Mhhh aber da steht das ich welches bekomme
Elterngeld Berechtigte
Nach 1 Abs. 1 BEEG hat man einen Anspruch auf das Elterngeld wenn man,
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Ausnahmen)
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt (Ausnahmen)
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Ausnahmen)
Wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf das Elterngeld. Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen. Klicken Sie dazu bitte hinter der jeweiligen Anspruchsvoraussetzung auf "Ausnahmen".
Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen kann im Einzelfall sehr schwierig sein. Wir haben daher eine Extra-Seite zur Anspruchsprüfung für Sie erstellt.