Wie das Landgericht Hamm heute in einem mündlichen Urteil festgestellt hat, die schriftliche Begründung fehlt noch, ist ein Esoterikhonorar einklagbar:
Der Tenor ging dahin das z.B. ein Zauberer auch nicht zaubert sondern mit einer Illusion arbeitet. Eine Esoterische Beratung wäre genauso eine Illusion.
Eine Auflage macht das Gericht aber deutlich:
Die Haftung bei Falschaussagen müsse noch eindeutig geklärt werden.
Es könne nicht sein das eine Esoterische Beratung ohne Haftung des Beraters sein könne

Bin mal gespannt...
... ob Du hierzu und in diesem Forum ein statement der "Profis" bekommst.


Schuld ist eh immer der Kunde, erstens weil er angerufen hat, zweitens weil der dem "Berater" nicht glaubt und/oder drittens weil er den einfach nicht verstehen will.


Wenn dieses Urteil tatsächlich Rechtsverbindlich wird, bekommen hier einige echte Probleme...


Vielleicht wird der TV - Trash - Astrologie ("vom Anbieter selber "Astrotainment" genannt) ja endlich mal ein Riegel vorgeschoben, meiner Meinung nach ist das längst überfällig.

Respekt und ein
Bravo, so kenne ich Dich ja überhaupt nicht. Bloss das Wort Verhohnepiepelung finde ich noch zu lasch.

    4 Tage später
    an0N_1250307699z

    Astro Tv
    darf nach dem Mittwoch Treffen keine Gesundheits Prognossen mehr abgeben,Mann merkt deutlich wie Sie jetzt auf solche Fragen reagieren mit keine Auskunft zu Gesundheitsfragen.Der erste wichtige Schritt.