chloe_11943344Und dabei wollte man schon den Maulkorb verpassen
Glaubt nicht das diese Arbeit unbeachtet bleibt. Die Regierung hat sich bereits damit beschäftigt. Nun nimmt man eine Einrichtung zum Anlass ein Gesetz für Sekten zu verfassen. Das wird die Spitze des EisbergDer "Entwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung" wurde vom Bundesrat abgelehnt.
Es war dies ein Gesetzesantrag des Freistaates Bayern. Aus der Einleitung des Antrages:
Die Enquete-Kommission sog. Sekten- und Psychogruppen hat in ihrem 1998 veräffentlichten Endbericht festgestellt, dass in den letzten 20 Jahren in Deutschland ein vollkommen unübersichtlicher "Psychomarkt" entstanden sei, auf dem die unterschiedlichsten Dienstleistungen (Angebote für Heilung bei psychischen oder psychosomatischen Stärungen, Bewältigung von Lebenskrisen, Veränderung der Lebenssituation, Verbesserung der geistigseelischen Fähigkeiten, Steigerung der Durchsetzungsfähigkeit oder Konfliktbewältigung und Selbstbehauptung, Persänlichkeitstrainings der betrieblichen Personalentwicklungsarbeit) angeboten würden. Die Enquete- Kommission hat die Dienstleistungen unter dem Begriff Lebensbewältigungshilfe" zusammengefasst.
Weiter hat die Enquete-Kommission festgestellt, dass auf diesem Markt ca. 1.000 Methoden, Techniken und Verfahren angewandt werden. Der Markt sei für die Kunden vällig intransparent. Sie liefen Gefahr, übervorteilt zu werden und kännten auch gesundheitliche Schäden erleiden. Die Wirkungen der angewandten Verfahren seien überwiegend unerforscht (vgl. Endbericht 5.5.5.3, Seite 368 ff.).
Neuere humanwissenschaftliche Untersuchungen haben bestätigt, dass Verbraucher durch die Anwendung unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken, mit denen Erleben (Bewusstsein, Geist und Psyche), Verhalten und Persänlichkeit verändert werden, derart in Abhängigkeit vom Dienstleister geraten kännen, dass die konkrete Gefahr finanzieller Ausbeutung und gesundheitlicher Schädigung besteht. Es wurde über die Ergebnisse der Enquete-Kornmission hinaus festgestellt, dass zur finanziellen Ausbeutung der Verbraucher auch Sozialtechniken benutzt werden, die die Menschenwürde verletzen und daher sittenwidrig sind. Diese Techniken werden als therapeutische Massnahmen getarnt.
Entsprechend der Empfehlung der Enquete-Kommission ist es daher erforderlich, zum Schutz der Verbraucher die Dienstleister gesetzlich zu verpflichten, vor Vertragsabschluss konkrete Auskünfte über ihre Qualifikation, die angewandten Methoden, die Dauer der Kurse und die finanziellen Verpflichtungen zu geben. Ferner ist es zum Schutz der Verbraucher geboten, die Mäglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zu regeln. Das Gesetz wird, abgesehen vom Schutz des einzelnen Kunden, eine sozial verträgliche Selbstorganisation des Lebensbewältigungshilfe- und Persänlichkeitsentwicklungsmarktes ohne staatliche Intervention in der Form einer Marktpolizei in Gang setzen, da das Marktgeschehen voraussichtlich insgesamt transparenter wird. Dies wird auf die Dauer voraussichtlich einen Rückgang der unseriösen Anbieter auf diesem Markt bewirken.
B. Lösung Verabschiedung eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und Persänlichkeitsentwicklung, das Informationspflichten für die Anbieter schafft und eine schriftliche Fixierung des Vertragsinhalts verlangt. Den Verbrauchern wird ein Widerrufsrecht mit einer Frist von zwei Wochen sowie ein zwingendes Kündigungsrecht eingeräumt. Anzahlungen und die Aufrechnung sollen bei Verträgen auf dem Gebiet der Lebensbewältigungshilfe und der Persänlichkeitsentwicklung zum Schutz der Verbraucher nur eingeschränkt zulässig sein. Die Anbieter müssen die persänlichen Daten des Verbrauchers vertraulich behandeln. Das Gesetz soll, mit Ausnahme des Widerrufsrechts, weitgehend entsprechend gelten, wenn der Vertrag über die Lebensbewältigungshilfe oder Persönlichkeitsentwicklung mit einem anderen Unternehmer abgeschlossen wird. Die klagebefugten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz sollen Verstösse gegen das Gesetz mit der Unterlassungsklage nach dem Unterlassungsklagengesetz zum Schutz der Interessen der Verbraucher verfolgen können.
s sein. Man darf nicht mehr glauben was man will.
Der erste Entwurf wurde vom Bundesrat abgelehnt die neue Version ist in Arbeit.