Wenns ums liebe Geld geht...
Es ist immer wieder schrecklich, wie raffgierig doch manche Menschen sind, trotzdem, oder gerade deswegen, solltest du einige Dinge beachten. Nicht nur deine Schwester hat ein Anrecht auf den Erbteil eurer Mutter, sondern auch du.
Es ist nämlich so:
Der überlebende Ehegatte erhält nach der gesetzlichen Erbfolge nur dann die ganze Erbschaft, wenn weder Verwandte der 1. oder 2. Ordner, noch Großeltern vorhanden sind. Da ja 2 Kinder (1. Ordnung), also du und deine Schwester, vorhanden sind, muss theoretisch geteilt werden. Dabei kommt es darauf an, ob eure Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Das ist immer dann der Fall, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Haben sie also nichts vereinbart, so erbt nach dem Tod eines Egatten der Überlebende 1/4 plus 1/4 Zugewinn, also 1/2 des Erbes. Du und deine Schwester erhalten jeweils 1/4. Lebten deine Eltern im Güterstand der Gütertrennung, so wird das Erbe zwischen eurem Vater und euch gleichmäßig aufgeteilt, also jeder 1/3.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gibt es kein Testamtent. D.h., euch steht nicht nur der Pflichtteil zu (Hälfte des gesetzlichen Erbteils), sondern euer regulärer Erbteil.
Klar wäre es für euren Vater besser, ihr würdet auf das Erbe verzichten und euer Erbe "unter den Tisch fallen lassen". Schliesslich haben eure Eltern für das Geld hart gearbeitet. Trotzdem solltest du wissen, dass wenn du offiziell dein Erbe nicht annimmst, deine Schwester aber darauf besteht, dein Erbteil u.U. an die nächste Ordnung (Onkel, Tanten usw.) weitergeht. Wenn dann dein Vater stirbt, was hoffentlich nicht so schnell passiert, ist das Erbe insgesamt geschrumpft und du erhälts weniger. Deine Schwester trotz Testament ihren Pflichtteil.
Es gibt so viele Dinge zu beachten, so dass es das Beste ist, du lässt dich bei einem Anwalt/Notar beraten. Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte und dich nicht zu sehr verwirrt habe
LG, Kimmi