Hallo ich hoffe ihr könnt mir bei meinem kleinen Problem weiterhelfen.
Da ich zur Zeit Mutti und Hausfrau bin (die süße kleine Maus ist jetzt 18 Monate), ist mein Einkommen zur Zeit entsprechend gering - also gleich Null, aus diesem Grund habe ich die Zeitungen nach 400-Eurojobs durchforstet. Letztens fand ich dann eine Anzeige in der es hieß großes Paket- und Versandunternehmen vergibt Jobs an Hausfrauen und Muttis. Hab dort also angerufen, aber niemanden erreicht. Die Dame rief dann den nächsten Tag an verabredete mit mir einen Termin - bei mir zu Hause. Kam mir dann im Nachhinein etwas merkwürdig vor, aber war wohl in dem Moment zu überrumpelt um nachzufragen worum es sich genau handelt. Jedenfalls kam dann zum verabredeten Termin eine Dame der Firma AVON.
Naja was soll ich lange erzählen, habe trotz Bedenken und dem Wissen eigentlich überhaupt nicht hinter den Produkten zu stehen eine Beraterinnen-Vereinbarung unterschrieben. Diese beinhaltet daß man mit Abschluß dieser Vereinbarung das Recht erhält AVON-Produkte zu verkaufen, dafür bezahlt "Frau" 25,-, außerdem berechtigt sie den Namen "Avon-Beraterin" zu führen. und eine Startgebühr von 25,-.
Nach einigem Überdenken habe ich dann für mich festgestellt, daß das kein Job für mich ist und die Vereinbarung schriftlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Der Widerruf wurde auch innerhalb weniger Tage bestätigt, allerdings erhebt die Firma nun trotzdem noch die Schutzgebühr von 25,-.
Hier brauche ich jetzt eure Hilfe.
Weiß jemand ob das rechtich okay ist?
In der Vereinbarung steht nichts von einem 14-tägigen
Widerrufsrecht. Ich gehe allerdings davon aus, daß das bei solchen "Geschäften" gesetzlich garantiert ist. Liege ich da falsch mit meiner Meinung? Außerdem bezahlt man die Startgebühr, als sogenannte "Schutzgebühr" für den Titel "AVON-Beraterin - so hat es mir die Dame jedenfalls erklärt. Ich habe den Job ja aber überhaupt nicht begonnen, hatte weder einen Auftrag, noch hatte ich Möglichkeit (durch die noch nicht zugeteilte Kundennummer und die noch fehlende Einweisung) überhaupt eine erste Bestellung aufzugeben.
Ich weiß es geht "nur" um 25,-, aber das ist für mich auch Geld und vorallem, wollte ich einen Job um Geld zu verdienen und niemanden der mir das Geld aus der Tasche zieht.
Wie seht ihr die Sache? Muß ich den Betrag zahlen, oder wie soll ich mich verhalten?
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Freundlichst grüßend - Littlepoorgirl24
Ist das rechtlich abgesichert - Beraterinnen-Schutzgebühr
Also....
Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei.
Und soweit ich weiß, beinhaltet der Widerruf ALLES, was mit einem Vertragsschluss verknüpft ist.
Also förmlich per Schreiben zurückfordern und Frist setzen (14 Tage).
Vielen Danke für die schnelle Antwort!
Hallo, toll daß sich so schnell eine "Frau vom Fach" meldet.
Also der Widerruf wurde von AVON akzeptiert, allerdings haben die wohl auch keine Kündigungsfrist, wodurch also jederzeit gekündigt werden kann. Die sehen den Widerruf wohl als "Kündigung" an - als hätte ich als AVON-Beraterin gearbeitet. Da im Kleingedruckten der Vereinbarung nicht von einer Widerrufsfrist erwähnt ist, weiß ich nun eben nicht, ob für diesen Fall diese gesetzlich geltende 14-tägige Widerrufsfrist für die sogenannten "Haustürgeschäft" (so nennt sich das - glaube ich zumindest) anwendbar ist oder nicht. Nach meinem Verständnis handelt es sich darum, da die Dame mir ja einen Hausbesuch abgestattet hat, um mich für ihre Firma, als Beraterin,zu gewinnen.
Das Geld zurück fordern muß ich zum Glück nicht, da ich mit dem Schreiben der akzeptierten Kündigung die Rechnung für diese "Gebühr" bekommen habe. Allerdings ist es auch nicht meine Art die Rechnung einfach beiseite zu legen und abzuwarten, wie weit AVON mit ihrer Forderung geht - ich hätte die Sache viel lieber geklärt und dann "vom Tisch".
Was meinst du? Habe ich Anspruch auf eine Widerrufsfrist?
Hallo Beate, danke für dein Kompliment,
sowas liest man doch gerne. Hatte, ehrlich gesagt, bisschen Angst daß ich meine Frage etwas zu ausführlich geschildert habe und ich damit vom Lesen abschrecke - ist wohl aber zum Glück doch nicht der Fall.
Was du da über deinen Job schreibst, klingt wirklich interessant - zumal es meinem Gesicht auch nicht schaden würde, mal die ersten "Fältchen" ausgebügelt zu bekommen. Da fallen mir auch spontan ein paar Leute für die erste Faltenbügler-Party ein *grins*. Spaß beiseite - danke für deine Beschreibung. Ich werde darüber nachdenken und mich vielleicht tatsächlich demnächst wieder bei dir melden.
Bis dahin - Liebe Grüsse
JA LEIDER
Ist sowas in Deutschland erlaubt, eine Freundin von mir hat sehr viel Geld verloren in Schulungen und Produkten die Sie nacher bei Ebay zum Einkaufspreis + 10% Ebay Gebühr verkaufen musste. Sie war bei Amway, Sie hat mir 3 Jahre eingeredet sie würde dadurch Millionärin werden und das Geld würde auf der Strasse liegen, davon habe ich leider nichts gesehen ;-)
Beraterinnenvertrag
Hallo, also da du selber auf die Anzeige reagiert hast und einem Besuch zugestimmt hast, liegt hier kein Wiederufsrecht vor.
Ihr habt persönlich gesprochen und du hättest dir Bedenkzeit vorbehalten können.
Warum du nicht hinter den produkten stehen kannst, verstehe ich zwar nicht - aber es ist fakt, daß man dafür eben arbeiten muß und das heißt kunden selber bekommen und regelmäßig mit broschüren und Infos versorgen.
Für die Einschreibgebühr hat Avon Arbeit mit dem Einrichten deines Kundenkontos, die Arbeitszeit der Bezirksleiterin, die Dir kostenlos zur Seite steht und Trainings mit dir macht - auch umsonst-, Partys mit dir veranstaltet - umsonst- und du hast vorführprodukte in mindestens dem Wert erhalten.
Im übrigen bist du selbständig tätig,(Anmeldung beim Gewerbeamt).
Ansonsten hast du im Prinzip so ne Art Lizenz, daß du mit dem Wort AVON-Beraterin werben kannst.
Das steht aber auch alles auf der Vereinbarung.
Es tut mir leid, daß du dich anders entschieden hast.
Aber ein Wiederufsrecht gibt es in dem Fall nicht.
Ansonsten ist AVON nicht umsonst das nobelste Kosmetikunternehemen in Amerika und auch sonst auf der ganzen Welt. Sie waren die ersten ohne Tierversuche, und setzen sich extrem ein für die Aktion Bewußtsein für Brustkrebs. Ein Unternehmen mit den meisten Frauen in Führungspositionen - mehrfach ausgezeichnet.
Ich schreibe das, weil sich der erste Bericht etwas so anhört als wäre die Firma unseriös- ganz im gegenteil, selbst ÖKÖTest und Warentest haben bestätigt, daß AVON keine unseriösen Werbungen von Beratern hat.
lg
Ja.
Bei einem Haustürgeschäft gilt erst recht das Widerrufsrecht samt üblicher Frist.
Also in Verbindung mit dem Widerruf ("ich beziehe mich auf das 14-tägige Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften"......"anbei Rechnung, die ich somit für gegenstandslos betrachte"...) Rechnung mitschicken und gut muss sein.
Dankeschön!
Sehe ich auch so. Ich werde es also nochmal mit einem Brief an AVON versuchen und hoffen daß Sie die Sache dann auch als erledigt betrachten. Werde mich hier jedenfalls nochmal melden, wenn die Antwortpost bei mir angekommen ist. Ist doch schließlich, für alle die mir hier so spontan geholfen haben, interessant zu erfahren, wie die Sache ausging.
Nochmal vielen herzlichen Dank und liebe Grüße.
Hallo
Tut mir leid das von deiner Freundin zu hören. Nun, ich wollte ja nur einen 400-Job, bei einem großen "Versandunternehmen" und dachte da eigentlich eher an Versand- und Packarbeiten, daß sich dahinter AVON verbirgt wußte ich anfangs nicht. Ich denke aber, wenn man der "Typ" für solche Dinge ist und voll hinter den Produkten stehen kann (darunter verstehe ich, daß man die Produkte auch selbst kennen muß), kann man sich schon etwas dazu verdienen - allerdings reich werden kann man damit heutzutage vermutlich nicht mehr, dazu ist das Angebot verschiedener sehr guter Produkte und das Angebot im Internet viel zu groß und die Taschen der "normalen Leute" viel zu klein.
Danke auch für deine Meinung.
Hallo, ich weiß was ich geschrieben habe, liest sich erstmal ziemlich negativ - ich wollte aber nicht auf eventuelles unseriöses Verhalten hinweisen, sondern darauf, daß ich selbst etwas uberrumpelt war.
Zur Erklärung: Ich hatte auf eine Anzeige angerufen, in der geschrieben stand: Großes Versandunternehmen bietet Nebentätigkeit...
Während des Telefonates fiel der Namen der Firma ebenfalls nicht und, zugegeben, ich habe auch nicht nachgefragt. Kam aber in der Minute des Telefonates auch keine Sekunde auf den Gedanken nachfragen zu müssen. Wie schon geschrieben, hinterher kam es mir dann merkwürdig vor, daß das "Bewerbungsgespräch" bei mir zuhause stattfinden sollte.
Also kurz und gut, hätte ich schon am Telefon gewußt daß es sich um AVON handelt hätte ich sofort abgesagt.
Nun war die Dame bei mir zuhause hat erzählt und erklärt und mich dann gefragt ob ich mir das vorstellen könnte und ich habe ihr daraufhin gesagt, daß ich dafür eigentlich nicht der Typ bin und daß ich es mir gerne einpaar Tage überlegen würde.
Auf meine Frage, ob sie die nächsten Tage nochmal vorbeikommen könnten, meinte Sie, sie wäre die nächste Zeit nicht mehr in der Gegend und hätte sehr viel zu tun. ...okay, den Rest habe ich schon geschrieben, ich habe den Vertrag unterschrieben. Am Ende habe ich dann ein Kärtchen mit der Telefonnummer und der Adresse der Dame bekommen und mußte feststellen, daß sie gerade mal 15km von mir entfernt wohnt.
Ich hoffe das Verständnis von deiner Seite ist jetzt größer.
Das AVON sicherlich gute Produkte hat will ich nicht bezweifeln und daß die Verwaltung etwas "Arbeitsaufwand" hatte auch nicht, aber ich denke daß ist das normale Risiko einer Firma, daß Sie auch mal Verwaltungskosten hat, die keine bare Münze einbringt.
Liebe Grüße
Botox ist kein Schlangengift
Schau mal besser bei Wikipedia nach bevor Du so einen Blödsinn schreibst.
Das Galvanic Spa II ist ja ganz in Ordnung ,aber der Marketingplan von Nuskin ist Sch.....
Da gibt es wesentlich bessere .
eigentlich schade da die Produkte nicht schlecht sind.
Ich kenne das Gerät und es ist in Ordnung aber mit der Firma Nuskin möchte ich nicht arbeiten.
Da sind mir die Deutschen Firmen
dann doch seriöser.Davon gibts leider nicht viele,aber die Marketingpläne stimmen wenigstens.
retina
Hhhmmm
Habe in meiner Struktur eine Beraterin, die auch mal diese Erfahrung mit Avon gemacht hat. Sie hat es nicht bezahlt. Bekam aber zügig Post von CreditReform.
Ich habe DAS daraufhin angerufen und gefragt. Sie meinten, dass das Widerrufsrecht von 14 Tagen für Endverbraucher gilt. Als Beraterin einer solchen Firma bist Du aber kein Endverbraucher mehr und, es gelten schon andere Gesetze.