Sehr interessant schaut mal was ich gefunden habe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?PHPSESSID=82c0b1a64be36fbe6046ccdd53cd5e fe&topic=2073.0
Der Rundfunkgebührenbeauftragte
Von René Ketterer Kleinsteuber
Der Rundfunkgebührenbeauftragte ist ein selbstständig arbeitender Subunternehmer einer Landesrundfunkanstalt. Er kontrolliert in einem ihm zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht entsprechend dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Der Rundfunkgebührenbeauftragte verfügt über einen von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt ausgestellten Ausweis. Entgegen dem weitverbreiteten Glauben, der Rundfunkgebührenbeauftragte wäre ein Mitarbeiter der GEZ, steht er in keiner Vertragsbeziehung zu der GEZ.
Die Tätigkeit des Rundfunkgebührenbeauftragten erfolgt auf selbstständiger Basis. Die Vergütung ist erfolgsbezogen der Gebührenbeauftragte erhält eine Provision für jeden neu angemeldeten Teilnehmer bzw. jedes bisher noch nicht angemeldete Hörfunk- oder Fernsehgerät und für die Nachzahlungen, die gegebenenfalls zu entrichten sind.
Für die Tätigkeit als Rundfunkgebührenbeauftragter werden PKW, Handy und die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Was muss ich über den Rundfunkgebührenbeauftragten wissen?
Der Rundfunkgebührenbeauftragte ist ein auf Provisionsbasis arbeitender Mensch, der keinerlei Ausbildung oder Vorkenntnisse für die Ausübung dieser Tätigkeit besitzen muss. Er wird daher oft von der Bevölkerung als Kopfgeldjäger bezeichnet, was wenn auch kein schöner Begriff den Kern mittig trifft. Es handelt sich in aller Regel um unqualifizierte Leute, die nur dann Geld verdienen, wenn sie Rundfunkgeräte anmelden. Noch mehr verdienen sie, wenn sie Nachzahlungen von den neu Angemeldeten fordern können.
Was für eine Sprengkraft die Kombination aus mangelnder Qualifizierung und Verdienst auf Provisionsbasis besitzt, kann sich jeder leicht ausmalen. Beispiele gibt es zur Genüge.
Die Märchenwelt der Rundfunkgebührenbeauftragten
Ich bin Beamter...
Wer bis hierher aufmerksam gelesen hat, wird es bereits ahnen Rundfunkgebührenbeauftragte sind keine Beamten. Diese in aller Regel in einem Nebensatz versteckte Behauptung soll lediglich dazu dienen, sich Respekt zu verschaffen, um ahnungslose Bürger zu verunsichern und einzuschüchtern. Jeder sollte wissen, was es zu tun ist, wenn man an seiner eigenen Haustür von einem Unbekannten belogen wird.
Ich muss in Ihre Wohnung...
Niemand hat das Recht, sich gegen Ihren Willen Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen, es sei denn, Sie sind ein Schwerverbrecher und die Polizei steht vor Ihrer Haustür. Davon gehen wir jedoch nicht aus. Jeder Bundesbürger wird vom Artikel 13 des Grundgesetzes Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Wenn also jemand an Ihrer Haustür versucht, sich Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen, ist allerhöchste Zeit, die Polizei zu verständigen.
Ich komme wieder, aber mit der Polizei...
Oft drohen Rundfunkgebührenbeauftragte damit, einen weitere Besuch, diesmal aber mit Anwesenheit der Polizei, abzustatten. Erfahrungsgemäß bleibt das in 99,99 % aller Fälle eine leere Drohgebärde und in 0,01% geht der Schuss für den Rundfunkgebührenbeauftragten nach hinten los. Tatsache bleibt aber, dass Sie nichts zu befürchten haben. Und auch hier gilt, wenn ein Unbekannter Sie an Ihrer Haustür bedroht, sofort die Polizei zu verständigen.
Ich komme wieder, aber mit einem Hausdurchsuchungsbefehl...
Auch das ist eine sehr beliebte Drohung, um ehrliche Bürger einzuschüchtern. Ein Durchsuchungsbeschluss kann jedoch nur von einem Richter angeordnet werden. Voraussetzung aber für eine Durchsuchung sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte aber noch kein hinreichender Tatverdacht , dass eine bestimmte Straftat verübt wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht, dass der Zweck der Durchsuchung (z. B. Täterergreifung) erreicht werden kann.
Haben Sie eine Straftat begangen? Sind Sie ein Krimineller? Sind Sie ein Täter? Sicher nicht. Die Nichtanmeldung eines Hörfunk- oder Fernsehgerätes kann maximal als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Deswegen gilt es auch in diesem Punkt, wenn ein Unbekannter Sie an Ihrer Haustür mit solchen Märchen bedroht, sofort die Polizei zu verständigen.
Ich schicke Ihnen den Peilwagen...
Das ist noch eine weitverbreitete Legende. Es wäre bitte Konjunktiv beachten! zwar mit hohem technischem Aufwand möglich, ein Rundfunkgerät zu orten, allerdings ist die Abstrahlung handelsüblicher Rundfunk- und Fernsehgeräte so gering deren Antennen sind passiv , dass dies ein extrem schwieriges Unterfangen wäre. Außerdem müssten andere Hürden wie beispielweise die rechtlichen überwunden werden.
Messwagen, die man sehr selten auf den Straßen zu sehen bekommt, suchen im Auftrag der Bundesnetzagentur nach elektromagnetischen Störfeldern. Diese können unter anderem durch zu starke WLAN- oder Piratensender verursacht werden. In Ausnahmefällen auch schon mal durch nicht richtig funktionierende Alltagsgeräte wie z. B. alte DECT-Telefone. Diese Messwagen werden erst eingesetzt, wenn jemand sich über elektromagnetische Störungen beklagt, um eben diese Störungen ausfindig zu machen. Deren Einsatz ist sehr kostspielig.
Der Rundfunkgebührenbeauftragte hat keine Möglichkeit, einen Messwagen für die Ortung von Hörfunk- und Fernsehempfänger zu bestellen. Wenn er das dennoch an Ihrer Haustür behauptet, wissen Sie, dass er Sie respektlos und unverschämt belügt. Was Sie in solchen Fällen machen müssen, haben Sie bereits in den vorigen Abschnitten erfahren.
Welche Rechte hat der Rundfunkgebührenbeauftragte?
Diese Frage ist schnell beantwortet: Der Rundfunkgebührenbeauftragte hat dieselben Rechte eines jeden Bürgers der Bundesrepublik Deutschland. Weil aber viele ihre Schwierigkeiten damit haben, möchte ich einige Punkte konkretisieren.
Der Rundfunkgebührenbeauftragte verfügt über keinerlei hoheitliche Befugnisse. Er hat dieselben Rechte wie jeder Bundesbürger und muss sich daher in gleicher Weise an Gesetz und Ordnung halten wie Sie und ich.
Er darf an Ihrer Haustür klingeln, sofern Sie noch kein Haus- und Hofverbot für Mitarbeiter der GEZ und der Landesrundfunkanstalten des öffentlichen Rechts und deren Erfüllungsgehilfen ausgesprochen haben.
Wenn Sie ihn an der Haustür empfangen, können sie sich mit ihm unterhalten. Wir raten jedoch davon ab, denn Rundfunkgebührenbeauftragte sind daran geübt, zu Ungunsten des braven Bürgers ihm das Wort im Munde so zu drehen, dass er später sich mit einer sehr oft unrechtmäßigen Anmeldung konfrontiert sieht. Daher lieber ihn des Hauses/Hofes verweisen und wenn doch eine Kommunikation notwendig sein sollte, diese schriftlich mit der Landesrundfunkanstalt führen.
Fazit
Der Rundfunkgebührenbeauftragte ist in aller Regel jemand mit einem sehr niedrigen Intellekt und kulturellen Niveau. Dadurch bedingt bleiben ihm andere Entfaltungsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft verwehrt und er muss sich mit einer der am schlechtesten angesehenen Tätigkeiten unserer Gesellschaft begnügen.
Durch die Vergütung auf Provisionsbasis versucht er seinen Profit zu maximieren, indem er sich am Rande der ihm zur Verfügung stehenden legalen Spielräume bewegt. Nicht selten überschreitet er wissentlich diese Grenze, um sich noch größere Vorteile zu verschaffen. Oft schürt er die Angst der ehrlichen Bürger, indem er ihnen Unwahrheiten erzählt. Er nutzt deren Unwissenheit mit dem einzigen Ziel der Gewinnmaximierung.
Es gibt sicherlich Ausnahmen und ich möchte deswegen nicht alle Rundfunkgebührenbeauftragten in denselben Topf werfen. Allerdings werden diese Ausnahmen immer seltener, was mich eher an folgenden Spruch erinnert: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wie kann es auch anders sein, in einem Land, indem seine Bürger in der großen Mehrheit brav, ruhig und besonnen sind und immer noch Vertrauen in ihre Institutionen haben? Der ehrliche Bürger wird mit Leuten konfrontiert, die mit einem Ausweis der jeweiligen Landesrundfunkanstalt ausgestattet wurden und eine auf Profitmaximierung im Schnellverfahren durchgeführte Schulung welche auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre basiert genießen durften. Er hat keine Chance, denn für jeden Abwehrversuch gibt es bereits einen Leitfaden. In andern Branchen ist das verboten!
Wenn man zusätzlich bedenkt, dass der Rundfunkgebührenbeauftragte durch seine ungenügende gesellschaftliche Kompetenz und dem fehlenden Intellekt, einerseits über ein erhöhtes Geltungsbedürfnis verfügt und anderseits eine sehr weit unten liegende Schamgrenze und wenig Skrupel besitzt, ist die Ausstattung solcher Leute mit einem Landesrundfunkanstalt-Ausweis ein Riesenfehler. Die Ergebnisse werden uns jeden Tag mehrfach vor Augen geführt.
Abschließend stelle ich mir die Frage, was hat sich seit dem Mittelalter geändert? Die Fürsten haben sich auch damals ihre Hände nicht selbst schmutzig gemacht. Sie haben andere zum Pöbel geschickt, um unbeliebte Steuern und Abgaben durchzusetzen. Diese Schergen genossen bereits damals über den entsprechenden Ruf und sie gehörten mild ausgedrückt nicht gerade zur Elite.
Jetzt wissen auch Sie, mit welchen Leuten Sie es zu tun haben. Ich denke, mit diesem Wissen sollte jeder richtig mit diesen Menschen umgehen können.