• Mein Baby
  • Familienname des Kindes in Sorgeerklaerung stimmt nicht, und nun?

aletha_12905849

Keine Rolle?
Nun, weder beim Pass ausstellen, noch bei der Bank, Krankenkasse hat jemand die SR-Erklärung sehen wollen, alle richten sich nach der Geburtsurkunde.


Da sieht man mal wieder den Unterschied zwischen Theorie und Praxis!

    :bien:
    Richtig da wird es noch Probleme geben und auch vob rechtlicher Seite

    Na dann sind wir
    ja nicht die einzigen.
    Und wir hast du es dann gehalten mit sämtlichen Dokumenten?


    Mir fällt jetzt kein Grund ein, weshalb ich ne neue Urkunde bräuchte, ausser Verlust und das halte ich bei meiner Ordnung für sehr unwahrscheinlich.

      Es ist
      rechtlich nicht erlaubt ist das so schwer zu verstehen?

      Also
      die Vaterschaftsanerkennung haben wir bereits zuvor gemacht, also Vater war von Beginn an eingetragen.


      Hätten wir keine Sr-Erklärung abgegeben, wäre wohl nirgens sein Name erschienen...


      Es heißt ja auch "der Name gilt für alle weiteren Kinder, für die die gem. Sorge besteht"!


      Aber angenommen in 40 Jahren käme wirklich was, da wird deshalb niemand alles umstellen lassen, also ich würde mich niemals einfach so anders nennen weil die Bürokratie bei meiner Geburt falsch gelaufen ist.

        cassy_13021794

        Da kommt früher was
        Schule,Finanzamt usw Dein Kind existiert mit deinem Nachnamen nicht.
        Was du machst ist rechtlich nicht erlaubt

        cassy_13021794

        Da kommt früher was
        Schule,Finanzamt usw Dein Kind existiert mit deinem Nachnamen nicht.
        Was du machst ist rechtlich nicht erlaubt

        Die Steuer
        Identifikationsnummer haben wir auf meinen Namen erhalten, also passt hier alles zusammen.

          cassy_13021794

          Sag mal du kapierst es nicht
          oder willst es nicht kapieren.Das ist Betrug du haste eine Steuernr für ein Kind welches so nicht registriert ist

          Ohne worte :roll:
          du willst also gar nicht das deine kinder den namen ihres vaters tragen? er will es und du spielst ihm grad was vor mit der sorgerechtserklärung und meinst damit durchzukommen? so funktioniert das aber nicht...

          cassy_13021794

          Für manche sachen braucht man
          aktuelle unterlagen. wenn ich mich nicht täusche durfte die geburtsurkunde nicht älter als 6 monate sein bei meiner heirat.
          ich würde mich da wirklich mal informieren , nicht das es irgendwann mal probleme gibt...sei es bei der einschulung, versicherung, arbeit, eheschliessung, rente...
          wie ist das denn bei den anderen kindern geregelt? warum sträubst du dich das ändern zu lassen? besser jetzt als später...immerhin werden es mit der zeit immer mehr dokumente die geändert werden müssen. und wenn du so ordentlich bist,wie du anmerkst, versteh ich es noch weniger... was nützt einem die ordnung , wenn ein dicker fehler drin ist.

          Zuerst haben wir die
          Vaterschaftsanerkennung gemacht.
          Das mit demselben Nachnamen gilt nur für Kinder, für die die gem. Sorge besteht.
          Also hiess das Kind regulär wie ich zu dem Zeitpunkt.
          Alles wurde korrekt auf diesen Namen ausgestellt.


          Später dann haben wie die gem. Sorge vereinbart. Und erst ab da kam dann sogesehen sein Name ins Spiel.


          Nun bin ich kein Jurist und muss mich mit derartigen Bestimmungen nicht auskennen.
          Wenn da nichts kommt a la "durch die gem. Sorge erhält das Kind nun eine neue Urkunde...blablub, bitte kommen Sie...usw."
          weiss ich nicht wo die Urkundenfaelschung sein sollte?!

          Welchen namen haben denn die anderen kinder??
          ist das bei denen auch so? oder richtig? also geburtsurkunde und sorgerechtserklärung gleicher name?

            Gemein!
            Mittlerweile steht die Mutter an erster Stelle.


            Gibt's auch eine neue Urkunde wenn man heiratet und den Namen ändert?
            Denn in der Regel braucht man ja keine neue, meine ursprüngliche von damals war noch gültig für die Vaterschaftsanerkennung und gem. Sorge!

              cassy_13021794

              Ich bin ausländerin
              brauchte für die heirat (soviel ich noch weiss) und auch für ein paar andere sachen immer ne aktuelle geburtsurkunde , die nicht älter als 6 monate war.