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iuri

  • 18. Nov 2021
  • Beitritt 3. Apr 2018
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  • Huiuiui, das ist aber ganz schön viel auf einmal, was? Kein Wunder, dass du so überrumpelt bist! Also pass mal auf, warum dein Mann das von dir verlangt, hat einen ganz einfachen Grund:


    Er möchte einen schriftlichen Nachweis für das Familiengericht, wann die Trennung stattgefunden hat. Er möchte damit das sog. "Trennungsjahr" einleiten. Dieses Jahr ist von Nöten, um vor Gericht beweisen zu können, dass die Ehe gescheitert ist und nicht erwartet werden kann, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden wird. Das wird so von unserer Rechtsordnung vermutet.
    Also wenn ihr ein Jahr getrennt "von Tisch und Bett" gelebt habt, wird die nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz geschütze Ehe als gescheitert angesehen und eine Richterin würde eure Ehe scheiden.


    Dass er aber jetzt schon einen Zettel hat, wo drauf steht, dass er die Ehe für gescheitert hält, wo er sich gestern erst getrennt hat... das ist ganz schön happig! Das Trennungsjahr ist nämlich auch dazu da, um zu schauen, ob man nicht doch wieder zueinander findet.


    Letztendlich ist es deine Entscheidung, ob du das unterschreiben möchtest. Ich an deiner Stelle würde aber erstmal schauen, dass du die Trennung ansich verarbeitest. Du kannst später immer noch einen Zettel unterschreiben, auf dem draufsteht: "Unsere Trennung hat am 27.10.2021 stattgefunden und wir haben seitdem beide eigenständig unsere Haushalte geführt und sind weder intim geworden noch als Ehepaar nach außen hin in Erscheinung getreten".


    Und das würde ich auch deinem Noch-Ehemann genauso sagen. Ihr habt ja eh noch mindestens ein Jahr, bis ihr euch scheiden lassen könnt (sofern beide Parteien zustimmen). Gib dir selbst erstmal etwas Zeit! Was für eine unangebrachte Aktion seinerseits! Alles Gute für dich!!!

  • Du hast die Wahl: Entweder lässt du das Gericht alles für dich regeln. Das kann ziemlich viel Geld kosten, weil du und dein Mann jeweils einen Anwalt bezahlen müsst.


    Alternativ könnt ihr beide euch einigen und selbst Lösungen für die Scheidungsfolgenfragen finden. Dadurch nehmt ihr dem Gericht Arbeit ab und bezahlt deutlich weniger.


    Den ersten Schritt, den du gehen musst, ist einen Scheidungsantrag stellen. Das geht heutzutage schon ganz bequem online.

    • iuri hat auf diesen Beitrag geantwortet.
    • Hallo Jana,


      ja, ich weiß wonach sich die Kosten einer Scheidung richten. Es geht hauptsächlich um das Einkommen der Ehegatten. Je höher das Einkommen, desto höher die Scheidungskosten.


      Wenn man das durchschnittliche Einkommen deutscher Haushalte heranzieht (Statistisches Bundesamt), lassen sich durchschnittliche Scheidungskosten von ungefähr 2.000 € pro Person errechnen. Beachte allerdings, dass in deinem individuellen Fall die Scheidungskosten deutlich darunter oder darüber liegen können.


      Es besteht die Möglichkeit, im Wege der sogenannten einvernehmlichen Scheidung die Kosten deutlich zu senken. Denn dadurch fallen 50% der Anwaltskosten weg.


      Sehr gerne, bei Fragen gerne nochmal melden!

    • Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich vorgesehen und kann nur durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden.


      Für den Versorgungsausgleich fallen zusätzlich Scheidungskosten an, die jedoch im Rahmen der Prozesskosten- oder der Beratungshilfe abgedeckt werden.


      Der Versorgungsausgleich betrifft die Rentenanwartschaften beider Ehegatten und hat einen sozialen Ausgleich zum Zweck. Denn es kommt vor, dass ein Ehegatte mehr Rentenpunkte während der Ehezeit erwirbt als der andere. Die Differenz wird im Scheidungsfall ausgeglichen. Hintergrund ist, dass ein Ehegatte möglicherweise aufgrund der Kindeserziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Aufgrunddessen soll dieser Ehegatte im Scheidungsfall nicht benachteiligt sein.

    • Tatsächlich gibt es so etwas wie eine Online Scheidung. Früher wurde dies noch bezweifelt, da letztendlich die Scheidung vor Gericht vollzogen wurde.


      Im Zuge der Corona-Pandemie haben aber selbst Gerichte zum Teil Videokonferenzen angewendet, um Verfahren entsprechend der Gesundheitsschutzvorschriften durchführen zu können.


      Ein Vorteil der Online Scheidung ist die Beschleunigung. Über ein elektronsiches Postfach kann der Anwalt viel schneller mit dem Gericht kommunizieren, als es noch früher über dne Postweg der Fall gewesen war. Auch der Nachrichtenaustausch zwischen Anwalt und Mandant wird durch E-Mail, Telefon und evtl. Zoom deutlich schneller und reibungsloser.

    • Hi!


      du kannst deine Scheidungskosten online berechnen. Pauschal kann dir nämlich niemand sagen, wie teuer deine Scheidung wird. Denn deine Scheidungskosten hängen von deinem Einkommen und dem deines Mannes ab. Deshalb musst du sie individuell berechnen, um ein möglichst akkurates Ergebnis zu bekommen.


      Ein Scheidungskostenrechner zeigt dir dann auch Möglichkeiten an, deine voraussichtlichen Kosten zu reduzieren. Zum einen durch einvernehmliche Lösungen, zum anderen durch die Wahrnehmung diverser Online-Verfahrensmöglichkeiten.

    • trompete1212

      Hallo Trompete,


      grob gesagt bedeutet einvernehmlich, dass sich die Ehegatten bzgl. der Scheidungsfolgen nicht streiten. Das kann Zugewinn- und Versorgungsausgleich und auch Unterhalt betreffen.


      Erheblich günstiger kann es deshalb sein, weil das Gericht weniger arbeiten muss und nur einer von euch einen Anwalt beauftragen muss. Dieser eine Anwalt ist verpflichtend vorgeschrieben, um einen Scheidungsantrag einreichen zu können. Wer also schnell einen Scheidungsantrag stellt und dem Anwalt dabei mitteilt, dass er oder sie sich einvernehmlich scheiden lassen will, kann auf diesem Wege 50% der Anwaltskosten sparen.


      Wichtig zu wissen ist noch, dass derjenige, der den Scheidungsantrag nicht stellt (Antragsgegner), vor Gericht seine Zustimmung zur Scheidung signalisiert, damit es nicht zu Komplikationen kommt.


      Grüße!

    • Servus Trompete, gute Frage aufjedenfall, mit der ich mich schon mal beschäftigen musste.


      Deine Scheidungskosten sind zunächst abhängig von deinem und dem Nettoeinkommen deines Mannes in drei Monaten. Um die Scheidungskosten für dein Einkommen zu ermitteln, kannst du einen Scheidungskostenrechner verwenden.


      Nun zur Frage, wer die Scheidungskosten zahlt: Die Scheidungskosten richten sich nicht danach, wer den Scheidungsantrag stellt. Die Gerichtskosten werden genau zur Hälfte (50:50) zwischen den Ehegaten aufgeteilt. Die Anwaltskosten trägt jeder selbst, weil jeder Ehegatte in der Regel einen eigenen Anwalt hat. Habt ihr jedoch nur einen Anwalt (einvernehmliche Scheidung), könnt ihr auch diesbzgl. vereinbaren, dass ihr die Anwaltskosten 50:50 unter euch aufteilt.


      Ich denke mal, die Antwort hilft dir weiter. Wenn nicht, melde dich einfach nochmal bei mir :)

      • sonne6864 hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      • sommertraum123

        Hallo Sommertraum,


        tut mir leid, dass deine persönliche SItuation gerade nicht so gut aussieht. Ich hoffe, dass dir die Trennung dabei hilft, einen Neustart zu wagen. Das funktioniert sicher besser, wenn dich die Scheidungskosten nicht überfordern.


        schnuckweldev hat recht damit, dass das Einkommen für die Berechnung der Scheidungskosten maßgeblich ist. Wenn du "Scheidungskostenrechner" googlest kannst du bei vielen Anbietern dein Einkommen und das deines Mannes eingeben und die Scheidungskosten berechnen.


        Für staatliche Unterstützung, im rechtlichen Sprachgebrauch Verfahrenskostenhilfe (allgemein auch als Prozesskostenhilfe bekannt), gibt es strenge Voraussetzungen. Die wichtigste ist, dass du nur über ein geringes Einkommen und über kein Vermögen verfügst. Weiterhin muss das Gericht die Erfolgsaussichten deines Verfahrens als gut einschätzen. Zudem darfst du das Verfahren nicht nicht führen, wenn du die Kosten selber tragen müsstest (fehlende Mutwilligkeit). Da, wie du siehst, das nicht unkompliziert ist, kannst du dich von einem Anwalt, in einem Erstgespräch teilweise sogar kostenlos, beraten lassen.


        Alles Gute!

        • trompete1212

          Hallo nochmal, Trompete!


          wie will man dir etwas vorwerfen, das du nicht hättest ändern können? Offenbar ist es dir aktuell gar nicht möglich, dich mit deinem Ex-Mann abzusprechen, da er sich jeglichem Kontakt verweigert.


          Um solchen Situationen vorzubeugen, gilt im Sorgerecht folgende Regel: Wenn die Umstände es erfordern, dass dringend eine Entscheidung herbeigeführt werden muss, darf, um das Wohl des Kindes zu sichern, jeder mitsorgeberechtigter Elternteil, alle notwendigen Handlungen in Bezug auf das Kind vornehmen. Übertragen auf deinen Fall bedeutet das: Wenn keine Entscheidung herbeigeführt werden kann nach den Regeln des gemeinsamen Sorgerechts (weil du deinen Ex-Mann nicht kontaktieren kannst), darfst du zum Wohle des Kindes alleine entscheiden. Man stelle sich nur den Fall vor, es wäre anders: Nie könnte eine Entscheidung über die weiterführende Schule des Kindes herbeigeführt werden, wenn ein Elternteil nicht erreichbar ist. Daher halte ich es für richtig, wie du das handhabst, und rechtlich habe ich auch wenig Bedenken, soweit ich es denn beurteilen kann.


          Für das alleinige Sorgerecht müsstest du einen Antrag beim Familiengericht stellen: Diesem Antrag wird dann stattgegeben, wenn die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf sich am besten dem Kindeswohl entspricht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn du ihn für Entscheidungen bezüglich des Kindes nicht erreichen kannst. Er wird hier seiner Verantwortung nicht gerecht. Deshalb ist es auch sehr gut, dass du deine Kontaktversuche dokumentiert hast. Das kannst du bis zum Gerichtsverfahren auch ruhig fortführen, weil es deine Argumentation untermauert.


          Ganz viel Erfolg wünscht dir iuri!

          • trompete1212

            Hallo Trompete,


            die doch etwas schroffe Antwort von "muc.Ist" "Geh zum Anwalt" hilft dir ersteinmal kaum weiter. Zwar könnte es für dich notwendig werden, einen Anwalt damit zu beauftragen, das alleinige Sorgerecht für dich zu erwirken.


            Allerdings versuche ich mal, dir eine Antwort zu geben, die dir tatsächlich ein wenig weiterhilft. In jedem Fall gilt auch für euch, dass das gemeinsame Sorgerecht für eure beiden Kinder kraft Gesetz bei beiden Elternteilen liegt. Es gilt auch die Vermutung, dass das gemeinsame Sorgerecht am besten für die Verwirklichung des Kindeswohls ist. Deinen Ausführungen entnehme ich mal, dass beide Kinder bei dir leben. In den täglichen Angelegenheiten entscheidet auch stets das Elternteil, bei dem sich das Kind für gewöhnlich aufhält - also du!


            Richtig ist aber auch, dass du aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts bei nur einmal zu treffenden Entscheidungen, wie z.B. auf welche weiterführende Schule das Kind gehen wird, die Zustimmung deines Ex-Mannes einhohlen musst. Lebensnah gedacht, kannst du einfach die Entscheidung treffen. Dein Ex-Mann wird es womöglich kaum erfahren, da er sich für die Kinder ja kaum interessiert. Wenn er doch davon erfährt und dann dagegen ist, würde er die Last tragen, eine andere Entschedung herbeizuführen. Dies dürfte dann nur noch in den seltensten Fällen tatsächlich möglich sein.


            Wenn du trotzdem wissen möchtest, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit du das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommst, melde dich am besten nocheinmal. Dafür müsste ich ersteinmal recherchieren, da ich kein Anwalt oder sowas bin.


            Viele Grüße schonmal.

            • gulfem_18501660

              Ja da hast du recht. Deshalb, wenn man eine Online Scheidung machen will, sollte man sich im voraus beraten lassen und dann aber die Scheidungsfolgen einvernehmlich festlegen. Sonderwünsche sind dann in der Tat nicht mehr möglich, das sollte aber auch nicht mehr notwendig sein, wenn man sich im voraus ausreichend Gedanken gemacht hat.

            • Also beim Unterhalt läuft es genauso wie bei "normalen" Scheidungen. Es ist diesbezüglich wirklich unerheblich, ob die Scheidung "online" stattfindet oder nicht. Der Punkt ist nur die gute anwaltliche Beratung. Falls du dich dafür entscheidest, das ganze "online" zu machen, dann solltest du wegen deiner Fragen zum Unterhalt mal mit deinem Anwalt telefonieren.


              Man spart, allgemein gesprochen, schon recht viel bei einer Online Scheidung. Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, waren es bei mir ca. 40%. Das macht also echt was aus! Ja, es gibt im Internet gute Scheidungskostenrechner. Der hier hat mir damals einen guten Überblick gegeben. Dann wusste ich zumindest einigermaßen, was finanziell auf mich zukommt. Viel Glück damit!!:BIEN:;)

              • Hallo Steffi,


                wie schade, dass du dich scheiden lassen möchtest. Wenn dem aber so ist, dann kann ich dir aus eigener Erfahrung eine Online Scheidung wirklich nur empfehlen.


                Ich habs damals selber gemacht und es ging einfach super schnell und war verhältnismäßig günstig. Wegen Unterhalt kann dir am besten der Rechtsanwalt, den du dir aussuchst weiterhelfen. Damit kenne ich mich nicht so super genau aus, hat bei uns aber damals gut geklappt.


                Seriös ist es aufjedenfall. Und vor allem zeitsparend. Du kannst nämlich den Scheidungsantrag einfach online ausfüllen und musst nur zum Gerichtstermin erscheinen. Bei Fragen konnte ich den Anwalt immer erreichen.


                Wenn du noch konkrete Fragen zu meinen Erfahrungen haben solltest, beantworte ich dir diese gerne.


                VG!!

                • delaja_12246921

                  Hallo Laho,


                  so wie dir geht es vor einer möglichen Trennung bzw. Scheidung vielen anderen Menschen auch. Das große Problem einer Scheidung sind die hohen Kosten, die auf einen zukommen (Gerichts- und Anwaltsgebühren). Bei der Trennung ist es sehr hart, seinem langjährigen Partner so plötzlich die Wahrheit zu sagen.


                  Bei der Scheidung kann ich dir vielleicht den ein oder anderen Tipp geben, wie du die Scheidungskosten möglichst geringt hältst. Am besten einigst du dich mit deinem Mann über die wesentlichen Aspekte der Scheidung (Unterhalt, Sorgerecht bei vorhandenen Kindern, Versorgungsausgleich etc.). Dann ist es möglich, dass nur einer von euch einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Das Ausfüllen des Scheidungsantrags geht mittlerweile sogar online. Sodann kann der Gegenstandswert, der die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten bestimmt, bis zu 30% herabgesetzt werden, wenn das Verfahren einfach war (bei einvernehmlichen Scheidungen i.d.R. der Fall). Zusammengefasst: Nur ein Anwalt und einfaches Verfahren erlassen dir bis zu 50% der Scheidungskosten. Du musst nur mit etwas Bedacht vorgehen.


                  Und bei der Aufdeckung der Wahrheit kommst du wohl nicht darum herum, deinem Mann dein Herz offenzulegen und im Anschluss zu versuchen, mit ihm bzgl. der Scheidung konstruktiv zusammenzuarbeiten.


                  Viele Grüße und alles Gute!

                  • ismat_12456761

                    Das kann jawohl nicht angehen. Wenn die Mutter nicht ihrer Sorgepflicht für das Kind nachkommt, ist es ungerecht, wenn du sie versorgst und die Mutter dafür auch noch entschädigst. Ich bin selber kein Experte, aber die Unterhaltsschuld kannst du dir bestimmt als Schadensersatzanspruch zurückholen. Es ist nämlich so, dass die Mutter ihrer Pflicht nicht nachkommt, dann kann sie auch keine Leistung erwarten.


                    LG

                  • bitja_13106559

                    Sowie du die Situation schilderst, scheint mir die Eherettung kaum noch möglich zu sein. Vielleciht wäre für euch ein klarer Schlussstrich im Wege einer einvernehmlichen Scheidung (https://einvernehmliche-scheidung.online) am besten, da euer Vertrauensverhältnis ziemlich zerrüttet zu sein scheint. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird viel Zeit und Geld gespart, du hättest dann viel Kraft für einen Neuanfang. Viel Glück!!

                  • Vielleicht kannst du dich ja einfach mal kostenlos beraten lassen. Viele Anwälte bieten das mittlerweile an. Außerdem kannst du deine Bequemlichkeit sogar mit der Scheidung verbinden, nämlich indem du eine sogenannte "Online-Scheidung" durchführst. Dafür musst du nur einen Antrag ausfüllen, der zum Beispiel so aussieht: [https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidung-online/scheidungsantrag


                    VG](https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidung-online/scheidungsantrag)