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dania_12313242

  • 25. März 2013
  • Beitritt 28. Jan 2010
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  • Ich denke mal,...
    dass vor du dem Mieter nicht vorschreiben kannst, wie der Garten auszusehen hat.
    Er hat allerdings dafür zu sorgen, dass vom Garten keine Gefahr für den öffentlichen Raum ausgeht (z.B. abgestorbene Äste an Bäumen) und dass Büsche und Hecken nicht in den öffentlichen Raum wachsen. Wenn er das nicht tut, kannst du ähnlich wie beim Winterdienst einen Dienstleister damit beauftragen.

    • Katzenhaltung...
      hab das Thema vor ziemlich genau einem Jahr selber durch, wegen der Haltung von 2 Hauskatzen, allerdings mit einem sehr netten und entgegenkommenden Vermieter, der mir die beiden Mietzen erlaubt hat.
      Ob gerade die Haltung von Katzen der Zustimmung des Vermieters bedarf wird von den einzelnen Gerichten unterschiedlich gesehen, in Bayern z.B. wird im allgemeinen die Haltung einer Katze erlaubt. Verlassen würde ich mch aber darauf auch nicht.
      Generell ist davon auszugehen wenn lt. Mietvertrag die Haltung eines Haustieren von der Erlaubnis des Vermieters abhängig gemacht wird, dass der Vermieter GRUNDSÄTZLICH mit der Haltung eines Tieres einverstanden ist und die Verweigerung der Erlaubnis auch bergründen muss.
      Wichtig ist aber immer, VOR der Anschaffung die Erlaubnis zu erfragen und natürlich alles schriftlich zu machen.

    • freja_12154049

      Ok...
      was die Förderung betrifft, hier müssen meist Originalrechnungen vorgelegt werden, die Kriterien sind ziemlich streng. dass da jemand mit schwarzarbeit durch kommt glaube ich nicht. und wenn du tatsächlich Zweifel hast, dass die angekündigten Massnahmen tatsächlich durchgeführt wurden, dann widersprich erstmal und fordere einen Nachweis von deinem Vermieter

    • Lass gut sein Unterfranke ;-)
      die Fragestellung war halt unglücklich formuliert.


      Ich denke die TE wollte wissen, ob im Falle der sanierungsbedingten Mieterhöhung eine Offenlegung der Investitionskosten vom Vermieter verlangt werden kann.
      Hier ist die Antwort eindeutig ja, was auch impliziert, dass hier erhaltene Fördermittel berücksichtigt werden. Erhält man diese Auskunft nicht oder hat man den Verdacht, diese Auskunft entspricht nicht den Tatsachen, ist es einem natürlich freigestellt, das Ganze einem Anwalt des Vertrauens zu übergeben.


      Ich frag nur gerade, warum ich mir als Vermieter den ganzen Papierkram für die Beantragung antun sollte, wenn ich doch die Kosten einfach auf die Mieter umlegen kann... :twisted:

      • freja_12154049

        Die volle Summe der Sanierungsarbeiten...
        darf er nicht verlangen. Er kann u.U die Jahresmiete um 11% seiner Investitionskosten erhöhen.

      • freja_12154049

        Aua...
        ... jetzt hast du es uns aber gegeben.


        Ändert aber immer noch nichts an den Tatsachen ;-).
        Was und wieviel etc dein Vermieter an Fördergeldern bekommt, geht dich nichts an, aus welchen Gründen auch immer du es wissen willst. Dich hat ja auch nicht zu interessieren, ob und wieviel er vllt für die Finanzierung der Massnahmen zahlt.


        Und nimm es mir nicht übel, der Inhalt und die Art und Weise deiner Fragestellung lassen einige naheliegenden Schlüsse zu.

      • freja_12154049

        War schon klar was du bezweckst....
        ...aber dennoch wirst du dir diese Kommentare gefallen lassen müssen, denn es geht dich einen feuchten Kehrricht an, wer die Sanierungsmassnahmen bezahlt. Entscheidend für dich ist, dass an dem Haus in dem du wohnst Sanierungsmassnahmen in höhe von xy euro stattgefunden haben. Du hast den Vorteil durch diese Massnahmen, also wirst du dir die Umlage auf deine Mietkosten auch gefallen lassen müssen.

        • Nur so...
          ... wird es aber funktionieren : frag deinen Vermieter.

        • Hast du denn jetzt aktuell einen Schadensfall?
          Du hast als Versicherungsnehmer eigentlich die Pflicht, nach Erhalt der Police die Angaben zu prüfen und ggf.korrigieren zu lassen.
          Wenn es aktuell noch keinen Schadensfall gegeben hat, wendest du dich einfach an deine Verischerung, gibst die richtige Adresse an und lässt die Versicherung umschreiben. Kann sein, dass sich dann die Beitragssumme verändert, muss aber nicht.
          Wenn du jetzt einen Schaden in deiner Wohnung hast, zahlt die Versicherung diesen Schaden wohl eher nicht.

        • Persönlich klären...
          ... wäre natürlich "netter" gewesen. Vielleicht kannst du ja jetzt noch mal auf deinen Mitmieter zugehen und mit ihm reden (vllt. hat der vermieter ja noch nicht mit ihm gesprochen). Was aber sein kann, wenn die Hausordnung auch weiterhin nicht gemacht wird, dass der Vermieter nach Abmahnung die Hausordnung extern vergibt, d.h. dass ihr dann die Hausordnung nicht mehr selber machen müsst, aber dafür dann zahlen (je nachdem was im Mietvertrag bezügl. Nebenkosten vereinbart ist)

          • an0N_1270334899z

            Schwangerschaften???
            Also ich hab keine Kinder und dass Unterfranke jemals schwanger war, bezweifle ich doch ernsthaft.
            Übrigens ich lebe und arbeite in einem Mietshaus mitten in der Innenstadt von München und hab 3 Familien mit Kleinkindern neben unter und über mir, also volles Programm... Aber mal ganz ehrlich, wenn man sich nicht darauf fokussiert, ist der Kinderlärm nicht störender als der Verkehrslärm vor dem Haus.
            Klar gibt es auch Eltern, die bei der Erziehung ihrer Kinder kläglich versagen, das Ergebnis sieht man dann an Leuten wie dir.
            Leider macht es überhaupt keinen Spass mit dir zu diskutieren, denn dir fehlt einfach jede Spur von Intelligenz und Wortwitz. Sauf dir die Hucke voll, feire deinen "Erfolg" und bete einfach nur, dass neben dir ein genauso vergräztes Weib einzieht wie du.

          • carrie_11935789

            Gültig ist was im Mietvertrag vereinbart ist...
            dein Vermieter soll zu einem Fachmann gehen, aber pass bitte auf, dass du nachher das Nachsehen hast, viel Erfolg!!

          • nanook_12234272

            @heiner und unterfranke
            was die Abrechnung der Nebenkosten betrifft, geb ich euch absolut recht.Die muss er zahlen und auch selber erstellen (lassen), da kann er sich Hilfe holen z.B. bei einem Eigentümerverein.
            Aber wenn ich jetzt den Post über den Mietvertrag lese, verstehe ich das so, dass einmal 170 Euro Vorauszahlung für Heizkosten und einmal 170 Euro Pauschale für Betriebskosten vereinbart sind. Das diese zusammengenommen 340 Euro zuviel sind, bei 70 qm Wohnfläche und 470 euro Kaltmiete denke ich dürfte klar sein, aber lt. Vertrag wäre der Vermieter zunächst einmal berechtigt mtl. 810 Euro zu verlangen.


            Vllt wäre zu überlegen, wie man der TE helfen kann hier klare Verhältnisse und angemessene NK zu erhalten, was aus der Ferne recht schwer ist.


            @lalala : Gut, dass du die Rechnungen von deinem Vermieter erhalten hast, mach dir hier unbedingt Kopien bevor du sie zurück gibst.
            Steht in deinem Mietvertrag etwas darüber, ob die Pauschale bei Bedarf angepasst werden darf?


            Bezüglich der Heizkosten gibt es bei dir einen Sonderfall (Einliegerwohnung), hier kann über die qm abgerechnet werden, d.h. deine Wohnfläche geteilt durch die Gesamtwohnfläche ist der Anteil den du für Heizung und WW-Bereitung zahlen musst. Natürlich nur anteilig, d.h. wenn du nur 6 Monate in der Wohnung wohnst zahlst du nur 6 / 12 tel.
            Frag deinen Vermieter doch ganz nett, ob er dir die Gesamt-qm nennen kann, dann kannst du für dich selbst schon einmal rechnen. Wenn du tatsächlich im letzten Jahr zuviel Vorauszahlung geleistet hast, kannst du ab Erhalt der Heizkosten-Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlung verlangen.


            Betriebskosten-Pauschale:
            sollte angemessen sein, d.h. weder dich noch den Vermieter bevorteilen bzw. benachteitigen und wenn möglich alle relevanten Betriebskosten enthalten.
            google mal unter "Betriebskostenverordnung" da stehen alle Kosten aufgeführt. Die rechnungen über die Betriebskosten hast du ja auch.
            Versuch dich da mal mit deinem Vermieter zusammen zu setzen und eine geeignete Lösung zu finden.

          • an0N_1270334899z

            :MAL:
            Die Taktik Stereo-Anlage vs. Kindergeschrei ist relativ unklug, dass wirst du merken, wenn die Polizei das erste Mal vor deiner Tür steht, oder die erste Abmahnung durch deinen Vermieter ins Haus flattert.
            Kinderlärm ist hinzunehmen und basta. Das du keine Kinder magst ist dein Problem und nicht das deiner Nachbarn.
            Vielleicht sollte jemand mit so einer - und das ist im wahrsten Sinne des Wortes gemeint - asozialen Einstellung lieber selber in seine 4 Wände ziehen ganz weit draußen.

            • aude_12765534

              Da gebe ich dir recht...
              ...dass, man vergleichen sollte, gerade in unserer Branche gibt es genügend schwarze Schafe.
              Finanzierungen gibt es allgemein sicher günstigere als KfW die vielleicht für euch nicht in Frage gekommen sind, dass kann man schlecht sagen.
              Und was Modul-Frage betrifft, ich bin auch dafür die deutsche Wirtschaft zu unterstützen, und deutsche Module zu verkaufen. Wir verbauen aber sowohl "deutsche" als auch qualitativ hochwertige ausländische und hier ist kein Unterschied festzustellen, zumal die Module ja meistens auf identischen Strasse gefertigt werden. Aber es befriedigt natürlich das Sicherheitsbedürfnis, gerade bei "Häuslebauern", die sich eine kleinere Anlage aufs Dach setzen, wenn das Modul deutsche Wertarbeit ist.

            • aude_12765534

              Hallo, erstmal herzlichen Glückwunsch...
              ...zu deiner neuen PV-Anlage und hoffentlich hast du lange Freude daran und musst nicht 18 :?: Jahre daran abbezahlen.


              Die Frage der TE hat sich aber eindeutig auf Leasing oder Mietkauf bezogen.
              Schön dass du ein KfW-Darlehen bekommen hast, hier brauchst du aber auch ein gute Bonität. Allerdings gibt es auf dem Markt genauso gute bzw. bessere Darlehenskonditionen.


              Süd-Seite ist optimal, allerdings musst du dann bedenken, dass du nur eine Dachhälfte belegen kannst, insofern ist eine O/ W-Ausrichtung des Daches genauso ok, da du hier beide Dachflächen belegen kannst. Zumindest bei uns in Bayern rechnet sich das immer noch locker. Der angegebene Jahresertrag scheint mir auch ein bisschen wenig, wo wohnst du denn??


              Bei 50 m Dachfläche dürftest du locker 8,5-9 kWp aufs Dach bekommen, da rechnen wir schon vorsichtig mit über 7000 kWh / a bei Süd-Ausrichtung.


              Auf was bezieht sich deine Angabe mit 70 %? Modul- oder Anlagenleistung?


              Deutsche Module sind natürlich politisch korrekt, und ich fahr auch lieber Audi als Honda ;-).
              Aber wirtschaftlich gesehen ist ein guter Chinese o.ä. meist besser, gerade in Anbetracht der mom. wirtschaftlichen Schieflage vieler dt. Hersteller .Wichtig ist m. E. eher ein deutscher Garantiegeber.


              Achte lieber auf einen guten Wechselrichter (hier würde ich immer einen deutschen od. österreichischen empfehlen) eine optimale Anlagenplanung und Montage.


              Bezüglich der Einspeisevergütung, hier gelten Übergangsregelungen bis Juni 2012, allerdings wird die TE hier nicht mehr drunter fallen.

              • Mietminderung
                Wie lange haben denn die Bauarbeiten gedauert? sind die Bauarbeiten zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen? wenn du deinen Vermieter schriftlich über den Mangel informiert hast kannst du die Miete mindern. Solltest du das während den Bauarbeiten unterlassen haben, steht dir keine Mietkürzung zu.


                In deinem Fall solltest du dir auf jeden Fall den Rat von Mieterverein oder Fachanwalt einholen, bezüglich der Höhe der Mietminderung. In jedem Fall wird der Betrag der Mietkürzung für eine Woche, wenn ich dich richtig verstanden habe, Baulärm relativ gering sein, also solltest du dir überlegen, ob du das für das Geld für Anwalt oder Mieterverein ausgeben möchtest.


                Deine Hausverwaltung hat sich vielleicht im Ton vergriffen, aber grundsätzlich gebe ich denen recht, die Sanierung geschieht zu deinem Vorteil.
                Und es könnte sogar sein, dass gerade nach einer Mietminderung durch den Mieter eine Mieterhöhung durch den Vermieter folgt (wenn möglich) - würd ich in so einem Fall machen.