Mhhh aber da steht das ich welches bekomme
Elterngeld Berechtigte
Nach 1 Abs. 1 BEEG hat man einen Anspruch auf das Elterngeld wenn man,


1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Ausnahmen)
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt (Ausnahmen)
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Ausnahmen)


Wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf das Elterngeld. Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen. Klicken Sie dazu bitte hinter der jeweiligen Anspruchsvoraussetzung auf "Ausnahmen".


Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen kann im Einzelfall sehr schwierig sein. Wir haben daher eine Extra-Seite zur Anspruchsprüfung für Sie erstellt.

Das stimmt nicht!
ich habe mich schon erkundigt bei der Elterngeldstelle, du bekommst nur Elterngeld, solange du auch einen Arbeitsvertrag hast. Sobald der ausläuft, auch kein Geld mehr. Das Eltergeld wird ja mit vom Arbeitgeber getragen, und warum sollte der euch Geld zahlen, wenn ihr gar nicht mehr angestellt seid. Allerdings habt ihr (je nachdem, was ihr macht) ein Recht darauf, dass euer Vertrag um 1 Jahr verlängert wird ( das Eltergeldjahr), aber ihr müsst euch da erkundigen gehen.

Also ich
habe mich grade mal bei der elterngeldseite angemeldet...mal schauen was die sagen :-)

Geh am besten...
... schnellstmöglich zur Beratungsstelle! Die sind sehr nett und hilfsbereit da!! Bei uns ist das Amt für Kinder und Familie (oder so ähnlich zuständig). Google da mal für deine Stadt!


Alles Gute und LG

Das
Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse getragen, das Eltergeld tatsächlich mit vom AG...

Mutterschaftsgeld
Herzlich Willkommen auf den Seiten der Mutterschaftsgeldstelle!




Wenn Sie


ein Baby erwarten oder es bereits bekommen haben,


nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert sind, oder über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten,


zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) hatten oder haben oder während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind
oder
Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde,

Wenn mich der moderator
bei der elterngeldseite mal freischalten würde wären wir gleich schlauer *lach*

Geht...
... besser zur Elterngeldberatungsstelle, bevor ihr hinterher nur mit dem kindergeld dasteht!! Meine es ja nicht böse, aber ich hatte bereits einen Beratungstermin, und ich bin vorher auch von dem ausgegangen, was meine Vorrednerin sagt, wurde dort aber eines besseren belehrt. Besser früh mal nachfragem die hekfen einem nämlich auch und kennen alle Tricks, wie es trotzdem noch Eltergeld gibt!


Die Aussage war aber ganz klar: KEIN Eltergeld ohne gültigen Arbeitsvertrag - sorry.

Sorry Mädels
aber Eltergeld ist dazu gedacht, den Wiedereinstieg in den Beruf leichter zu machen. Ohne Arbeit gib's auch kein Elterngeld! Die, die geschrieben hat:"Kein Eltergeld ohne gültigen Arbeitsvertrag" hat also absolut recht.

Ja wir gehen ja
in Mutterschutz und erst danach endet unser Arbeitsverhältnis und auf der Seite vom Elterngeld steht auch das man es bekommt habe grade mal geschaut

Also
habe grade eine bekannte zufällig bei icq getroffen und die hat im januar ihr kind bekommen und SIE BEKOMMT ELTERNGELD OBWOHL SIE VORHER NICHT GEARBEITET HAT SIE HAT VORHER NE ABENDSCHULE BESUCHT SIE BEKOMMT 300

@blackbeauty
was du das schreibst stimmt nicht! die anderen haben recht, man bekommt nur eltergeld, wenn man auch arbeit hat. und ich weiß es 100&ig, weil mein arbeitsvertrag während der eltergeldzeit ausgelaufen ist, und ich ab dem monat ohne arbeit KEIN eltergeld mehr bekommen habe!!! nur so lange du auch einen arbeitsplatz hast bekommst du das elterngeld.


also erkundige du dich bitte richtig, denn was du hier schreibst ist ganz großer blödsinn!! und was deine lv-bank damit zu tun haben soll, verstehe ich auch nicht. die auskunft über elterngeld und was dir zusteht, gibt es beim kinder- und jugendamt!

Ich bin nicht deine liebe!
und mir ist es auch egal, was du hier für einen müll verbreitest! ich bin bereits mutter und WEIß daher wie es abläuft! und du wirst es ja bald am eigenen leibe merken.


c'est la vie und pp (= persönliches pech)!

Also ich verstehe
nicht, warum ihr so aufeinander losgehen müsst.... kann man doch auch vernünftig sagen. ABer egal. Ich hab genau meinen Job verloren, als ich schwanger war, weil der Laden nicht mehr weitergeführt wird. Und ich bekomme sehr wohl Elterngeld, berechnet nach den letzten 12 Verdienstmonaten. Wenn man aber die letzten 12 Monate arbeitslos war, dann bekommt man 1 Jahr lang nur den Mindestsatz von 300. Also das Geld bekommt jeder!!! Kindergeld bekommst du auch. Mutterschaftsgeld von der KK, einfach mal anrufen, Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du die letzten 24 Monate fest gearbeitet hast, ansonsten Hartz iV. @braut2604: ruf bei der Elterngeldstelle an, die erklären dir das dann und lass dich hier nicht angreifen, für nix und wieder nix. Schöne SS noch. LG

@mitglied14
wenn du blöd machen willst dann tu das woanders aber nicht in diesem thread kapiert !!!
Ich habe auch jetz grade beim arbeitsamt und der Elterngeldstelle angerufen und ich bekomme auch Elterngeld also !!

?????????????????
Also, das Elterngeld steht jeder frischgebackener Mutter zu.
Es ist SCHEIßEGAL ob man während der Schwangerschaft gearbeitet hat oder nicht gearbeitet hat. Es steht einer Mutti sogar Elterngeld zu wenn sie noch nie in ihren Leben gearbeitet hat (z.B. ganz jünge Muttis 16 oder 17...).
Wenn man vor oder während der Schwangerschaft nicht erwerbstätig war, bekommt man den Mindestsatz von 300 Euro.
Wenn man gearbeitet hat wird es von Lohn bzw. Gehalt ausgerechnet. 67% von denen was man verdient hat.

Klar gibts Elterngeld
Ich hab gerade mal auf der Homepage vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) nachgelesen und da steht zum Thema befristete Stelle:
"Bei befristeten Verträgen gelten keine besonderen Regelungen. Endet ein befristeter Vertrag während des Bezugszeitraums für das Elterngeld, wird das Elterngeld bis zum Ende des bewilligten Zeitraums ganz normal weitergezahlt. Endet ein befristeter Betrag während des Bemessungszeitraums (in der Regel die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes) für das Elterngeld, werden die Monate nach Ende des Vertrages ggf. als Monate ohne Erwerbseinkommen in die Elterngeldberechnung einbezogen."


Man bekommt also auf jeden Fall Elterngeld. Wenn die Stelle schon im Laufe des Jahres vor der Geburt endet bekommt man für die Monate ohne Einkommen eben etwas weniger (diese Monate fließen dann mit 0Euro in das durchschnittliche Einkommen ein). In jedem Fall gibt es aber wenigstens 300Euro
Auf der Seite gibt es jede menge Infos und das Bundesministerium für Familie wird wohl keinen Quatsch auf seiner Homepage schreiben!


Schöne Grüße
Vroni

@furbyli
Mhhh dann hast du da wohl was falsch gemacht dein pech weil man BEKOMMT ELTERNGELD, und zum blöd machen geh bitte in einen anderen Thread ok !!!!