Hallo
Wir haben uns im Oktober ein Haus mit einer vermieteten Einliegerwohnung gekauft. Nun würden wir den Mietern gern Kündigen, damit meine Mutter dort oben einziehen kann. Wie das mit der Kündigung funktioniert, weiß ich mittlerweile, nun ist aber noch die Frage:
Dürfen wir die Wohnung dann mit Mietvertrag an meine Mutter vermieten, oder dürfen wir mit ihr keinen Mietvertrag abschließen???
Hoffentlich kann mir jemand helfen..


Für antworten bin ich SEHR dankbar.... :???:

Hallo
Ich würde keinen Mietvertrag machen, da es sich dann um einen Mieteinnahme handelt, und ihr Steuern zahlen müsst.
Dem Finanzamt würde ich ebenfalls die neue Situation mittteilen, da die davon ausgehen, dass bislang eine Mietwohnung existierte. Demnach auch Mieteinnahmen.


Ihr benutzt jetzt das gesamte Haus als Eigentum. Ein FAmilienmitglied, ob Tochter, Mutter oder Oma nutzt das dazugehörige Appartement, in eurem Haus.
Warum sollte da eine Miete fließen.
Die Mietwohnung wird in Eigentum umgewandelt. Mietzahlungen oder Einnahmen gibt es demnach nicht mehr.

    barak_12650593

    :???:
    Hallo.
    Danke für deine Antwort.Was du mir geantwortet hast, hilft mir nur leider nicht weiter. Denn es sollen weiterhin Mieteinnahmen fließen, und wir brauchen dringend einen Mietvertrag mit meiner Mutter. Die frage ist nur ob wir einen Abschließen dürfen, wenn wir wegen Eigenbedarf kündigen??!Vielleicht weißt du dazu ja noch etwas??

      heulog_12516077

      Hallo
      warum dürft ihr das nicht?
      Es geht doch nur darum, den Vormieter aus der Wohnung zu komplimentieren.
      Das ist natürlich nicht die fairste Art und Weise, aber der Einzige, der ein Interesse hat, euch zu verklagen, ist der Vormieter.
      Wer sollte ansonsten etwas dagegen haben?!
      Ich wüsste nicht.


      Und wie soll der Vormieter, ausser ihr quatscht zu viel, mitbekommen, dass eure Mutter Miete bezahlt?
      Also, Eigenbedarf anmelden, Vormieter zieht aus, Mutter zieht ein, Mietvertrag machen, und es keinem erzählen. Und nicht vergessen, die Mieteinnahmen in der Steuererklärung erwähnen!


      Falls es geförderter Wohnraum ist, und du einen WBS für deine Mutter brauchst, wissen es natürlich mehr Leute. Das Risiko wird dann größer.


      Aber, so schnell wird ein Vormieter nicht klagen, wenn er erstmal draußen ist. deshalb würde ich dort kein Problem sehen.

        barak_12650593

        Huhu
        Also ist es eigentlich nicht erlaubt einen Mietvertrag zu machen?? Gibt es irgendein gesetz wo das genauer Definiert ist?? Kenne mich überhaupt nicht aus...

          heulog_12516077

          S
          Nein es gibt kein Gesetz.
          Es ist nur nicht erlaubt auf Eigenbedarf zu kündigen, und dann doch weiter zu vermieten.
          Ich glaube du willst mich, oder andere hier, verar...chen?!
          Ach soooo, du bist der Vormieter!?

            barak_12650593

            HÄÄÄ?
            Was ist das hier für ein Forum? Ich schreibe etwas und werde dann beschuldigt jemanden zu verarschen. Ich bin der Hausbesitzer und dachte es gibt hier irgendjemanden der vielleicht etwas Ahnung hat...sorry...war dann wohl falsch sowas zu denken?!!! :MAL:

            ein Jahr später

            Betreff: Kündigung wegen Eigenbedarf mit neuem Mietvertrag
            Wir haben unserer Mieterin ebenfalls gekündigt, wegen Eigenbedarf und wollen auch meine Mutter einziehen lassen, es ist überhaupt kein Problem einen Mietvertrag mit der Mutter abzuschließen, es muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden. Anders jedoch verhält es sich, wenn das Haus als Einfamilienhaus vermerkt wurde, dann ginge das nicht mit einem Mietvertrag. Aber du hast ja ein Haus mit einer Einliegerwohnung, also gibt es da auch keine Probleme.
            Ich hoffe, ich konnte, wenn auch erst heute etwas helfen. Solltest du inzwischen mehr wissen wie ich, dann lass es mich bitte gern wissen.