Aber klar doch ;)
Natürlich wird der Minijob abgezogen. Denn Du bekommst 67% Deines Verdienstausfalls vom Staat ersetzt. Wenn Du also arbeiten gehst, dann hast Du keinen Verdienstausfall bzw. mit 400Euro-Job ist Dein Verdienstausfall halt kleiner. Dir bleiben von den 400Euro dann nur noch ein Drittel übrig. Fleißig sein wird halt nicht immer belohnt - zumindest nicht beim Elterngeld. Beim alten Erziehungsgeld gabs nämlich einen Freibetrag.


LG - Rubin

Mh???
Aber es heisst doch, das man 30 stunden in der woche schaffen gehen kann, ohne abzug?!
wenn man davor garnet oder nur 400 beschäftigt war!


gruß


daria

Also...
...mein Minijob wird abgezogen beim Elterngeld. Das steht natürlich mal wieder nur im Kleingedruckten. Hab ich auch erst erfahren, nachdem ich meiner Chefin versprochen hatte, ab 8Wochen nach der Geburt wieder arbeiten zu kommen. :fou:
Das mit den 30Stunden bedeutet nur, daß Du dann überhaupt Anspruch auf Elterngeld hast. Von dem Verdienstausfall für 8Std/Woche bekommst Du dann auch 2/3 ersetzt.

Muss ich das verstehen?
Blicke es bald net mehr!
Würde 300 Elterngeld bekommen! Und wenn ich z.B. 12 Stunden in der Woche schaffen gehen würde dann würde das Elterngeld auch reduziert?
Habe das mal gelesen das da nix gekürzt wird, aber ich finde es net mehr!

Das weiß ich nicht genau...
...ob nicht vielleicht 300Euro der niedrigste Satz ist und dann wird nix mehr weggekürzt. Ich bekomme mehr Elterngeld und da wird es abgezogen.

So...
...hab mich jetzt noch mal schlau gemacht auf elterngeld.net.


Also, wer mehr als 30Std pro Woche arbeiten geht, verliert seinen Anspruch auf Elterngeld. Alle Beschäftigungen(auch Minijob) werden auf das Elterngeld angerechnet und führen zur Kürzung des Elterngeldes. ABER es gibt einen sogenannten Sockelbetrag von 300Euro. Selbst wenn der Anspruch unter 300Euro sinkt, so werden trotzdem 300Euro ausgezahlt.

Danke für eure Antworten!
Nun bin ich schlauer und lasse es dann wohl mit dem Arbeiten. Hmm, schade. Aber dann ist es ja gehupft wie gesprungen und nur meinem Chef einen Gefallen zu tun... Na, ich weiß nicht. So nett bin ich dann doch nicht :-) Dann muss er halt auf mich warten!


Vielen Dank nochmal


Die MElli

Ja
das wird abgezogen.
Wie genau weiss ich auch nedda.
Bin erst nach Deutschland gezogen.

Da wird nix einfach abgezogen!
Hallo Melli,


ich habe ein Jahr auf Minijobbasis gearbeitet und uns wurde nix vom Elterngeld abgezogen (hab aber noch das alte). Dein Einkommen aus diesem Job wird auf das zu berücksichtigende Einkommen (aus dem dein Anspruch auf Elterngeld besteht) dazugerechnet. Wenn du trotzdem unter der Einkommensgrenze bleibt, wird dein Elterngeld auch nicht weniger!


Liebe Grüße
Wonky

Also soweit ich weiß,
darfst Du 30 h die Woche arbeiten gehen ohne das Dir was vom Elterngeld abgezogen wird.
Also kannst Du Deinen Minijob schon machen. Wenn nicht ruf doch da mal an und frag einfach mal nach.


Lg Nicky

7 Monate später

So scheints zu sein :
Hallo...


67 Prozent wird bezahlt, wenn der Nettoverdienst mindestens 1000 Euro beträgt. Ist der Verdienst niedriger, werden die 67 Prozent um ein Prozent erhöht für jede 20 Euro, die das Nettogehalt darunter liegt. Zum Beispiel: Beträgt der Nettoverdienst 400 Euro, sind das 600 Euro zu wenig für das reguläre Elterngeld. 20 Euro sind in 600 Euro 30 mal enthalten. Also werden zu den 67 Prozent 30 Prozent dazu gerechnet. Das ergibt 97 Prozent. Das Elterngeld beträgt demzufolge 388 Euro.


Wer also eine geringfügige Beschäftigung - auch Minijob oder 400-Euro-Job - ausübt und nach der Mutterschutzfrist damit aufhört, bekommt durch diesen Geringverdienerbonus ein Elterngeld, das nur 12 Euro niedriger ist als das, was er durch seine Tätigkeit verdienen würde. Wer seinen Minijob allerdings behält und weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt und 300 Euro Mindestelterngeld zusätzlich.

7 Monate später

JA, wird abgezogen!
Also wenn man nur die 300 Mindestelterngeld bekommt, wird nix abgezogen, wenn man aber mehr hat, wird der Verdienst anteilig abgezogen. Leider...

ein Jahr später

Jetzt wirds witzig...
also bei mir war genau das der fall... ich hatte nach dem utterschutz wieder nen minijob angenommen da der antrag ja noch lief... dann wollten sie von mir die gehälter für das volle jahr während ich elterngeld beziehe haben also rief meine chefin dort mal an... es wird also abgezogen was heißt man ist schön blöd arbeiten zu gehen und zu denken man kann was dazu verdienen, sagte sogar der mitarbeiter am telefon... der kracher ist ja das bei geringfügiger beschäftigung das ja den krankenkassen nicht gemeldet wird sondern nur der knappschaft die leute bei der elterngeldstelle allerdings nur mit der kasse die daten ausgleichen, folglich hätte ich einfach arbeten sollen ohne dies der stelle zu melden es hätte keiner gemerkt. man wird für seine ehrlichkeit auch noch betsraft...
überlegs dir am besten zweimal...

Das ist aber komisch
hab das auch gemacht als ich noch EG bekommen hatte bin ich arbeiten gegangen (minijob/400). Hatte extra davor bei der EGstelle angerufen und gefrag ob ich das denn dürfte schon arbeiten gehen oder ob ich das Geld verliere. Sie sagte mir nur das ich ihnen einen Brief schreiben sollte in dem drin steht das ich nicht mehr als 30 std. die woche arbeiten würde (vielleicht war es auch weniger hab es schon vergessen, sorry) und natürlich den Arbeitsvertrag mit der Anzahl meiner Std.


Habe von denen dann die bestätigung auf Papier zurück geschickt bekommen dass das EG weiterhin normal überwiesen wird bis es halt abläuft.


Und so ist es auch gut gelaufen. Kommt es evtl auf die Bundesländer oder Städte drauf an ob man arbeiten darf oder nicht??? Eigentlich dürfte das nicht so sein oder????


LG Jenny

3 Jahre später