Brauche drigend Rat. Meine Tochter wird nun bald 25 und wohnt noch bei mir. Das Problem ist nun das sie überhaupt keine lust hat zu Arbeiten.Habe schon alles mögliche versucht sie davon zu überzeugen,sich eine Arbeit zusuchen. Zur Zeit zahle ich nun noch alles für sie. Frage mich aber wie lange ich noch jede Überstunde machen muß um unser Leben zu sichern. Was mich nun interessiert wäre wie lange ich rechtlich (hartz4) ihr unterhalt verfplichtet bin?
Verzweifle an der faulheit meiner Tochter
Bis 25 oder nicht?
also so viel ich weis muss man nur für die kinder auf kommen bis sie 25 sind danach nicht mehr!!! also kann man sie rein rechtlich gesehen auch raus schmeisen... weis das weil ich seit ich 16 bin zuhause raus bin :(
hartz4 kann sie selber ja auch beantragen würde dann alles unter bedarfsgemeinschaft und so laufen...würd mich einfach mal bei der arge informieren oder bei ner beratungsstelle kann ja schließlich nich angehen
Mh..
Also so weit ich weiß müssen die Eltern auch nur bis zum Ende der Ausbildung aufkommen...Aber ich glaube auch, dass das bis 25 noch rechtlich einklagbar aber das weißt du ja schon^^
Aber insgesamt würd ich ihr einfach mal ein Ultimatum stellen...Arbeiten gehen oder Rausschmiss^^
Klingt vllt böse aber mal objektiv betrachtet: Welchen Grund gibt es sonst das Hotel Mama zu verlassen, wenn einem ja doch alles hinter getragen wird?
ist zwar schwer das zu beurteilen aber so hört es sich an^^"
lg~
Du
hilfst deiner Tochter am besten wenn du sie langsam aber sicher mal fallen lässt. Streich mal die Sachen die nicht lebensnotwendig sind wie telefon, handy Internet, wenn ihr Laptop kaputt ist dann soll sie schaun wo ein neuer herkommt, Kosmetika kauf nur für dich ein udn sperr sie weg, Klamotten soll sie auch schaun wo sie herbekommt...
da fällt mir vieles ein um die Tochter abzunabeln *gg* wenn du so weitermachst wird sie nie Verantwortung für ihr Leben ergreifen.
hat sie ne Ausbildung ?
Ich glaube ich habe mal gelesen...
dass es ein Unterschied zwischen Familienrecht..... Unterhalt bis nach der ersten Ausbildung, einmal Umorientierung erlaubt...
und ein Unterschied im Sozialrecht..... Unterhalt unter Familienangehörige gibt.....
Ich muss mal suchen, vielleicht finde ich es....
Also
wenn deine tochter 25 ist, bist du sicherlich nicht mehr unterhaltsverpflichtet!