Ach Line,
noch was, hab ich vergessen zu schreiben....
das finanzielle kannst du natürlich bei einem Anwalt klären lassen, ich glaub wegen Unterhalt für sein Kind kann nämlich wenn er z.B. arbeitslos werden würde, dass du sofern finanziell die Mittel da sind, zumindest den Mindestunterhalt zahlen musst (weil es ja Männer gibt die dann den Hausmann spielen wollen damit sie keinen Unterhalt zahlen müssen). Das könnte passieren solange ihr verheiratet seit. Für seine Firma haftet er ja alleine..... wegen der anderen Sachen wie z.B. Erbe etc. kannst du natürlich einen Ehevertrag und Erbvertrag aufsetzen lassen. Das haben mein Mann und ich geregelt, dass ich z.B. nicht nach der Scheidung die Hälfte seiner Firma bekomme, er dafür keinen Zugriff hat auf das Geld das ich persönlich während der Ehe anspare etc.
Im Erbvertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen worden, dass sein Sohn nichts von dem erben kann was ich während der Ehe erwirtschaftet, geerbt oder geschenkt bekommen habe, auch wenn ich vor meinem Mann versterben sollte. Dann wird ein Vermögensverzeichnis erstellt, was zum Zeitpunkt meines Versterbens in meinem Besitz war und nach dem Tod meines Mannes (der erst mal mein Alleinerbe wäre) geht alles in den Besitz unseres gemeinsamen Sohnes über, der zusätzlich ja noch die Hälft vom Besitz meines Mannes erbt. Das war mir extrem wichtig, weil ich von meinen Eltern ein Haus erben werde und nicht möchte dass mein Quasistiefsohn davon etwas bekommt, auch wenn ich vor meinem Mann sterbe und der alles erben sollte. Ich kann also sicher sein dass mein Sohn alles bekommt was mir gehört. Mein Mann ist nur als Alleinerbe eingesetz(und ich als Alleinerbin) damit unsere Kinder uns nicht mal aus unserem Haus werfen können damit sie an ihr Erbe kommen. Sein Sohn kann also nicht verlangen dass ich unser Haus verkaufe um ihn auszuzahlen, da bekommt er seinen Anteil auch erst wenn ich sterbe. Optional haben wir aber auch aufgenommen, dass wenn wir das selbst möchten die Kinder dann ausgezahlt werden können, sprich wenn ich das Geld hätte, um seinem Sohn seinen Erbteil auszuzahlen, könnte ich das machen, und damit würde dann sein Erbteil erlöschen und es müsste kein Vermögensverzeichnis erstellt werden weil ja mein Sohn dann wenn ich Sterbe eh alles bekommt was noch übrig wäre.
Damit könntest du dich auf jeden Fall absichern. Und du kannst noch vieles mehr in so einen Vertrag aufnehmen.
z.B. kannst du auch im Ehevertrag aufnehmen, dass Schulden, die während der Ehezeit durch die Firma entstehen nicht auf den Zugewinn angerechnet werden könnne (so könnte dein Mann nicht die Firma kurzfristig belasten, damit Schulden entstehen um den Zugewinn zu schmälern)
Hoffe ich konnte dir damit ein bisschen helfen.
LG
Damit