Das (er)fragen hat kein Ende... :roll:


Es geht wieder um unser 6-Familenhaus :FOU:
Die beiden Parteien im EG haben in ihrem Mietvertrag die Gartenpflege mit inbegriffen. Jedoch keine gesonderte Ausführungen. Der Mieter X, der nun schon mehreren Jahre im EG dieses Hauses wohnt, fand bei Einzug einen ordentlich gepflegten Garten vor (allerdings kein Ziergarten, Vorzeigegarten ect.) Mittlerweile sieht *sein* Garten aus wie Kraut und Rüben.
Ich hab schon mal im Netz recherchiert, bin aber immer noch nicht so richtig schlau geworden.. :shock:
Da X den Garten laut Vertrag mit gemietet hat, muß er ihn auch pflegen. Aber, so das www. , ich kann ihm nicht vorschreiben regelmäßig den Rasen zu mähen und die Büsche zu beschneiden. Richtig ?? (Das ist nämlich nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt.)


Aber könnte ich denn, auch weil X schon mehrere Jahre dort wohnt, jetzt noch nachträglich einen Klausel zum Mietvertrag/Gartenarbeit machen, daß er z. B. alle 2 Wochen den Rasen mähen muß (Saisonbedingt) und mind. 1x im Jahr die Büsche zurück schneidet ?!!?
Das X mir die Unterschrift dazu auch verweigern könnte ist mir klar..


Bitte um Antwort ihr lieben Helferlein... :super:


Lg
pedi

Ich denke mal,...
dass vor du dem Mieter nicht vorschreiben kannst, wie der Garten auszusehen hat.
Er hat allerdings dafür zu sorgen, dass vom Garten keine Gefahr für den öffentlichen Raum ausgeht (z.B. abgestorbene Äste an Bäumen) und dass Büsche und Hecken nicht in den öffentlichen Raum wachsen. Wenn er das nicht tut, kannst du ähnlich wie beim Winterdienst einen Dienstleister damit beauftragen.

    16 Tage später
    ein Jahr später
    dania_12313242

    Baltica92 hat Recht.
    Zum besseren Verständnis: WENN der Garten z.B. als sorgfältig angelegter Ziehrgarten übergeben worden WÄHRE, sähe die Sache ein wenig anders aus. Der Mieter muss nämlich sicherstellen, das keine Wertminderung durch seinen Nutzung entsteht (üblich Wohnbedingte Abnutzung ausgenommen)
    Eine Klausel wie "alle 2 Wochen Mähen" sind zudem nicht realisierbar. Zum einen, da man natürlich im Nachhinein (ohne beidseitige Zustimmung) KEINEN Vertrag ändern kann (zum Glück :-D ) Zum anderen, da selbst Unterschriebene Verträge, oder Teile davon für unzulässig erklährt werden können (etwa, wenn sie unzumutbar sind)
    So wäre es deinem Mieter z.B. unmöglich, für 2 oder 4 Wochen zu verreusen (außer im Winter ;-) ) da er ja mähen müsste (oder er müsste jemanden dingen.)
    Und dazu kommt, ER wohnt da, und wenn er hohes Gras liebt, darf er so wohnen wie es ihm gefällt.


    Ich verstehe deinen Ärger, aber der Mieter ist hier zu recht im Recht (solange er als Besitzer dir als Eigentümer nix kaputt macht :-))

    ein Jahr später

    Du kannst schon einen Zusatz machen
    aber den Unterschreibe muss er doch nicht. Er hat mit dir einen Mietvertrag abgeschlossen. Was zu der Zeit enthalten war kann nicht einfach verändert werden. Wenn jedoch andere Mieter sich beschweren, ist das im Sinne der Allgemeinheit und dann hättest du sicher Rechte hier zur Ordnung aufzurufen! VG, Touto