Servus Trompete, gute Frage aufjedenfall, mit der ich mich schon mal beschäftigen musste.
Deine Scheidungskosten sind zunächst abhängig von deinem und dem Nettoeinkommen deines Mannes in drei Monaten. Um die Scheidungskosten für dein Einkommen zu ermitteln, kannst du einen Scheidungskostenrechner verwenden.
Nun zur Frage, wer die Scheidungskosten zahlt: Die Scheidungskosten richten sich nicht danach, wer den Scheidungsantrag stellt. Die Gerichtskosten werden genau zur Hälfte (50:50) zwischen den Ehegaten aufgeteilt. Die Anwaltskosten trägt jeder selbst, weil jeder Ehegatte in der Regel einen eigenen Anwalt hat. Habt ihr jedoch nur einen Anwalt (einvernehmliche Scheidung), könnt ihr auch diesbzgl. vereinbaren, dass ihr die Anwaltskosten 50:50 unter euch aufteilt.
Ich denke mal, die Antwort hilft dir weiter. Wenn nicht, melde dich einfach nochmal bei mir :)