Hallo,
ich stehe vor einen kleinen Problem, wir möchten gern Kündigen, zum 30.09. mit Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Monats und der Kündigungssperre von März bis Juni. Nun sagt die Tagesmutter, das wir noch den Monat Oktober zahlen müssen. Wir haben zum ersten Oktober einen Kindergarten Platz und wollen nicht doppelt zahlen. Wie ist eure Auffassung mit der Kündigung?

Wenn ich dich richtig verstehe...
Dann kündigst du fristgerecht??? Wie lange läuft denn euer Vertrag mit der Tagesmutter? Bei uns ist eine Klausel drin, dass die Aufnahme eines Kita Platzes kein Kündigungsgrund ist :-(

    Kündigung Tagesmutter
    Die Auffasung der Tagesmutter ist, dass im Juni noch die Kündigungssperre gelte und wir nicht zum Ende Juni die Kündigung einreichen können, dass sie zum ersten Juli greift. Wir können dann erst zum Ende des Monats Juli

      azad_12059472

      Einhaltung
      mit Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungssperre von März bis Juni ist unsere auffassung das wir zum 30.09. gehen können. Die Tagesmutter meinte, dass im Juni noch die Kündigungssperre gelte und wir nicht zum Ende Juni die Kündigung einreichen können, dass sie zum ersten Juli greift.

      agnes_12738811

      Da hat die tagesmutter auch recht
      im Juni ist noch Sperre somit könnt ihr ja erst um Juli kündigen und dann fällt der Oktober noch lit rein

      Ihr dürft im juni ja noch nicht
      kündigen wegen der Kündigungssperre von März bis Juni d.h ihr müsst zum 30.10 kündigigen am 30.7

      ...
      Hi du,


      die Verträge mit Tagesmüttern sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich - was in Stadt A gilt, kann in Nachbarstadt B schon wieder ganz anders sein.
      Um ne wirklich sichere Auskunft zu bekommen, musst du mit dem zuständigen Jugendamt reden!
      Allerdings macht die Interpretation der vertraglichen Regelungen durch die Tagesmutter keinen Sinn.
      In aller Regel ist der 1. September ja Beginn des neuen Kindergartenjahres, zu dem viele Kinder in einen Kindergarten wechseln.
      Somit würden ja alle Eltern, die erst im April/Mai eine Zusage für ihren Kiga-Platz bekommen, vor dem gleichen Problem stehen wie du. Dass das so gedacht ist halte ich für unwahrscheinlich.
      Wende dich ans Jugendamt (oder die zuständige Vermittlungsstelle für Tagesmütter), nur die können dir ne sichere Auskunft geben!


      Tiri

        gowri_11876193

        ...
        Oh, da hab ich etwas nachlässig gelesen...
        Vergiss meine Argumentation mit dem Beginn des Kita-Jahres, das greift bei euch ja gar nicht!
        Würde mich mal interessieren, warum es die Regelung mit der Kündigungssperre gibt in den Verträgen mit Tagesmüttern?
        Ich arbeite selbst in dem Bereich, aber von solchen Regelungen habe ich noch nicht gehört - bin neugierig...


        Tiri

        :-o
        Hatten gerade ein ähnliches problem, bei uns ist die kündigung alle 3 monate gültig, heußt zum ende märz, ende Juni, ende Sep und Dez. Um die Tagesmütter zu schützen wegen dem Geld. Hätte gerne zum 31.07 gekündigt, da wir den ganzen August keine betreung mehr brauchen, aber geht leider nicht müssen ihn komplett noch bezahlen :-/

        .
        Ja sie bezieht es auch auf ihren Text der da wäre:
        Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Zeitraum von März bis Juni ist eine Beendigung, des Betreuungsverhältnis ausgeschlossen.
        Und da sind unsere Ansicht etwas anders und da ist jetzt die Frage hat sie recht oder wir. :???:

          agnes_12738811

          Naja da hat sie dann schon recht.
          Ihr habt den Vertrag ja so unterschrieben und könnt erst am 30.7 zum 30.10 kündigen (3 Monate)

          ...
          Hmmmm, so wie du den Text hier wiedergibst kann man das aber auch ganz anders interpretieren...!
          Es ist die Rede davon, dass eine BEENDIGUNG des Vertrages zwischen März und Juni nicht möglich wäre.
          Ein Vertrag ist für mich dann beendet, wenn keine Leistungen mehr erbracht werden, sprich - dein Kind nicht mehr betreut wird.
          Ist also auch zweideutig...
          Von wem stammt denn der Vertrag? Wird der vom Jugendamt einheitlich vorgegeben?


          Und nochwas ist mir dazu eingefallen, weil wir (an meiner Arbeitsstelle) auch schon mit so einem Problem konfrontiert waren: Sowohl Tagesmütter als auch Kitas werden öffentlich gefördert, d.h. es fließen noch mehr Gelder für euer Kind als "nur" der Elternbeitrag.
          Hier in Bayern ist eine Doppelförderung allerdings nicht möglich - d.h. du kannst eigentlich nur einen laufenden Vertrag zur gleichen Zeit haben.
          Sowas ist aber landesrechtlich geregelt, d.h. das kann in deinem Bundesland schon wieder ganz andere Regelungen geben. Trotzdem würde ich mich da mal schlau machen, bevor du oder eine der beiden Betreuungen (vielleicht sogar im Nachhinein) Schwierigkeiten bekommen!


          Tiri