Hallo. Meine Schwägerin ist im 5. Monat schwanger. Sie hat einen Job in dem sie grad viel Stress hat und ca. 8 std sitzt. Sie hat eigentlich von Anfang an immer wieder starke Kopfschmerzen. Seit einiger Zeit schlafen ihr immer die Beine ein und insgesamt geht's ihr nicht so gut. Sie ist auch immer mal wieder krankgeschrieben. Jetzt meine Frage. Kann sie deswegen ein beschäftigungsverbot bekommen? Und von wem? Ich hoffe auf zahlreiche antworten. Danke

  • Hallo
    Also ich wurde von meinem Frauenarzt gleich vom ersten Tag an frei gestellt.
    Ich hab das BV bekommen, weil ich als Krankenschwester jeden Tag mit Infektiösen Patienten zu tun hatte.


    Deine Schwägerin soll ihre Probleme einfach ihrem Frauenarzt oder Ärztin erklären und um ein BV bitten.
    Das kostet niemandem was. Lohn wird fortgezahlt und der Arbeitgeber bekommt von der Krankenkasse eine Vertretung bezahlt.


    Viel Erfolg


    Hikaru Hoshi

Hallo
Also ich wurde von meinem Frauenarzt gleich vom ersten Tag an frei gestellt.
Ich hab das BV bekommen, weil ich als Krankenschwester jeden Tag mit Infektiösen Patienten zu tun hatte.


Deine Schwägerin soll ihre Probleme einfach ihrem Frauenarzt oder Ärztin erklären und um ein BV bitten.
Das kostet niemandem was. Lohn wird fortgezahlt und der Arbeitgeber bekommt von der Krankenkasse eine Vertretung bezahlt.


Viel Erfolg


Hikaru Hoshi

Hallo
Sie kann es gerne bei Ihrem Frauenarzt welcher der einzige ist der dieses ausstellen darf ansprechen.ob sie Erfolg hat kann ich dir nicht sagen denn das ich an strengen Bedingungen geknöpft und nicht mehr so einfach wie vor ein paar Jahren da es leider zu oft ausgenutzt wurde.ich selber habe in meinen beiden Schwangerschaften sofort in der 6.woche eins bekommen hatte aber auch etliche Fehlgeburtenuns operative Eingriffe. und es bestand immer eine Gefahr für das Kind und mich. Eine Freundin von mir ist auch sehr oft krank geschrieben mit Rückenschmerzen und Kopfschmerzen sie ist bereits im 7 Monat und arbeitet an der Kasse als Verkäuferin sie hat kein Beschäftigungsverbot erhalten.

    kartal_12632359

    Habe noch vergessen zu erwähnen
    Das es doch noch jemanden gibt der dir ausser der Frauenarzt eines ausstellen darf, das ist dein Arbeitgeber wenn er deinen Platz nicht nach den Mutterschutzrichtlinien einrichten kann dann darf er dir aufgrund dessen ein Verbot ausstellen.

    Also
    Prinzipiell ist hierfür erst Mal der Betriebsarzt verantwortlich. Der Arbeitgeber ist nämlich zuerst in der Pflicht den Arbeitsplatz so umzugestalten, dass du dennoch arbeiten kannst. Dein Frauenarzt kann das nicht beurteilen, wie die Situation vor Ort aussieht. Kann aber auch ein BV aussprechen. Auch als Krankenschwester, kann man anderer Bereichen arbeiten und man erhält nicht automatisch ein BV. Ich kenne auch hier Leute, die sich dass wegen einer drohende Frühgeburt erst erkämpfen mussten.


    So wie du den Sachverhalt aber beschreibst, sind die Beschwerden alleine nicht ausreichend für ein BV bzw. könnte man wegen dem Stress vielleicht ein BV auf 50% aussprechen. Ansonsten haben die gesundheitlichen Probleme, an sich nicht mit den Arbeitsplatzbedingungen zu tun haben, die ein BV rechtfertigen würde (bei drohende Gefahr für die Schwangerer/ Fet).
    Vom Gesetzgeber sind regelmäßige Ruhezeiten vorgeschrieben in denen sich die werdende Mutter zurückziehen kann. Gegen eine hauptsächlich sitzende Tätigkeit ist nichts einzuwenden (im Gegensatz zu stehend).


    Siehe hierzu das Mutterschutzgesetz
    http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html
    Zudem gibst es noch einen Leitfaden zum Mutterschutz zum download siehe hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=3156.html


    Hier der Auszug aus zum Gesetzt zum Beschäftigungsverbot
    " 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
    (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
    4 Weitere Beschäftigungsverbote
    (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
    (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
    1. Arbeiten mit regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg, gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg, ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.
    2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
    3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
    4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
    5. mit dem Schälen von Holz,
    6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
    7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,
    8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.


    (3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit
    1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
    2. Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempoist verboten. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.
    (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter und ihrer Kinder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
    1. Arbeiten zu bestimmen, die unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 und 2 fallen,
    (5) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen bestimmen, ob eine Arbeit unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 bis 3 oder einer von der Bundesregierung gemäß Absatz 4 erlassenen Verordnung fällt. Sie kann in Einzelfällen die Beschäftigung mit bestimmten anderen Arbeiten verbieten"

    Also ...
    Der Frauenarzt oder der Betriebsarzt können eins ausstellen!


    Soll sie da hin und alles in Ruhe erzählen.


    Wünschen würde ich es ihr !


    Ich selber bin das zweite Mal Schwanger. Und bin das zweite Mal von Bertribsarzt freigestellt. Sofort.


    Arbeite in der Krippe mit Kindern unter 3 Jahren.


    Das ist und war Luxus für mich


    :-D



    Du hast für alles Zeit / kein Streß ! Kannst dich erholen und alles für das Baby im Ruhe vorbereiten. Und dich nicht hinter einen Bürostuhl "quellen " !!!


    Viel Glück das sie eins bekommt.

    Hallo
    Danke für eure Antworten. Sie war jetzt heut beim Hausarzt (konnte heute früh kaum aufstehen weil ihrs in Kreuz reingeschossen hat) und ihr FrauenArzt aktuell im Urlaub ist. Sie hat ihm die sachlage erklärt. Ausserdem hat sie wasser in den beinen. Generell läuft sie viel und trinkt auch viel.........Jetzt hat sie eins bekommen. Da bin ich auch froh drüber. Habe auch schon zwei Schwangerschaften hinter mir und die zweite war auch alles andere als schön und musste zum glück nicht arbeiten. So kann sie jetzt hoffentlich ihre Schwangerschaft schön und in Ruhe genießen.

      ottila_12750115

      Das freut mich
      Ist ja echt gut gelaufen. Habe die gleichen Beschwerden. Extreme Rückenschmerzen, was durch ein Bürojob nur schlimmer wird & wassereinlagerungen. Mein Frauenarzt hat mich nur 1 woche krank geschrieben... Bin in der 23. SSW, habe ein Gebärmutterhals von 3cm. Also relativ knapp in Ordnung.


      Mein Hausarzt hat mir jetzt nur bis Montag krank gegeben. Bin verzweifelt.... Was kann icj denn machen ... Ich knn einfach nicht mehr...