Liebe Mamas,


ich habe ein Problem.


Ich habe eine Tochter und bin jetzt schwanger im 8. Monat. Beide Kinder sind von meinem EX. Für die Tochter hat er damals das Sorgerecht bekommen. (wir sind nicht verheiratet) Jetzt beim 2. Kind würde ich es ihm eher nicht geben, was ihn jetzt total umgehauen hat.


Wir verstehen uns gut. Sehen uns sehr regelmäßig. Haben uns im Guten getrennt. Aber ein gemeinsames Sorgerecht?


Was meint Ihr dazu?


Gruß
Dani

Bedenke
falls dir was passiert, was ich natürlich nicht hoffe, hätte er sehr viel Probleme das Kind zu bekommen. Es würde dann eher in ein Heim kommen, als zu ihm. Und wenn ihr Euch gut versteht, warum dann nicht teilen? wo sind Deine Bedenken?

    rufina_12928924

    Aber...
    die Vaterschaft erkennt er ja an. Dann wäre es doch kein Problem das Kind zu bekommen in so einem Fall, oder?


    Ich habe einfach Bedenken, dass ich ihn für jede Unterschrift, für jede "Amtshandlung" brauche und ich ja nicht weiß, was oder wo er in 18 Jahren ist. Wenn er jetzt z.B. nach Timbuktu auswandert, müsste ich ihn dort immer irgendwie erreichen.


    Ach weiß auch nicht. Habe einfach Angst, dass das gute Verhältnis zwischen uns nicht immer so ist und er mir dann irgendwann mal Steine in den Weg legen könnte. Seis darum wo das Kind mal in den Kindergarten geht oder in die Schule oder was auch immer. So könnte ich das ganz alleine entscheiden.


    Hm...

      smle_12060346

      Es stimmt nicht,
      dass es schwierig ist, wenn dir mal was passieren sollte. das jugendamt prüft in diesem falle als erstes, ob es möglich ist, dass der leibliche vater das kind nehmen kann.
      lg

        sheree_12562301

        Vollmacht
        Er kann dir ja eine Vollmacht ausstelen für medizinische oder bürokratische Angelegenheiten. Dann brauchst du nicht immer für alles eine Unterschrift (wenn ihr euch über die prinzipiellen Dinge einig seid).


        LG, Marie

        Du kannst auch bestimmte Teile...
        ...vom Sorgerecht abkoppeln. D. h. er hat zwar Sorgerecht, aber du hast das Aufenthalsbestimmungsrecht/ die rechtliche Vertretung/....