• Meine Familie
  • Ziemlich sauer und verzweifelt. Kann jemand einen Rat geben?

Ein herzliches Hallo erstmal, ich bin neu im Forum :) Leider muss ich mit meinem ersten Beitrag erstmal tierisch Dampf ablassen und hoffe im gleichen Atemzug auf einen guten Rat, Hinweis etc..


Es geht darum: Mein Freund und ich haben einen Sohn, der Ende Juli 6 Jahre alt wird. Laut des Thüringer Schulgesetzes wäre er damit schulpflichtig. Wir waren uns schon im Februar einig darüber, dass der Schuleinstieg für ihn viel zu früh wäre (auf alles im Detail geh ich jetzt mal nicht ein, das wäre zuviel Lesestoff). Wir suchten daher im Februar das Gespräch mit dem Kindergarten in dem wir unsere Bedenken hinsichtlich der Einschulung darlegten. Uns wurde geraten, zunächst einmal die Schuleingansuntersuchung abzuwarten, mehr wurde uns nicht mit auf dem Weg gegeben. Klang ja auch plausibel.
Die Schuleingangsuntersuchung war dann am 26. April. Die Schulärztin stellte fest, dass unser Sohn uneingeschränkt schulfähig ist. Nach diesem Ergebnis habe ich mich an das Schulamt gewandt um nachzufragen, was wir nach diesem Ergebnis nun tun müssen um eine Rückstellung zu erwirken, da dies unserer Ansicht nach doch besser für den Kleinen ist. Das Schulamt sagte uns, dass dafür alleine die Schule zuständig sei und wir dort einen Rückstellungsantrag stellen müssten. Haben wir sofort gemacht. 2 Wochen später (also Mitte Mai) erhielten wir von der Schule die Einladung für eine schulinterne Untersuchung, welche am 27. Mai stattgefunden hat. Aufgrund dieser Untersuchung wurde der Rückstellungsantrag zunächst abgelehnt. Die Kita erhielt in dieser Zeit von ALLEN (!) Vorgängen Kenntnis. Nun nutzten wir unsere Chance, gegen den erteilten Bescheid Wirderspruch einzulegen und hatten nun am heutigen Tag ein Gespräch mit dem Schuldirektor. Er erkannte, dass es uns wirklich ernst ist und verstand schlußendlich auch unsere Bedenken und gab dem Rückstellungsantrag statt. Wir haben uns erstmal tierisch gefreut. Doch dann der Schock. Ich meldete die "Freudige Nachricht" natürlich sofort dem Kindergarten und deren Reaktion war ein Schlag ins Gesicht. Mir wurde mitgeteilt, dass unser Sohn sich für das kommende Kindergartenjahr einen anderen Kindergartenplatz suchen muss, da er schon "ausgeplant" war, und sein freiwerdender Platz schon fest vergeben ist (Stichwort Kitacard).
Ich bin auf der einen Seite tierisch sauer und wütend und auf der anderen Seite habe ich tierischen Schiß.
Mein Freund und ich sind glücklicherweise beide in Vollzeit berufstätig, sind also auf den Platz angewieden und die Situation der Kita Plätze ist mehr als ernüchternd. Es wird keine Möglichkeit geben, ihn woanders unterzubringen. Ich bin einfach nur ziemlich enttäuscht, vorallem da der Kindergarten sich jetzt total doof stellt ("Wir wussten nie, das s das Kind zurückgestellt werden soll", "Das ist jetzt alles zu kurzfristig, da hätten Sie eher kommen müssen...". Wir haben alles eingehalten und sofort erledigt, wenn Terminvergaben solange dauern können wir da schließlich nichts für).
Dazugesagt werden muss, dass ich den Kindergartenplatz nie gekündigt habe. Das sagte ich der Leiterin auch heute. Aufeinmal meinte diese, dass sich Kitaplätze, für Kinder die in die Schule gehen automatisch gekündigt werden. Fand ich komisch, da wir im März einen Zettel im Fach unseres Sohnes hatten, wie alle anderen auch, dass Plätze der Kinder, die im August in die Schule kommen, gekündigt werden müssen, und zwar 3 Monate vorher.


Ich bin einfach nur fertig, fühle mich im Stich gelassen und total machtlos. Das Jugendamt kann mir in diesem Fall übrigens auch nicht helfen, eben weil schon alle Kita plätze vergeben sind. Eine Tagesmutter für 300 im Monat können wir uns nicht leisten, dass Jugendamt würde das auch nicht zahlen.


Wer kann mir einen Rat geben was ich nun machen kann?

Nicht abfertigen lassen
Hallo,also das ist echt unfair aber ich weiß ncht ob das so einfach geht wie die sich das vorstellen.
Als du dein Kind angemeldet hast mußtest du doch etwas unterschreiben.Normal bekommst du da dann auch die Regelung der Tagesstätte.
Dort muß ausser der zu leistenden Zahlung auch etwas drinstehen über das verlassen des Kiga.
Jedem Kind steht rechtlich ein Platz im Kiga zu !!!das heißt die Gemeinde muß dir einen Platz zur Verfügung stellen ab dem 3.Lebensjahr !
Da die Rückstellung amtlich ist müßtest du darauf pochen können zudem ist ein Kiga nie ganz ausgelastet denn sie müßen rechtlich immer plätze für neuzugezogenen kinder freihaben.
Werde mich mal schlau machen meine Schwester ist im Elternbeirat und dir nachrcht geben .
Lass dich nicht unterkriegen-kämpfe für dein recht !!!



Liebe Grüße



Missery

    Bleib am Ball ;-)
    Hallo,
    es ist tatsächlich so, dass DU den Kindergartenplatz schriftlich kündigen musst! Hast du es nicht getan, geht dein Sohn auch weiterhin in diesen Kindergarten!
    Außerdem haben Kinder, die bald zur Schule kommen
    Vorrang auf einen Kindergartenplatz!
    Der Weg zum Rechtsanwalt scheint hier der richtige Weg zu sein! Oftmals tut ein Brief vom Anwalt Wunder ;-)


    Ich drücke dir dafür die Daumen ;-)


    Bezüglich der Rückstellung würde mich der genauere Grund interessieren, da ich im Referendariat bin und wir im September das Thema "Übergänge Kindergarten - Grundschule" besprechen. Kannst du mir gern in einer Mail schreiben!


    DANKE...


    LG Jule

    wilda_12136314

    Die Satzung des Kindergartens...
    habe ich damals eingesehen, aber keine Abschrift davon bekommen (wenn ich das im Nachhinein betrachte ist das auch eigenartig). Ich kann mich, nach nunmehr als 3,5 Jahren, auch nicht mehr daran erinnern, was da im Einzelnen drin stand. Ich hab heut schon den ganzen Tag versucht, jemand bei unserem Kirchlichen Verwaltungsamt zu erreichen (die evangelische Gemeinde ist Träger der Kita), keine Chance.


    Eine befreundete Tagesmutter gab mir den Hinweis, das es in manchen Betreuungsverträgen die Klausel gibt, dass wenn man eine Verlängerung wünscht, diese 3 Monate vorher anzumelden ist.


    Ich hoffe, dass ich bei dem Amt morgen jemanden erreiche *bangt*


    Das Jugendamt ist ja nun auch informiert, stimmen auch darin überein, dass es eine Riesenschweinerei ist, nur sind denen leider die Hände gebunden, da es eben ein privater Träger ist.


    Ich hoffe mal auf das beste. Ansonsten werde ich wohl wirklich den Weg zum Anwalt auf mich nehmen müssen :(


    LG Julia

      sigrid_12317067

      Etwas übertrieben
      Die beschriebene Situation scheint mir etwas übertrieben zu sein. Den Kitaplatz muss man nicht kündigen. Die Schulpflicht enthält automatisch die Kündigung.
      Die ersten beiden Schuljahre sind so etwas von simpel, dass sollte jedes Kind gut schaffen können, welches von Schulärzten für tauglich erklärt worden ist. Mein jünster Sohn hat sprachliche Schierigkeiten, so dass er zwar gut still lesen können wird, aber wohl nicht gut laut lesen können wird. Mit etwas Förderung kommen die sechsjährigen gut voran.
      Macht eurem Sohn Mut und fördert ihn ein wenig.
      Wird schon gut gehen.


      LG Roschi

        digby_12755569

        Einen Vertrag...
        ...den man geschlossen hat, muss man auch schriftlichen kündigen (so auch den Vertrag mit dem Kindergarten)


        Einen kurzen Tipp für deinen Sohn ;-) sprachliche Schwierigkeiten heißt nicht nur, dass er beim lauten Lesen nicht so gut zu verstehen ist, sondern auch, dass er riesige Probleme beim lautorientieren Schreiben bekommen wird! Fördert bitte unbedingt und ganz ganz viel seine sprachlichen Schwierigkeiten!


        Viel Erfolg dabei ;-)


        Gruß
        Jule

        Bei
        uns ist es so, dass die Kinder die als Schultauglich bewertet werden, automatisch abgemeldet sind..


        Darauf hin werden dann die neuen Plätze vergeben...


        Auch das du sagt, der Kiga bekam alles schriftlich von den Behörden reicht nicht aus...


        Deine Pflicht wäre gewesen selbst vorstellig im Kiga zu sein...Du warst nachlässig. Sie sind nicht verpflichtet jetzt einem anderen Kind abzusagen.


        Schick ihn in eine Vorschule, ist besser als nochmal in den Kindergarten...

          naomh_12744558

          Ganz viele falsche fakten
          bei uns wurden die plätze aber schon VOR der schultauglichkeitsprüfung vergeben, das ist doch auch ziemlich dumm von der Kita und schon gar nicht mein Problem. und wenn du meinen beitrag richtig gelesen hättest, wüsstest du, dass ich bereits im Februar im Kindergarten vorstellig geworden bin um meine Bedenken hinsichtlich des Schulbesuches zum Ausdruck zu bringen und die Leute dort seitdem immer auf dem Laufenden hielt. ich war also keineswegs nachlässig!
          desweiteren erhält der Kindergarten keine Kenntnis über das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung. Das Ergebnis wird lediglich der Schule mitgeteilt, weitere Personen haben keine Anspruch darauf, dass Ergebnis zu erfahren, auch nicht der Kindergarten. Deshalb ist es völlig an den Haaren herbei gezogen, dass Kinder die für schultauglich befunden wurden, automatisch abgemeldet sind.


          die satzung des Kindergartens liegt mir nun vor.
          der Paragraph 9 besagt "Das Vertragsverhältnis endet spätestens und ohne weitere Erklärung des Trägers mit der Einschulung des Kindes in die Grundschule" Das heisst de facto: Unser Kind wird nicht eingeschult, das Vertragsverhältnis endet nicht!
          ich habe mich heute nach Erhalt der Satzung nochmals mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt und die sagten mir, dass der Kindergarten gegen die eigene Verordnung verstoßen würde, wenn Sie unseren Sohn jetzt nicht weiterbetreuen. Sie haben des weiteren zugesagt einzugreifen wenn der Kindergarten jetzt weiterhin Spirenzchen macht.


          Wie der Kindergarten das jetzt macht, also einem Kind absagt oder nicht, ist mir herzlich egal. Die haben sich selber in diese Situation manövriert, also sollen die zusehen wie sie die Suppe auslöffeln. Wir sind im Recht und auf unser Recht bestehen wir auch.


          Ich denke mein Problem ist nach alles Auskünften des heutigen Tages also erledigt.


          Danke

          digby_12755569

          Richtig
          die einschulung beinhaltet autom. die Kündigung...unser Kind wird aber nicht eingeschult!
          Wir haben unseren Sohn auch nicht zurückstellen lassen, weil er es eventuell nicht schaffen könnte, darum gehts gar nicht. Er ist was Sprache, Rechnen etc... betrifft super entwickelt. Uns war auch klar, dass das erste Schuljahr für ihn wahrscheinlich Pille Palle ist. Es ging alleine um sozial emotionale Kompetenzen sowie die Konzentrationsfähigleit bzw Verspieltheit und das sind eben Dinge, die Eltern, die ihr Kind seit fast 6 Jahren kennen, besser beurteilen können als eine Ärztin, die ihn eine Viertelstunde in Augenschein genommen hat und Dinge verlangt hat, die er wahrscheinlich schon vor einem Jahr gekonnt hätte.


          Ich will nicht, dass hier irgendwelche falschen Vermutungen aufgestellt werden, deshalb hier nochmal diese Antwort.