• Mein Baby
  • OT - Mietrecht und Modernisierung - kennt sich wer aus?

Hallöchen :-)


ich habe ein Problem mit unserer Vermieterin. Vorab: wir sind letzten März in ein Haus zur Miete gezogen, der Mietvertrag läuft ab 1.April. In Absprache durften wir eher in das Haus, da die Vermieterin bis Ende Mai letzten Jahres das zugehörige Grundstück beräumen konnte.


Der Mietvertrag wurde geschlossen im November 2012. So, nun zum Problem.
Die Vermieterin kündigte bereits damals an, dass die alte Ölheizung ausgetauscht werden müsse und eine Gasheizung eingebaut werden soll, woraufhin sich dann auch die Miete erhöht. Wir waren damit einverstanden. Die Modernisierung wurde rechtzeitig angekündigt. Im Oktober wurde dann umgerüstet mit neuem Gasanschluss usw. Ab Januar sollen wir nun die erhöhte Miete zahlen. Nun bekommen wir heute die Kostenaufstellung, in der nicht nur die Heizungsanlage als Modernisierungsmaßnahme angegeben ist, sondern auch noch die Erneuerung des Bades, welches VOR unserem Einzug, aber nach Mietvertragsabschluss, neu gemacht wurde. Das wurde uns natürlich nicht angekündigt damals und uns wurde auch nicht gesagt, dass das auch auf die Miete umgelegt wird.


Mir geht es nicht um 10 Euro, die wir zu viel zahlen. Aber angekündigt war eben nur die Heizungsanlage mit Gasanschluss...


Meine Frage nun: kann die Vermieterin Modernisierungsmaßnahmen vor Einzug auf uns umlegen?

Also 100% sicher bin ich nicht
Bin aber der meinung,dass sie das darf.
Ihr habt den mietvertrag an datum x ohne modernisierungsmassnahmen geschlossen mit mietsumme x.
Ihr wurdet darauf hingewiesen, dass die miete wegen modernisierungsarbeiten noch angepasst wird ( soweit ich weiss muss der vermieter dir nicht alles nennen.)
Und jetzt mit abschluss aller modernisierungsmassnahmen erhöht sie die miete.
Soweit aus meiner sich korrekt.
Du solltest nur prüfen, ob die erhöhung erlaubt ist, sie darf nur eine bestimmten prozentsatz erhöhen.


Andere vermieter machen es doch genauso, mieter x zieht aus, der vermieter modernisiert, mieter y bezieht die wohnung und zahlt mehr miete als mieter x vorher.
Nichts anderes ist bei euch passiert, nur dass ihr den vertrag schon geschlossen habt, als das objekt noch im urzustand war.

    jenny_11883676

    Hm,
    aber genau darum geht es ja....wir haben den Vertrag abgeschlossen im Urzustand zur Miete x. Die Modernisierung des Bades, die eine Mieterhöhung rechtfertigen würde, wurde uns nicht angekündigt, das wurde einfach gemacht. Angekündigt wurde nur die Heizungsanlage, die im Oktober getauscht wurde. Das Bad wurde aber noch vor Einzug im Januar oder Februar modernisiert...


    Die Heizungsanlage kostet ca. 9000, angekündigt waren 16.000 (natürlich jetzt lauf Aufstellung MIT dem Bad).
    Ich denke, dass Modernisierungskosten in Höhe von 7000 schon eine Ankündigung rechtfertigen, oder?

    Hä? :FOU:
    Ihr solltet eigentlich eine neue Heizungsanlage für 16.000 Euro kriegen und wart damit einverstanden.


    Jetzt war die Heizungsanlage aber doch günstiger als gedacht und für den Rest kriegt ihr ein nagelneues Badezimmer!?


    Ist doch super :BIEN:

      Ihr zahlt doch keine 10 euro zuviel
      wenn 16000 veranschlagt waren und es jetzt auch 16000 sind (egal ob mit bad oder was anderem ) zahlt ihr ja die Mieterhöhung ausgehend von den 16000

      ajda_12897569

      Nein,....
      so ist das nicht....das Bad wurde noch vor unserem Einzug neugemacht. Es wurde keine Modernisierung angekündigt (wie es vorgeschrieben ist) und wird JETZT mit zur Miererhöhung herangezogen, obwohl die Mieterhöhungsankündigung nur für die Heizungsanlage galt.


      und von den 16.000 die veranschlagt wurden, sind 11% auf die Jahresmiete umlegbar. Das bedeutet eine monatliche Mieterhöhung von ca. 150! Wenn nur die Heizungsanlage anrechenbar wäre, wären es "nur" 95 mehr - dh.: wenn das Bad, was VOR unserem Einzug nicht umlegbar wäre (weils eben VOR dem Einzug gemacht wurde) würden wir im Jahr 600 zuviel Miete zahlen. Hab mich vielleicht vorhin etwas wirr ausgedrückt :FOU:

      Ich hab mich missverständlich ausgedrückt....
      bei 16.000 Kosten ergibt sich eine monatliche Erhöhung der Miete um 150....ich meinte damit, mir ist es egal, ob ich 140 oder 160 mehr zahle...das Bad wurde VOR Einzug gemacht und soll nun ohne Absprache umgelegt werden....

      mayme_12167818

      Hier gehts um 150 pro Monat mehr...
      ohne Bad (was nicht angekündigt wurde) wären es "nur" ca 95....macht für mich schon nen Unterschied....

      imogen_12338901

      Achso...
      und die Ankündigung für die Heizung erst im Juni 2013... hier war aus erstmals die Rede von der Summe 16.000....

      November 2012
      ...aber selbst da war nie die Rede von Modernisierung...hab sogar nochmal im Mietvertrag geschaut...

      mayme_12167818

      Richtig....
      die Rede von 16.000 Modernisierungskosten war aber erst im Juni....für eben die Heizungsanlage....

      ;-)
      danke :-) Also dass die Kosten umlagefähig sind ist mir schon klar. Bei uns wurden die Bad-Modernisierung aber nicht angekündigt, sie fand vor unserem Einzug statt und es wurde uns vorher auch keine Summe genannt.


      Jetzt, nach der Modernisierung der Heizung, wird das Bad jedoch auf einmal mit angegeben. Da liegt jetzt unser Problem. Grundsätzlich ist beides umlegbar. Fraglich sind hier nur die Zeiträume.....

      2 Jahre später