Ich konnte im Internet leider nicht fündig werden und auch in dem Leitfaden, den ich von der Kita bekam, steht dazu nichts, deswegen dachte ich, ich frag mal euch :)
Und zwar hat mein Chef einige Vorschläge gemacht, wie wir das Arbeitsverhältnis nach meiner Elternzeit gestalten. Noch haben wir keinen Kita Platz, stehen auf der Warteliste und bekommen im Dezember Bescheid, ob wir ab August 2019 einen haben. Ab Juli müsste ich wieder arbeiten und meine Vertretung hat einen befristeten Vertrag bis Februar, deswegen wüsste mein Chef gerne vorher, wie ich dann ab Juli arbeiten gehe, damit er den Vertrag mit dem Kollegen entsprechend gestalten kann (von Juli - August hätte ich eine Tagesmutter).
Was meine Arbeit angeht ist es so, dass ich eigentlich bis 16:30 Uhr gearbeitet habe, wenn ich einen Kita Platz bekomme, muss ich den Kleinen aber bis 16 Uhr abholen, also muss ich meine Arbeitszeiten reduzieren. Da ich aber eine weite Anfahrt (70km) habe sagt mein Chef, es macht keinen Sinn, wenn ich jeden Tag einfach eine Stunde weniger mache, denn dann hätte ich aufgrund der Fahrtkosten ja kaum noch Verdienst, da ich ja dann eh nur noch teilzeit arbeite und entsprechend weniger verdiene. Daher hat er vorgeschlagen, dass ich Morgens eine Stunde eher anfange und dann insgesamt 2 Tage a 9 Stunden komme und zusätzlich halt noch Samstags. Die zwei Tage unter der Woche könnte mein Mann auch eher Feierabend machen und den Kleinen abholen - so weit so gut.
Jetzt frage ich mich halt - mein Junge müsste dann ja nur zweimal die Woche von 7-16 Uhr in die Kita - wären halt 18 Stunden. Wenn ich ihn dann die Tage, die ich frei hätte um 12 abhole, würde ja eine 35 Stunden Betreuung reichen. ist das rechnerisch so möglich, dass man halt das Kind an unterschiedlichen Tagen unterschiedlich lange da lässt - oder bedeutet 35 Stunden einfach, dass das Kind jeden Tag bis 14 Uhr abgeholt werden muss? Oder ist das KiTa abhängig? Ich weiß ja noch nicht, in welche KiTa mein Kleiner kommt, sofern ich überhaupt einen Platz bekomme. Hier im Kreis wird das verlost. Von daher kann ich dort ja auch noch nicht nachfragen und die Kreisverwaltung (die eigentlich dafür zuständig ist) konnte mir die Frage nicht beantworten :-\