Tierhalterhaftpflicht
Wenn der hund von der anderen wirklich so groß war, dann wird ja wohl kein Mensch glauben, dass deiner auf ihn los gegangen ist. Und selbst wenn deiner den großen angekläfft hätte, dann darf der nicht so ausrasten (der große). Dein Hund hätte theoretisch auch ein kleines Kind sein können, auf das der große Hund losgeht und beißt. An deiner Stelle würde ich mich nach der/ einer Tierhalterhaftpflichtversicherung der Frau erkundigen. Wenn der Hund dich auch gebissen hat, dann kannst du sie eigentlich auch wegen Köperverletzung bei der Polizei anzeigen. Die Frau haftet für alles, was Ihr Hund anrichtet. Wenn der Hund unter die Kampfhunde fällt, dann nehmen die Versicherungen ihn normalerweise nicht an, dann haftet die Frau privat. Es gilt für Hunde die Gefährdungshaftung. Heißt: Wenn du sagtst, der Hund hat dich angefallen, dann muss sie das Gegenteil beweisen. Kann sie das nicht, dann hast du gewonnen. Es reicht für dich, im Prinzip, wenn der Hund dich zuerst angegriffen hat. Wenn er das tut, darfst du dich natürlich wehren (wenn es Kampfhund war, dann darfst du dich natürlich stärker wehren, als bei einem kleinen Pinscher, ausser der Kampfhund liegt z.B. schon jaulend vor Angst auf dem Boden). Wenn der Rottweiler- Mischling tatsächlich unter die Kamphunde fällt, dann hast du sehr gute Karten. Die Frau muss, wenn sie alleine haftet, auch deine komplette Tierarztrechnung übernehmen.
Wenn sie sich aber erstmal weigert, wovon ich nach deiner Schilderung leider ausgehe, dann wirst du wohl ohne Anwalt nicht zu deinem Recht kommen.
Hoffe deinem Hund geht's besser, viele Grüße :-)