Hallo ihr Lieben!


Ich habe folgendes Problem:
Mein Arbeitgeber fängt an koscher zu werden und will Weihnachtsgeld auf die Hand geben, weil er ja gut bei macht.....
Jetzt ist es aber so, dass sich meine Lohnsteuerklasse von 1 auf 3 geändert hat.... und ich ja dadurch eigentlich mehr bekommen müsste .... oder ist das weihnachtsgeld nicht lohnsteuerabhängig?
Mein Chef will mir das netto auf die hand geben, ohne genau z wissen, wieviel das jetzt eigentlich wäre....
Ich will es genau haben und wir brauchen auch jeden Euro für das Baby!!
Leider weiss ich überhaupt nicht wie diese weihnachtsgeldberechnung ist.... finde auch nichts darüber :-(


Hier ein paar Anhaltspunkte:
Vollzeitkraft
1655, - monatl. Arbeitsbrutto
1316, - bei Steuerklasse 3


letztes Jahr war ich noch Lohnsteuerklasse 1
Weihnachtsgeldbrutto 1034
unterm Strich hatte ich 1701 mit meinem verseuertem monatl Einkommen zusammen.. also kleines bisschen mehr, als mein monatl. Arbeitsbrutto


Kann da irgendjemand was mit anfangen????
Bitte helft mir!
Vielen Dank!!!!


LG,
Danii

Nie bar auf die kralle
Woher willst du denn wissen, ob er dann alle Leistungen (Steuer, rente, Pflegevers., Sozialv.)


AN sich wäre es für dich besser bar auf die Hand.


ABER dadurch würde der AG Versicherungsbetrug begehen, dass ist strafbar und finden weder KK noch sonstwas lustig.


Ausserdem, falls bei dir Weihnachtsgeld eine sogenannte freiwillige Leistung ist, so wird sie dennoch zur Pflicht, wenn sie mehrere Jahre hintereinander weg gezahlt wurde (bin nicht sicher ob 3 odre 5, glaube 3). Bar auf die Hand hast du KEINE Nachweise und kannst, wenn er es streicht nichts einklagen.


Zudem fehlt es dir, wenn du irgendwelche Leistungen beantragen möchtest in der Berechnung.

Die Lohnsteuerklasse
habe ich Ende August von 1 auf 3 ändern lassen.
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, jedoch hast Du Recht... nach bestimmter Zeit darf er es mir trotzdem nicht mehr streichen. - Allerdings kann ein Angestellter erst nach 3Jahren ununterbrochener Zahlung auf sein "Gewohnheitsrecht" beruhen.
Bin jetzt 3Jahre da. Das 1Jahr hab ich keines bekommen, das 2.Jahr gab es für mich die Zahlung und jetzt sind wir beim 3.Mal..... was mir allerdings wie gesagt Probleme bereitet.
Klar ist es Betrug, muss man hier keinem erklären.
Hat sich auch noch nichts getan seitdem..... ich glaub ihm ist jetzt garnichts mehr so recht.


VlG,
Danii mit kleinem Bauchtänzer 14+2

...
Also zuerst: Steht was in deinem Arbeitsvertrag zu Gratifikationen (zb Weihnachtsgeld) bzw im Tarifvertrag? Wenn ja können sich daraus schon Anspruch und Höhe ergeben.


Ansonsten ist das Weihnachtsgeld ja eine Art Belohnung und dein Chef ist ziemlich frei in der Höhe. Kann auch unterschiedlichen Mitarbeitern unterschiedliche Beträge auszahlen. Das sollte aber auf dem Lohnzettel stehen und versteuert werden.
Oft wird ein 13. Monatsgehalt gezahlt, aber wie gesagt, das muss nicht sein. Er kann auch sagen, diesmal gibts nur 250 Euro!


Und was dein "Gewohnheitsrecht" angeht. Mit den 3 Jahren hast du zwar recht, aber nur, wenn der AG vorbehaltlos gezahlt hat. Wenn er jedes Jahr dazu sagt, es ist eine einmalige freiwillige Zahlung und soll keinen Anspruch begründen, kannst du dich nach den 3 Jahren nicht auf betriebliche Übung berufen...

    :arrow: Berechnung
    Hallo,
    also als erstes muss ich dir sagen, dass eine Barzahlung ohne jegliche Versteuerung nicht legal ist. Das ist ungefähr das gleiche wie Schwarzarbeit. Lass lieber die Finger davon.


    Außerdem hab ich dir das mal schnell ausgerechnet: Bei einem VOLLEN 13. Gehalt, LSt-Klasse 3 und OHNE Kirchensteuer beträgt deine Netto 2632,28 EUR.


    Bedenke bitte auch, falls du Elterngeld beziehen willst, wird das vom Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Dazu zählt auch das Weihnachtsgeld. Wenn du es dir so auszahlen lässt, darfst du es da natürlich nicht angeben, weil du offiziell keins bekommen hast.


    Hoffe ich konnte dir etwas helfen und denke bitte genau darüber nach!


    LG Marli

    Besteuerung
    Ich hab auch grad festgestellt, dass von meinem Bonus dank Lohnjahresausgleich ganze 43% übrig bleiben. :shock: Was ist das denn hier für ein Land?

    jutta_12234049

    Stimmt nicht
    auch wenn er es sagt, es IST eine betriebliche Übung. Gibt es diverse Gesetzessprechungen dazu. Und ich muss es wissen, sowohl mein Mann (ehem. Betriebsratsvorsitzender) als auch mein ANwalt stimmen da ein