Hallo!
Weiß irgendjemand wie das bei einer Vornamensänderung von Kindern unter einem Jahr genau aussieht?
Meine Tochter ist sieben Monate alt und ich habe schon vor längerer Zeit einen Antrag auf eine öffentlich rechtliche Namensänderung gestellt. Es soll auch lediglich ein Buchstabe im Vornamen entfernt werden, weil wir so laufend Schwierigkeiten mit der Aussprache des Namens haben.
Im Internet finde ich überall nur den Vermerk, dass eine Vornamensänderung bei Kindern über einem Jahr und unter 16 Jahren nur aus schwerwiegenen Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden darf. Aber was ist mit den Kindern, die noch kein Jahr alt sind? Leider kann ich dazu überhaupt nichts finden.
Gibt es jemanden, der mir dazu was schreiben kann?
Würde mich sehr über Antworten zu diesem Thema freuen!!
Liebe Grüße,
Leilani