Eheähnliche Gemeinschaft
Hallo,
wenn ihr zusammenzieht behandelt euch das JC als eheähnliche Gemeinschaft. Sprich die Miete wird durch die Anzahl der Personen geteilt und für jeden der Regelsatz etc. Der MB für Alleinerziehende entfällt und für jeden in der Bedarfsgemeinschaft wird sein Bedarf berechnet sowie was er an bereinigtem Einkommen (abzgl Fahrtkosten; Selbstbehalt etc) hat. Wenn dein Partner mehr hat als er für seinen Bedarf braucht muss er das an dich weitergeben und du bekommst entsprechend weniger.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass wenn man zusammenzieht man füreinander einsteht und sich die Einnahmen ebenso wie die Ausgaben teilt.
Das Einkommen bei mehreren Personen wird nur dann nicht angerechnet wenn man bspw in einer WG lebt in der jeder für sich wirtschaftet und man nur aus finanziellen Gründen zusammenlebt und jeder seinen abgegrenzten Bereich hat. Wenn du beim jc jedoch unwahre Angaben machst und angibst ihr seid kein paar sondern eine WG betrügst du das JC und machst dich strafbar.
Von daher rede mit deinem Partner ob ihr aktuell bereits zusammen ziehen wollt während du im leistungsbezug steht und er bereit ist für dich und dein Kind auch finanziell einzustehen oder ob ihr abwartet bis du einen Job hast und ihr unabhängig vom JC leben könnt.
Lg