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barak_12650593

  • 9. Nov 2011
  • Beitritt 8. Dez 2006
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  • Quatsch
    Auch wenn es schon länger her ist.
    Was Heiner da schreibt, ist Quatsch.
    Ein guter Elektriker kann die Leitung mit seinen Materialien ausbessern, ohne großen Aufwand.
    Es sollte allerdings ein Elektriker sein.
    Ich denke mal um die 50 wird er dafür nehmen. Ohne aufkloppen und wieder zuschmieren mit Gips, aber das kannst du selbst machen.

  • Das ist eine gute Frage
    Hallo liebe Sylvia.
    Wem gehören denn die Möbel?
    Wem gehört der Teppichboden?
    Wer verlegt euch das Laminat?
    Wer bezahlt das Laminat?
    du siehst Fragen über Fragen....

  • :mrgreen:
    @just4fun11, selten so viel Quatsch gelesen....
    zum Glück ist dir nicht mehr eingefallen.... :mrgreen:

  • -
    kündigen, und nach drei Monaten ausziehen.
    Der Monat ist bald um!!!


    Eure Mietschulden müsst ihr bezahlen. Evtl Ratenzahlung vereinbaren?!

  • Hallo
    Liegt dran wieviel ihr bekommt!
    Fragt am Besten direkt bei diesen bewilligenden Stellen nach. Korrekt angeben müsst ihr es später ja doch.
    Wenn ihr nachher etwas zurückzahlen müsst, ist das Gejammer groß.

  • heulog_12516077

    S
    Nein es gibt kein Gesetz.
    Es ist nur nicht erlaubt auf Eigenbedarf zu kündigen, und dann doch weiter zu vermieten.
    Ich glaube du willst mich, oder andere hier, verar...chen?!
    Ach soooo, du bist der Vormieter!?

    • heulog_12516077

      Hallo
      warum dürft ihr das nicht?
      Es geht doch nur darum, den Vormieter aus der Wohnung zu komplimentieren.
      Das ist natürlich nicht die fairste Art und Weise, aber der Einzige, der ein Interesse hat, euch zu verklagen, ist der Vormieter.
      Wer sollte ansonsten etwas dagegen haben?!
      Ich wüsste nicht.


      Und wie soll der Vormieter, ausser ihr quatscht zu viel, mitbekommen, dass eure Mutter Miete bezahlt?
      Also, Eigenbedarf anmelden, Vormieter zieht aus, Mutter zieht ein, Mietvertrag machen, und es keinem erzählen. Und nicht vergessen, die Mieteinnahmen in der Steuererklärung erwähnen!


      Falls es geförderter Wohnraum ist, und du einen WBS für deine Mutter brauchst, wissen es natürlich mehr Leute. Das Risiko wird dann größer.


      Aber, so schnell wird ein Vormieter nicht klagen, wenn er erstmal draußen ist. deshalb würde ich dort kein Problem sehen.

      • Hallo
        die Vermieterin vermietet die Wohnung, und hat direkt mit dienen Verhandlungen zum Verkauf der Küche nichts zu tun.
        Da in der Wohnung keine Küche war, musst du diese wieder mitnehmen.
        Schriftlich hast du wohl auch keinen Vertrag, und die mündlichen Absprachen nachzuweisen ist immer schwierig.


        Du wirst wohl oder übel die Küche ausbauen müssen, und irgendwo einlagern.
        Mach vorher ein paar Fotos, dann kannnst du sie später besser verkaufen.
        Beim Abbau alles genau beschriften und Nummerieren, sonst bekommst du sie nie wieder zusammengebaut.


        Viel Erfolg, und nicht aufregen.

        • selima_12924861

          Hallo
          so was nennt man Kündigungsverzicht. Die Zeit muss handschriftlich in den Vertrag geschrieben werden. Max möglich sind 36 Monate, und bedeutet, dass ihr für die Zeit in der Wohnung bleiben müsst. Ausser es liegen schwerwiegende Gründe vor, wie Arbeitsplatzwechsel, Tod etc..


          Es ist also kein befristeter Mietvertrag, bei dem ihr nach Ablauf ausziehen müsst, sondern einer mit Bindung, Kündigungsverzicht beidseitig.


          Beispiel: "...es wird vereinbart, dass eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist erstmals nach Ablauf von 36 Monaten für Mieter und Vermieter zulässig ist."


          Kannsz ja mal nach dem Begriff googeln, dann wirst du genug finden.


          Gruss Harry

        • Hallo
          Ich würde keinen Mietvertrag machen, da es sich dann um einen Mieteinnahme handelt, und ihr Steuern zahlen müsst.
          Dem Finanzamt würde ich ebenfalls die neue Situation mittteilen, da die davon ausgehen, dass bislang eine Mietwohnung existierte. Demnach auch Mieteinnahmen.


          Ihr benutzt jetzt das gesamte Haus als Eigentum. Ein FAmilienmitglied, ob Tochter, Mutter oder Oma nutzt das dazugehörige Appartement, in eurem Haus.
          Warum sollte da eine Miete fließen.
          Die Mietwohnung wird in Eigentum umgewandelt. Mietzahlungen oder Einnahmen gibt es demnach nicht mehr.

          • Hallo
            Den gesamten Abschnitt im Mietvertrag streichen, und ersetzen, dass es sich um einen unbefristeten Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist handelt. Ist doch ganz einfach.
            Zur Not im Schreibwarengeschäft einen Mietvertragsvordruck kaufen, und sich den passenden Abschnitt heraussuchen. Dann habt ihr es genau formuliert.
            Nach Aussage des Vermieters ist es ja das was er euch schon mündlich mitgeteilt hat.
            Nur, an das mündliche kann sich später keiner erinneren. Deshalb alles

          • Ja,
            Wasser wird damit, in der Regel, auch erhitzt.
            Das teuerste ist demnach das warme Wasser, und nicht wie viele denken die Heizung.


            Viel duschen oder baden>>>> viel bezahlen.


            Wenn du pro m2 Wohnfläche an Nebenkosten 1,30 /pro Monat rechnest, müsstest du hinkommen.
            Da ist dann alles drin, auch Schornsteinfeger, Grundsteuer, Müllabfuhr, Strassenreinigung etc.....


            Das ist ein Durchschnittswert für rel. neue Wohnungen. Nicht enthalten ist Strom, Telefon, TV, ansonsten aber alles, wie oben beschrieben.


            Bei Altbauten sieht das natürlich anders aus.

          • ophrah_11880677

            Ach so,
            es geht nur ums Prinzip. Wunderbar. Warum fragste dann hier. Geh doch in den Kampf. Wünsch dir viel Glück.



            Wenn die Verwaltung darauf besteht, dass alles entfernt wird, so wird das nicht nur bei dir so sein. Gleiches Recht für alle. So einfach ist das.


            Im Übrigen ist es richtig, dass keine weiteren Sachen, ausser Fahrzeuge in einer Garage abgestellt werden dürfen.
            Die Brandlast wird erhöht. Es gibt gewisse Richtlinien die einzuhalten sind. Frag mal bei der Feuerwehr.
            Leztendlich dient es nur zum Schutz der Mieter.


            Wahrscheinlich wenn es brennt, schreist du zuerst, "warum hat mir das keiner gesagt"...


            Kinderkram!

            • ...
              dein Mann sollte mal seinen Hormonspiegel bzw ein großes Blutbild machen lassen.
              FAcharzt für Männer ist das Richtige!


              An ADS glaube ich auch nicht.
              vielleicht ist er manisch Depressiv?!

            • ...
              Wahrscheinlich bauliche Mängel?!


              Ich kann euch nur empfehlen schnellstens einen Gutachter zu beauftragen, der euch weiter berät. Evtl Beweissicherungsverfahren.


              Wenn die neuen Möbel endgültig hin sind, stellt sich die Frage wer für den Schaden aufkommt.


              Der Vermieter wird sich mit Händen und Füßen wehren, da kannst du sicher sein.

              • robert_12517311

                :BIEN:
                find ich gut, dass du aufhören willst. Ich ärgere mich, dass ich selbst das nicht schon früher getan habe.


                Mein "Trick" war es mit meinem Körper zu sprechen.
                Mein Körper quälte mich ohne Ende. Nachts hatte ich Schweißausbrüche, und alles was man sich vorstellen kann.


                Mein Körper schrie mich förmlich an, ihm eine Zigarette zu geben... doch ich sagte NEIN, und blieb hart.


                Die ersten Wochen sind die Schlimmsten, dann wird es immer leichter nicht mehr zu rauchen.
                Wichtig ist, absolut nicht mehr rauchen. Auch nicht eine Einzige auf einer Party oder so. Absolut nichts mehr!


                Sprech mit deinem Innersten und überzeuge es. Du wirst es schaffen!


                Mittlerweile habe ich 6 Jahre geschafft.

              • O
                Zum Anwalt, und fragen wie man aus dem Vertrag kommt.
                Es gibt best. Fristen zum Rücktritt.
                Als, am Montag einen Anwalt fragen.


                oder bei www.123recht.de

                • Tja,
                  ob du etwas bekommst kann dir nur nach Überprüfung deiner finanziellen Situation die Wohngeldstelle deiner Stadt sagen.


                  Wahrscheinlich wird auch das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt.


                  Wenn du Bafög bekommst ist auch hier eine Wohngeldzahlung möglich.


                  Wie gesagt erst wenn du die Unterlagen einreichst kann die jeweilige Stelle dir den Zuschuss, wenn überhaupt, ausrechnen.


                  Andere Möglichkeit: Noch einen Minijob bzw. noch mehr arbeiten.

                • Mit 13
                  darfst du noch nicht trinken!
                  Also, Finger weg vom Alkohol!