Es geht...
ja um Beschneidung an Kindern. Und nur die soll verboten werden. Mir wäre es lieber gewesen sie hätten aus nicht medizinisch notwendigen Gründen gesagt, denn so würde man auch klarstellen das ästhetische Gründe genau sowenig gelten.
Und das mit dem Kompromiss ist genau so falsch in den Augen der orthodox gläubigen und einigen anderen.

O.O
Das verwundert mich jetzt schon was hier die Rasse zu sagen hat?
Außerdem kann man sich seine Nationalität aussuchen die diffuse Zugehörigkeit zu einer Rasse nicht. Wie also kann man mit irgendeiner Nationalität vermischt sein ?


Ideale zum Glück nicht durchsetzen können
Wie kann man nur glücklich sein, dass die Rechte von Kindern missachtet werden? Versuch mir das nur anschweiße mit Logik und Vernunft zu erklären.
Aber die öffentlich Debatte wird ja ohne hin fern ab davon geführt. Also erwarte ich bei dir keine Wunder.


Man könnte auch sagen die 0,0005 % der Nazis unter den Deutschen könnte man unter den Tisch fallen lassen. Extremisten sollten einen nie kalt lassen.



Ach und nur so, damit du nicht sagst ich würde mich hier gegen anderer Rassen stellen. Meine Familie ist französisch, laut den deutschen von Judenblut durchsetzt und musste ihre Heimat auf Grund von Religiösen Fundamentalisten verlassen.
Zu Juden hab ich Kontakt, wenn es auch schwierig ist da es hier kaum noch Familien gibt.
Und die fühlen sich zur zeit bevormundet durch ihre Vertreter
In Wahrheit ist das Thema schon lange unter den Juden selbst ein Streitpunkt.
Also ist es lächerlich zusagen man könnte nicht kein jüdisches Leben in Deutschland führen.
http://www.jewsagainstcircumcision.or g/

Notwendiges Urteil
Wie in http://www.jewsagainstcircumcision.or g/ dagestellt, ist jüdische Religion ohne Vorhautamputation sehr wohl möglich und der Verzicht auf diese Amputation wird wohl von den meisten Juden gefordert.
Was den Islam betrifft, so kann ich nur darauf hinweisen, daß der Koran die Entfernung der Vorhaut nicht fordert. Einige Mohammedaner behaupten, die Beschneidung müsse aus Gehorsam dem Propheten - gepriesen sei sein Name - gegenüber sein, der selbst angeblich ein beschnittener Mann war und angeblich die private Meinung vertreten habe, er selbst wolle die Beschneidungen.
Nun sind aber im Islam die Gläubigen zum Gehorsam gegenüber Gott und seinen Koran verpflichtet.
Jedoch untersagt der Koran Gehorsam gegenüber Propheten und Engeln als Unglauben.


Zitat aus der Dritten Sure:



3:78 Unter ihnen gibt es eine Gruppe, die ihre Zungen beim Lesen des Buches verdrehen, damit ihr meint, es gehöre zum Buch, während es nicht zum Buch gehört, und die sagen, es sei von Gott her, während es nicht von Gott kommt. Damit sagen sie gegen Gott eine Lüge aus, und sie wissen es.


3:79 Es steht keinem Menschen zu, daß Gott ihm das Buch, die Urteilskraft und die Prophetie zukommen läßt und daß er dann zu den Menschen sagt: Seid meine Diener anstelle Gottes. Vielmehr (wird er sagen): Seid Gottesgelehrte, da ihr das Buch lehrt und da ihr es erforscht.


3:80 Und auch nicht, daß er euch befiehlt, die Engel und die Propheten zu Herren zu nehmen. Kann er euch den Unglauben befehlen, nachdem ihr Gottergebene geworden seid?




Zitatende


Somit ist ganz klar bewiesen, dass die Beschneidung von religionsumündigen Kindern im Islam mindestens den Tatbestand des Unglaubens erfüllt, wenn nicht gar den nach islamischer Tradition mit dem Tode zu bestrafenden Abfall vom Glauben.
Jährlich werden in islamischen Ländern zahllose Menschen wegen des Abfalls vom Glauben hingerichtet, und auch viele in der BRD lebende Muslime töten Familienangehörige, wenn diese vom Islam abfallen.
Ein gesetzliches Verbot der Beschneidung könnte so verhindern, dass gläubige Muslime ihrer religiösen Pflicht, vom Glauben abgefallene zu töten, nachkommen zu müssen glauben.


Möge der Friede des barmherzigen Allerbarmers mit den Muslimen sein!

anwar_12689757

Wie das aussieht
wenn der Beschneider nach dem Schnitt das Blut der religiösen Vorschrift ensprechend mit dem Mund aufsaugt:


http://neorevivalist.com/2012/02/12/taboo-or-not-taboo-metzitzah-bpeh/


Also ehrlich gesagt hat das für mich mehr Ähnlichkeit mit sehr schweren Fällen von sexuellem Missbrauch als mit religiöser Praxis unter dem Schutz des Grundgesetzes.


Und das soll erlaubt werden? Gegen der Willen der Bevölkerungsmehrheit und gegen den Willen der Mehrheit der Juden, bloß weil ein paar Hanseln von wirren Zentralräten der Juden und (Pseudo)-Muslime und ein paar hochrangige Kirchenfuzzis der Katholiken das so wollen?


Immerhin, es melden sich die Kritiker:
http://www.jewsagainstcircumcision.or g

Jetzt wird fieberhaft an der Formulierung gefeilt
damit zwar die Verstümmelung von Jungen möglich ist, aber keinesfalls jemand auf die Idee kommen kann, Mädchen das gleiche anzutun.
Wo leben wir hier? Warum sind Jungs so wenig wert? Warum sind Mädchen (so wie es auch sein muss) geschützt, und Jungs sind Freiwild?


Unser Grundgesetz, das die Basis sein muss für unser Zusammenleben in Deutschland, wird immer mehr zusammengestaucht und aufgeweicht.
Die Menschen, Parteien, Religions- und Interessengruppen sollten sich nach dem Grundgesetz richten.
Statt dessen wird das GG immer mehr den Bedürfnissen derer angepasst, die nur am lautesten schreien.
Wer will nochmal, wer hat noch nicht...
Wem können wir noch entgegen kommen, wer will sonst noch seine Sauereien legalisiert haben...

:idea:
An alle die auch die Überzeugung haben, dass es falsch ist Kinder egal wie in welchen Umfang und egal welchen Geschlechts zu beschneiden.


Zur Zeit will die Regierung den Druck der religiösen Gruppen nach geben. Ohne dabei auf anderslautende Stimmen, auch aus den Religionen selbst, zu hören.
Es hat nichts mehr mit Religionsfreiheit mehr zu tun über anderen ihren Körper zu bestimmen. Jeden Mensch muss die Möglichkeit eingeräumt werden selbst über sich zu bestimmen.
Darum rufen wir alle auf welche sich für Selbstbestimmung und einen aufgeklärten Staat einsetzen. Macht von euren demokratischen Rechten Gebrauch. Last eure Meinung nicht ungehört. Schreibt einen Brief an die Bundeskanzlerin und den Bundespräsidenten. Sie sollen wissen was wir davon halten.




Hier kannst man an die Bundeksanzlerin schreiben.
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/De/Service/Kontakt/kontakt.html
und hier an den Bundespräsidenten
https://www.bundespraesident.de/DE/Header/Kontakt/kontakt-node.html




Wer noch mehr bewegen möchte kann auch eine Petition online einreichen.


https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=new


Wer kein eigene Petitionsschrift aufsetzen will oder kann, hier ist eine Vorlage:


http://webjungs.de/jungs/mein\_koerper\_1/petition-gegen-genitalverstummelung-beider-geschlechter/

Meinung
Meiner Meinung nach sollte man das beschneiden der Jungen aus Religiösen oder gesundheitlichen Gründen nicht verbieten. Denn dann würde man ja gegen das Recht der Religionsfreiheit verstoßen!
Außerdem Ist es hygienischer wenn ein Junge/Mann keine Vorhaut hat.

    pippa_12376730

    Hygiene...
    Das mit der Hygiene stimmt nicht. Es ist ja auch nicht hygienischer die viel größeren Schamlippen der Mädchen herauszuschneiden, in denen viel tiefere und größere Falten sind die viel viel schwieriger sauber zu halten sind, und in denen sich sehr viel Menstruationsblut, Sperma, Smegma, Urin etc. sammelt.
    Im Vergleich zum weibliche Geschlecht ist das männliche echt super pflegeleicht und nach Meinung von Pflegekräften in Notaufnahmen auch meist super sauber gepflegt.

      pippa_12376730

      Welch Wunder....
      Gilt auch bei Mädchen...


      http://humdev.uchicago.edu/publications/shweder/Disputing%20The%20Myth%20of%20 the%20sexual%20dysfunction%20o f%20cicumcised%20women.pdf



      Macht das Argument der Hygiene wirklich Sinn?
      Und jetzt sag nicht das es was komplett anderes ist!
      Es gibt zich Varianten bei beiden und einige sind sehr wohl vergleichbar. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die von einigen Ärzten und Frauenrechtsverbänden.


      Ich sag beide Geschlechte müssen geschützt werden.

        Rechtslage:
        Ein deutige Rechtskommentare, die sie Strafbarkeit der rituellen Beschneidungen an Kindern belegen.
        Fenrer stellt die religiös motivierte Beschneidung einen Verstoß gegen die "negative Religionsfreiheit" dar, da dem religionsunmündigen Kind die spätere freie Wahl der Religion der relidiösen Zeremonien an denen es teilnehmen möchte genommen wird. Die Beschneidung ist ja nicht rückgängig zu machen.
        Die "negative Religionsfreiheit" wird vom Grundgesetz garantiert, und zwar konkret in den nach 140 GG fortgeltenden Recht des Artikels 136 Abs. 1 und 4 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 - Religionsfreiheit findet da ihre Grenzen, wo sie andere Grundrechte verletzt!


        Putzke, Stehr, Dietz: Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen, Medizinrechtliche Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs, in: Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, Springer Medizin Verlag 2008, S. 783 788.


        Putzke, Holm Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen, Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach 223 des Strafgesetzbuches, in: MedR (Medizinrecht) 2008, Springer Medizin Verlag, S. 268272.


        Putzke, Holm, Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, NJW (Neue Juristische Wochenschrift), Verlag C. H. Beck, 22/2008 S. 1568 1570.


        Herzberg, Prof. Dr. Rolf Dietrich, Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung, in: Juristen-Zeitung 7/2009, Seite 332339.


        Jerouschek, Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Günter, Beschneidung und das deutsche Recht Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2008 Heft 6 Seite 213 ff.

          anwar_12689757

          Da spricht so vieles dagegen
          es ist kaum möglich, das alles aufzuzählen...


          In Artikel 136 WRV, die in unser Grundgesetz aufgenommen wurde, heißt es:


          (1) "Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt."
          Das bedeutet, dass die Religionsfreiheit nicht über dem Gesetz steht sondern sich unterzuordnen hat.
          Eindeutiger Verstoß


          (4) "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."


          Die Beschneidung von Kindern zwingt ihnen die Teilnahme an einer religiösen Handlung auf.
          Eindeutiger Verstoß.


          137 WRV:
          (3) "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."


          Des für ALLE geltenden Gesetzes. Von Ausnahmeregeln ist hier nicht die Rede. Und für alle gilt: Körperverletzung ist strafbar.


          GG Art 1
          (1) "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
          Gewalt."
          Die Beschneidung von Kindern verletzt die Würde der Kinder.
          Eindeutiger Verstoß.


          Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


          Es werden durch die Ansprüche der Religionen und durch die elterlichen Wünsche die Rechte der Kinder verletzt.
          Eindeutiger Verstoß.


          (2) "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
          diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."


          Eindeutiger Verstoß.


          Art. 3
          (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
          Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


          Ein Gesetz, das die Beschneidung von Jungen erlaubt und gleichzeitig die Beschneidung von Mädchen verbietet, verstößt eindeutig gegen diesen Artikel.


          (3) "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
          und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
          werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "


          Aus religiösen Gründen beschnittene Kinder werden aufgrund ihrer Religion benachteiligt, da Ihre Rechte (s.o.) mehrfach missachtet wurden.
          Klarer Verstoß.


          ARt. 4
          (1) "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
          Bekenntnisses sind unverletzlich."


          Durch die Beschneidung von Kindern wird die Religionsfreiheit der Kinder missachtet.
          Klarer Verstoß.


          Die BRD hat die UN-Kinderrechtskonvetionen ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen.
          In Artikel 24 heißt es:
          "...Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an..."
          Klarer Verstoß, da ein gesundes Körperteil entfernt wird und damit unnötige Schmerzen und Risiken (körperlich wie seelisch) verbunden sind.


          (3) "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"


          Wohl kein Kommentar nötig...


          und so weiter und so weiter.


          Bin gespannt, welche Kopfstände und juristische Winkelzüge jetzt unternommen werden, um all diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen...

          pippa_12376730

          Falsch
          ist zu behaupten, dass es per se hygienischer sei, wenn ein Mann keine Vorhaut mehr hat.
          Ich selbst bin beschnitten und muss mich auch regelmäßig waschen.
          Wenn ich tagsüber zweimal aufs Klo gehe und im Sommer schwitze, dann möcht ich mich sicher nicht so meiner Frau präsentieren.
          Wo liegt da jetzt der Vorteil einem Unbeschnittenen gegenüber?
          Ich habe keine Vorhaut, die ich beim Waschen zurückziehen müsste, klar, suuuuuper Vorteil. Aber sauber bin ich deshalb noch lange nicht.


          Und von wegen: Von Urlologen bestätigt:
          http://urologie.universimed.com/artikel/phimose-ein-pl%C3%A4doyer-f%C3%BCr-die-vorhaut


          Thema ist hier zwar die Beschneidung wegen Phimose, aber grundsätzlich gehts um das selbe.


          Darum auch bei Beschneidungen von Jungen:
          Schadet nur und hat nichts sinnvolles.

          pippa_12376730

          Hab...
          ich schon verstanden.
          Aber ich wollte dass du mir erklärst wieso du bei Mädchen generell dagegen bist und bei Jungen nicht. Beachte das es mehrere Varianten gibt und ich geh hier von vergleichbaren aus also nicht die extremen Formen die einer Amputation des Penis beim Jungen gleichkommen.


          Für beides kann man Pro und kontra finden. Für mich steht fest das in beiden Fällen niemand außer der Betreffende selbst das zu entscheiden hat und zwar wenn er 18 ist. Weil in Beiden Fällen die Selbstbestimmung verletzt wird und die Sexualität und somit die Freie Entfaltung unwiederbringlich verändert wird.


          Wie also begründest du die Ungleichheit auf Grund des Geschlechts?

            makaio_12113686

            Y
            Achso.
            Ich bin Moslem. Naja ist dann ja logisch wieso ich für eine Beschneidung von Jungen und gegen die von Mädchen bin.
            Es gab nie Probleme das Juden und Moslems Ihre Jungen beschneiden lassen, desshalb versteh ich nicht wieso es jetzt verboten werden sollte.
            Es schadet den jungen nicht gesundheitlich, wieso soll es dann verboten werden.
            Und es hat sich so weit ich weiß noch nie jemand beschwert das er beschnitten wurde ^^

              pippa_12376730

              ...
              Die Probleme gab es seit der Beschneidung. Nur wurde zugunsten von Religion und Brauchtum darüber hinweg gesehen. Genau so wie im Falle der Weiblichen Beschneidung. Widerspruch dagegen gab es wohl schon genau so lang, nur hat er mit der Aufklärung langsam zugenommen.
              Da wird ein Teil des Körpers weggeschnitten, welcher eine Funktion übernimmt. Das nennst du nicht schaden? Es beschweren sich welche wenn du nur mal mit lesen würdest.


              Und immer noch hast du keine sachlichen Begründungen vorgebracht warum ein vergleichbarer Eingriff am Mädchen ein Verbrechen ist, bei jungen nicht?