• Mein Baby
  • OT zusammenziehen mit dem neuen Partner - alles eine Frage der Finanzen

Hallo :)
Lange nicht mehr gesehen :mrgreen:


Es geht um Folgendes:


Mein Partner und ich überlegen zusammenzuziehen. Soweit so gut.
Ich beziehe ALG2 (hoffentlich nicht mehr lange) und er arbeitet.
Darf ich als alleinerziehende mit ihm zusammenziehen ohne das er für mich und mein Kind aufkommen muss?
Wenn ja wie mache ich das? Ich will ihm auf keinen Fall auf den Taschen liegen er ist ja nicht für mich zuständig und es ist nicht sein Job mich zu unterhalten. Mit dem ALG komme ich so lala über die runden und suche aktiv nach arbeit aber was machen wir bis ich wieder etwas habe?


Irgendjemand irgendwelche erfahrungen damit? Ich bin für jeden Rat dankbar und hoffe OT sind auch heute noch genehmigt wie gesagt war lange nicht mehr hier.


LG und schonmal danke
die kleine Eule

.
Ich vermute beim Zusammenziehen werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet und er muss für Euch aufkommen, inkl. Krankenversicherungsbeitrag. Einfacher wäre es, Du stündest schon in Lohn und Brot. Ist er der Vater des Kindes, oder ein anderer, der Unterhalt zahlt?

Wir lebten schon zusammen
Als ich arbeitslos wurde. Da wurde mir gesagt das er zuviel verdient und für mich aufkommen müsse. Da fragte ich was wäre wenn wir nicht zusammen wohnen würden? Na dann hätte ich ALG2 bekommen. Ich fragte dann auch ob es nicht sinnvoller wäre sowas wie nur den Unterhalt zu zahlen oder etwas das ich eigenes Geld hätte. Nö. Gibt es nicht.
Da bezahlt das Amt lieber eine Wohnung und mein Unterhalt wenn ich ausziehe.
Also ich habe es so erlebt. Weiß nicht ob das überall so ist denke aber schon.
D.h das dein Partner alles für dich mit zahlen darf.

Eheähnliche Gemeinschaft
Hallo,


wenn ihr zusammenzieht behandelt euch das JC als eheähnliche Gemeinschaft. Sprich die Miete wird durch die Anzahl der Personen geteilt und für jeden der Regelsatz etc. Der MB für Alleinerziehende entfällt und für jeden in der Bedarfsgemeinschaft wird sein Bedarf berechnet sowie was er an bereinigtem Einkommen (abzgl Fahrtkosten; Selbstbehalt etc) hat. Wenn dein Partner mehr hat als er für seinen Bedarf braucht muss er das an dich weitergeben und du bekommst entsprechend weniger.


Der Gesetzgeber geht davon aus, dass wenn man zusammenzieht man füreinander einsteht und sich die Einnahmen ebenso wie die Ausgaben teilt.


Das Einkommen bei mehreren Personen wird nur dann nicht angerechnet wenn man bspw in einer WG lebt in der jeder für sich wirtschaftet und man nur aus finanziellen Gründen zusammenlebt und jeder seinen abgegrenzten Bereich hat. Wenn du beim jc jedoch unwahre Angaben machst und angibst ihr seid kein paar sondern eine WG betrügst du das JC und machst dich strafbar.


Von daher rede mit deinem Partner ob ihr aktuell bereits zusammen ziehen wollt während du im leistungsbezug steht und er bereit ist für dich und dein Kind auch finanziell einzustehen oder ob ihr abwartet bis du einen Job hast und ihr unabhängig vom JC leben könnt.


Lg

:!!!:
Es klingt zwar unromantisch, aber wenn du ihr zusammenlebt und du kein Geld mehr vom Jobcenter/Arbeitsamt bekommst und monatlich weniger als 624 Euro verdienst, dann kann dein Freund dich als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich absetzen ;)
Bis zu 8004 im Jahr.

Für dich muss er aufkommen,
für das Kind aber nur, wenn es sein leibliches Kind ist!!! Das ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor!

Entweder
Er zahlt freiwillig für dich und ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gesehen (und fallt evtl aus dem Bezug raus) oder du gibst an, dass ihr nicht füreinander einstehen wollt und dann habt ihr 1 Jahr keine gemeinsame Berechnung.
Du musst je nach Jc allerdings dazu ne Erklärung abgeben und ihr kriegt evtl auch mal Besuch vom Ermittlungsdienst. Zusammen einkaufen ist nämlich dann nicht, ihr müsst getrennt wirtschaften und das heißt, dass jeder sein abgetrenntes Zeug haben muss.
Meine persönliche Meinung zum zusammen wohnen und nicht füreinander einstehenn lass ich hier mal weg, es ist euer Gewissen und eure Überlegung, ob ihr Transferleistungen, die für Notfälle bestimmt sind, in Anspruch nehmt. Irgendwann reißt das soziale Netz, wenn alle so handeln und das geht dann wirklich zu Lasten derer, die tatsächlichen Bedarf haben.

...
Wenn er nicht für dich aufkommen will, dann trenn dich- die Beziehung hat keinen Sinn und ist eh nur eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit.


Und ansonsten versteh ich dich nicht, dass du deinem Freund nicht auf der Tasche liegen willst, aber allen anderen wildfremden Steuerzahlern schon :FOU: Also ich lieg lieber meinem Mann auf der Tasche...

@cherie und aprilmami
Wie würdet Ihr es denn im umgekehrten Fall sehen - Ihr seid Single mit sagen wir mal mittlerem Einkommen und lernt einen Mann mit Kind kennen. Ihr überlegt zusammenzuziehen. Doch dann kommt erstmal das Amt und hält die Hand auf, damit der neue Partner unterstützt wird, es geht um mehrere hundert EUR monatlich. Somit fallt Ihr quasi selbst auf Hartz4-Niveau. Solltet Ihr einen Teilzeitjob haben, nötigt Euch das Amt einen Nebenjob auf. Oder es wird verlangt, einen anderen Job mit besserer Bezahlung zu suchen.
Wohlgemerkt, es geht um Euren Freund, keinen Ehemann, dem man ein Versprechen für gute und schlechte Zeiten gegeben habt, das Zusammenleben müsst Ihr erstmal austesten.


Wärt Ihr dann immer noch so forsch mit Euen Aussagen?

    Danke für eure hilfe :)
    Ja wir werden irgendeine Lösung finden ich hoffe das mit der Arbeit klappt. Nächstes Jahr mache ich die Beamtenprüfung und hoffe das beste.
    Es ist nicht sein Kind er zahlt auch für niemanden sonst Unterhalt.
    Und nein ich liege niemanden gerne auf den Taschen weder ihm noch dem Amt deshalb suche ich mir ja eine Arbeit. Er hat abzüglich seiner ganzen Kosten aktuell knapp 350 zum leben wie soll er da für mich und ein Kind aufkommen? Das geht nicht...

    sl`ine_12046728

    Ja wenn ich
    -vor allem mit Kind- mich zu dem Schritt entschließe zusammen zu ziehen dann sollte ich es normalerweise schon ernst meinen.
    Die Bedarfsgemeinschaft kann ja beim Auseinanderziehen schnell wieder aufgelöst werden.
    Und ich stehe für meinen Partner ein, wenn er in ner Notsituation ist. Allein schon weil ich ihn davor bewahren möchte, sich vor dem Staat nackig machen zu müssen.
    Es ist mMn irgendwie seltsam, wenn man die Vorteile vom Zusammenleben nutzen möchte, aber im Gegenzug keinerlei Verantwortung tragen will. Man kann sich im Leben nicht immer nur die Rosinen rauspicken. Das ist aber meine persönliche Ansicht zum Thema Partnerschaft generell. Die Rechtsprechung sieht ja explizite Merkmale, die eine Bedarfsgemeinschaft beschreiben. Wenn sie die nicht erfüllen, steht dem Bezug von Alg II nichts im Wege. Die moralische Seite muss jeder mit sich selbst ausmachen.