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agnes_12738811

  • 11. Juni 2016
  • Beitritt 10. Juni 2016
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  • .
    Ja sie bezieht es auch auf ihren Text der da wäre:
    Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Zeitraum von März bis Juni ist eine Beendigung, des Betreuungsverhältnis ausgeschlossen.
    Und da sind unsere Ansicht etwas anders und da ist jetzt die Frage hat sie recht oder wir. :???:

    • azad_12059472

      Einhaltung
      mit Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungssperre von März bis Juni ist unsere auffassung das wir zum 30.09. gehen können. Die Tagesmutter meinte, dass im Juni noch die Kündigungssperre gelte und wir nicht zum Ende Juni die Kündigung einreichen können, dass sie zum ersten Juli greift.

    • Kündigung Tagesmutter
      Die Auffasung der Tagesmutter ist, dass im Juni noch die Kündigungssperre gelte und wir nicht zum Ende Juni die Kündigung einreichen können, dass sie zum ersten Juli greift. Wir können dann erst zum Ende des Monats Juli

      • Hallo,
        ich stehe vor einen kleinen Problem, wir möchten gern Kündigen, zum 30.09. mit Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Monats und der Kündigungssperre von März bis Juni. Nun sagt die Tagesmutter, das wir noch den Monat Oktober zahlen müssen. Wir haben zum ersten Oktober einen Kindergarten Platz und wollen nicht doppelt zahlen. Wie ist eure Auffassung mit der Kündigung?