Nun meine Schwester ist ein Mensch die es in ihrem Leben immer besser wusste wie Andere.In der Schule ,wenn sie schlechte Noten nach Hause brachte waren es immer die Lehrer die Schuld waren nie sie.Wenn ihre Beziehungen zu Ende gingen waren es immer die Männer die es Schuld waren.Oder wenn sie aus einer Wohnung flog(schon zwei mal passiert) oder ihre Stelle verlor waren es die Vermieter und Chefs die daran Schuld waren.Vor ein paar Jahren hatte sie sich mit einem Imbiss selbstständig gemacht,zwei Jahre ,dann war sie pleite.Wieder waren es die Anderen die Schuld waren.
Scheinheilig lächelt sie Leuten ins Gesicht und zieht anschließend hinterf.. über einen her.Mein Mann wurde erst nach ein paar Jahren von meiner Mutter akzeptiert weil sie die Aussagen meiner Schwester glaubte.Aus Eifersucht hat sie meinem Mann Alkohol und Spielsucht angedichtet.So mit den Jahren hat sich meine Schwester immer mehr Feinde gemacht.Ich bin die einzige aus der Familie die noch Kontackt zu ihr hat.Vor zwei Jahren haben wir uns durch zufall in der Stadt gesehen und nicht mehr wie drei Sätze gesprochen.Drei bis vier mal telefonieren wir im Jahr.Ich habe immer das Gefühl sie lügt in allem was sie sagt.Nach dem tot meiner Mutter hatte sie einen riesen Krach mit meinem Vater .Schriftlich hat sie ihm dann später mitgeteilt das sie ihr Pflichtteil von Mutters Erbe fordert und dann nie wieder etwas mit ihm zu tuhen haben will.Mein Vater hat ein großes Haus(5 Zimmer ,zwei Bäder ,großer Garten)was er nun verkaufen will.Er wird bald 70 Jahre und kann das Haus nicht mehr sauber halten.Er hatte es mit Untermieter versucht ,aber nur schlechter Erfahrungen gemacht.Er wohnt einige 100 km von uns entfernt so war es für uns auch nicht möglich dort einzuziehen.Eine Wochenendehe wollten mein Mann und ich nie .Mein Mann arbeitet seid 27 Jahren im selben Betrieb und würde auch das nicht aufgeben .Das Haus wurde vom Makler auf 400000 ,-Euro geschätzt.Nun frag ich mich .Wenn meine Schwester das Pflichtteil erhält, hat sie nicht später wenn mein Vater verstorben ist auch anrecht auf das Pflichtteil vom Vater auch wenn er sie zu Lebzeiten enterbt hat?Mein Vater hat sein Testamend geändert und als Erben stehen ,ich mein Mann und unsere drei Kinder drin.Ich habe keine Lust auf Stress mit meiner Schwester und erkundige mich lieber vorher was auf mich zukommt.Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Webseiten nennen .
Danke.
LG Mamelick
Enterbt ,aber trozdem Anspruch auf Erbe ?
Enterbt sein...
... ist quatsch, ein Pflichtteil steht einem immer zu! Auch wenn deine Schwester im Testament nicht erwähnt wird bekommt sie trotzdem den Pflichtteil später ausgezahlt, den kann ihr niemand nehmen!
Grüßle!
Nicht immer
mit einer wirklich handfesten Begründung kann sie enterbt werden und hat dann keinen Anspruch auf's Erbe.
Also,
hat dein vater deiner schwester schon den erbteil deiner mutter ausgezahlt? sie hätte nämlich anspruch auf ein viertel der erbmasse deiner mutter. die hälfte steht immer dem ehepartner zu und die andere hälfte wird unter den leiblichen/adoptierten kindern aufgeteilt.
wenn dein papa stirbt mußt du dir mit deiner schwester das erbe teilen. zumindest bekommt sie einen pflichtanteil auch wenn sie laut testament enterbt wurden ist.
der einfachste weg wäre hier, dein papa verkauft das haus, macht sich ein schönes leben, macht geschenke an sein zweites töcterchen und deren familie und wenn irgendwann nichts mehr da ist, tja pech gehabt da gibts dann halt nichts zu erben.
schönen tag noch
@Tress
Jo,das sag ich meinem Vater auch immer.Er will uns Geld für ein neuers Auto schenken und jadem Enkel einen Teil.Meiner Schwester das Pflichtteil von Mutters Erbe,und den Rest anlegen.Ich sagte ihm mir wäre lieber er würde
das Restliche Geld ausgeben.Meine Schwester hat Haare auf den Zähnen und ich hab echt keinen Bock mich nach Vaters tot mit ihr auseinanderzusetzen.
Ich sagte ihm mal er soll das Haus für 100,-Euro an seine Freundin verkaufen ,so richtig mit Vertrag und dann sie schön zum Essen einladen.
Ich habe nie eine Mark für das Haus ausgegeben .Meine Eltern haben sich dafür krumm gelegt und warum soll ich nun Ansprüche stellen.Aber bevor meine Schwester alles haben will soll mein Daddy lieber alles verprassen.
Mamelick
@zinni
Den Pflichteil aus Mutters Erbe hat meine Schwester noch nicht erhalten,sie soll es nach dem Verkauf des Hauses bekommen.
Na,ja mal schauen was wird.
Mamelick
Wenns ums liebe Geld geht...
Es ist immer wieder schrecklich, wie raffgierig doch manche Menschen sind, trotzdem, oder gerade deswegen, solltest du einige Dinge beachten. Nicht nur deine Schwester hat ein Anrecht auf den Erbteil eurer Mutter, sondern auch du.
Es ist nämlich so:
Der überlebende Ehegatte erhält nach der gesetzlichen Erbfolge nur dann die ganze Erbschaft, wenn weder Verwandte der 1. oder 2. Ordner, noch Großeltern vorhanden sind. Da ja 2 Kinder (1. Ordnung), also du und deine Schwester, vorhanden sind, muss theoretisch geteilt werden. Dabei kommt es darauf an, ob eure Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Das ist immer dann der Fall, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Haben sie also nichts vereinbart, so erbt nach dem Tod eines Egatten der Überlebende 1/4 plus 1/4 Zugewinn, also 1/2 des Erbes. Du und deine Schwester erhalten jeweils 1/4. Lebten deine Eltern im Güterstand der Gütertrennung, so wird das Erbe zwischen eurem Vater und euch gleichmäßig aufgeteilt, also jeder 1/3.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gibt es kein Testamtent. D.h., euch steht nicht nur der Pflichtteil zu (Hälfte des gesetzlichen Erbteils), sondern euer regulärer Erbteil.
Klar wäre es für euren Vater besser, ihr würdet auf das Erbe verzichten und euer Erbe "unter den Tisch fallen lassen". Schliesslich haben eure Eltern für das Geld hart gearbeitet. Trotzdem solltest du wissen, dass wenn du offiziell dein Erbe nicht annimmst, deine Schwester aber darauf besteht, dein Erbteil u.U. an die nächste Ordnung (Onkel, Tanten usw.) weitergeht. Wenn dann dein Vater stirbt, was hoffentlich nicht so schnell passiert, ist das Erbe insgesamt geschrumpft und du erhälts weniger. Deine Schwester trotz Testament ihren Pflichtteil.
Es gibt so viele Dinge zu beachten, so dass es das Beste ist, du lässt dich bei einem Anwalt/Notar beraten. Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte und dich nicht zu sehr verwirrt habe
LG, Kimmi
Hab darin schon Erfahrung,
wenn man ausschließen will, dass die Kinder nach dem Tod eines Elternteiles Ihren Pflichtteil verlangen, was laut Gesetz rechtens ist, sollte man zu Lebzeiten ein notariell beglaubigtes Testament erstellen lassen, in dem die Kinder den Eltern eine Pflichtteilverzichtserklärung geben.
Sie können dann erst ans Erbe, wenn beide verstorben sind. Der Überlebende kann also mit seinem Vermögen machen, was er will. Sollte er aber einem Kind vor seinem Tod innerhalb der letzten 10 Lebensjahre schon was zugesteckt haben, zählt das wieder mit zur Erbmasse und muß am Ende mit dem Geschwisterteil verrechnet werden.
Normalerweise müßte bei Euch, falls kein notarielles Testament vorhanden war, ein Erbschein vorliegen, damit der Eintrag im Grundbuch geändert wird (Ihr Drei seit eine Erbengemeinschaft)An Konten kommt man auch nur mit Erbschein ran. In diesem Erbschein ist dann namentlich vermerkt entweder, wenn kein Testament vorlag: Vater 1/2, die andere Hälfte geht durch Euch Töchter. Falls Berliner Testament vorlag Vater 3/4 das letzte Viertel geht durch Euch Töchter. (Ich geh mal davon aus, dass beide Elternteile im Grundbuch als Eigentümer stehen)
Wenn Deine Schwester nun ihr Pflichtteil mütterlicherseits verlangt, muß Euer Vater sie auszahlen.
Wenn Du Deinem Vater damit nicht weh tust, läßt Du Dir Dein Erbteil auch geben. Wenn Dir das zu peinlich ist, setzt Du ein Schreiben auf, dass Du Dein mütterliches Erbteil erst nach dem Tod Deines Vaters in Anspruch nimmst.
Das läßt Du von Deinem Vater mit quittieren.
Besser wäre bei dieser Erbmasse aber wieder eine notarielle Beurkundung.
Sollten Deine Eltern ein sogenanntes Berliner Testament aufgesetzt haben, also der überlebende Ehegatte ist der Alleinerbe, Kinder sind Nacherben, kann er kein erneutes Testament erstellen. Das erste ist bindend.
Die ganze Erbschaftsangelegenheit ist ein Buch mit 7 Siegeln. Sobald aber eine Immobilie vorhanden ist, sollte man sich diesbezüglich schon professionelle Hilfe holen.
Ich hoffe, Du kannst was damit anfangen.
Viele Grüsse, Mutsch