit auf Grund des Geschlechts?

            makaio_12113686

            Y
            Achso.
            Ich bin Moslem. Naja ist dann ja logisch wieso ich für eine Beschneidung von Jungen und gegen die von Mädchen bin.
            Es gab nie Probleme das Juden und Moslems Ihre Jungen beschneiden lassen, desshalb versteh ich nicht wieso es jetzt verboten werden sollte.
            Es schadet den jungen nicht gesundheitlich, wieso soll es dann verboten werden.
            Und es hat sich so weit ich weiß noch nie jemand beschwert das er beschnitten wurde ^^

              pippa_12376730

              ...
              Die Probleme gab es seit der Beschneidung. Nur wurde zugunsten von Religion und Brauchtum darüber hinweg gesehen. Genau so wie im Falle der Weiblichen Beschneidung. Widerspruch dagegen gab es wohl schon genau so lang, nur hat er mit der Aufklärung langsam zugenommen.
              Da wird ein Teil des Körpers weggeschnitten, welcher eine Funktion übernimmt. Das nennst du nicht schaden? Es beschweren sich welche wenn du nur mal mit lesen würdest.


              Und immer noch hast du keine sachlichen Begründungen vorgebracht warum ein vergleichbarer Eingriff am Mädchen ein Verbrechen ist, bei jungen nicht?

                Ich mach das mal anders jetzt...
                ...weil ich keine Juristin bin und auch keine Priesterin oder Soziologie studiert habe. Ich hab aber ein Bauchgefühl. Auf das hör ich genau, und damit leb ich bis jetzt ganz glücklich.


                Also mach ich das mal anders jetzt und lade euch in euer Kopfkino ein. Also dass wir uns alle zusammen mal was vorstellen. Egal, welche Meinung wir zu dem Thema haben. Am besten ganz neutral, wenn das geht?


                Also... ich würd das jetzt gerne mal trennen. Von der Wirklicheit meine ich. Im Kopfkino sollen das jetzt mal nicht die Juden und Moslime sein, sondern die XYZ-Religion in Lummerland einerseits und die ABC-Religion in Taka-Tuka-Land.


                Bei der XYZ-Religion ist es normal, den Mädchen, wenn sie 12 werden, eine Hand zu amputieren. Bei den ABC-Gläubigen kriegen die Jungen, wenn sie 14 sind, eine Glatze geschnitten.


                Ich glaub, ich brauch jetzt alle nicht sooo viel Phantasie und liege jetzt auch nicht soo schief wenn ich sage, die meisten Leute würden sich tierisch über die XYZ-Bräuche aufregen und dafür demonstrieren, dass die abgeschafft werden. Religion hin oder her - DAS geht gar nicht. Oder?


                Und über die ABC-Religion, da würde sich doch ziemlich wenig drüber aufgeregt, glaub ich jetzt.


                Da müsste dann doch irgendwo zwischen diesen beiden Sachen eine Grenze sein, oder? ALso so ein Punkt, ab dem jeder für sich findet, dass es zuviel wird. Kann das sein?
                Also die Hand, das wäre den meisten ein no-go. Und was wäre mit einem Finger? Oder einer Fingerkuppe? Ab wann wäre das denn in Ordnung?


                Und wenn den Jungen die Haare nicht abgeschnitten würden sondern schmerzhaft rausgezupft? Oder mit Feuer? Irgendwann würde jeder sagen: nein, DAS geht jetzt aber zu weit...


                Für mich ganz persönlich geht das zu weit, wenn erstens der Betreffende sich nicht frei entscheiden kann und es sich zweitens nicht mehr rückgängig machen lässt. Und deswegen find ich das Urteil erstmal ganz gut so. Ich glaub allerdings auch nicht, dass deswegen eine einzige Beschneidung weniger passiert.

                makaio_12113686

                ...
                Ich kann den link nicht öffnen.
                Diskussion über relligionen gehen nie gut...
                Naja also. Muslime Glauben an ALLES was im Koran und Sunnah steht. Und da das Beschneiden der Jungen vorgeschrieben ist, lassen Muslime ihre Jungen beschneiden.
                Und in der Thora steht ja auch das Jungen beschnitten werden müssen.
                Also ist mein Glauben ,mein Grund für eine Beschneidung der Jungen.


                Ich denke mit einer Altersgränze könnten Muslime und Juden leben da kein alter zur Beschneidung vorgeschrieben ist.

                  pippa_12376730

                  ...
                  Weder im Islam noch in irgendeiner anderen Relligion ist es vorgeschrieben das Mädchen beschnitten werden müssen. Also bin ich dagegen. Ist doch eigentlich nicht schwer zu verstehen ;)

                  :BIEN:
                  Keine weiteren Fragen, Eurer Ehren! :super:

                  Hm...
                  Erst ab18, dann wird keine der beiden Gruben diskriminiert. Und da die Pubertät bis 20 bei vielen Männern geht könnte man immer noch sagen das Moslems ein Vorteil dabei haben.

                    @ kuenstlerin
                    @ kuenstlerin: zu den kaspers die sich selbst verhauen gehöre ich auch nicht :-) auch warte ich nicht auf verschwundene immame, weder auf den 7. noch den 12. :-)


                    was die Beschneidungen angeht: wer das haben will, kann es ja als volljähriger mann machen lassen.


                    an kindern zu schnibbeln ist für mich tabu, und wenn ich sehe wie bei jüdischen beschneidungen die vorhaut von säuglingen mit einer aterienklemme von der eichel abgestochert wird - sie ist ja noch fest angewachsen, wie der fingernagel auf dem nagelbett - und das noch ohne betäubung, dann wird mir wütend und schlecht zugleich.


                    das nur, damit die männer später weniger lustemnpfinden haben?


                    Der Rabbi und Arzt ... Maimonides:


                    "Der körperliche Schmerz, der diesem Körperteil zugefügt wird, ist der wahre Zweck der Beschneidung. Keine der Körperfunktionen, die für das Überleben des Individuums notwendig sind, wird dadurch geschädigt, auch wird die Fortpflanzung nicht unmöglich gemacht aber ausschweifende Begierde und Lust, die über das hinausgeht, was unbedingt gebraucht wird, werden verringert. Die Tatsache, dass die Beschneidung die Fähigkeit zur sexuellen Erregung schwächt und manchmal vielleicht das Vergnügen, ist unbestreitbar."