samsonite Billigend in Kauf nehmen hieße ja, das es gut gefunden wird,
Ich denke, wir reden aufgrund unterschiedlichen Begriffsverständnisses aneinander vorbei.
In ständiger Rechtsprechung bedeutet billigende Inkaufnahme nicht, einen Erfolg (Erfolg im Rechtssinne) gut zu finden bzw. anzustreben. In ständiger Rechtsprechung bedeutet billigende Inkaufnahme, bei Tatbegehung zu wissen und sich damit abzufinden, dass die Tatbegehung ursächlich dafür ist, dass ein Erfolg (Erfolg im Rechtssinne) möglich ist und eintreten kann.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Bedeutung von "billigend inkaufnehmen":
Diejenigen Leute, die illegale Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr veranstalten, finden es vermutlich nicht gut und streben es auch nicht an, dabei jemanden zu überfahren, wissen aber ganz genau, dass das passieren kann und nehmen es billigend inkauf, anstatt die besagten Autorennen bleiben zu lassen.
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung solcher Fälle läuft es oft auf die Frage hinaus, ob bewusste Fahrlässigkeit oder Eventualvorsatz vorliegt.
In Hinblick auf die unguten Folgen von Beschneidung bei Frauen tendiere ich dazu, bei den Täter/inne/n in Bezug auf diejenigen unguten Folgen, die nicht angestrebt sind, von Vorsatz zweiten Grades auszugehen. (Die Täter/innen streben bei der Tatbegehung nicht alle wegen der Tatbegehung eintretenden unguten Erfolge an, wissen bei der Tatbegehung aber ganz genau, dass wegen der Tatbegehung auch die nicht angestrebten unguten Folgen eintreten werden. Und nehmen das billigend inkauf.)