• [gelöscht]

Ja also ich finde da jetzt mal so garnichts schlimm dran....... ich finde das muss jeder für sich selbst entscheiden

    [gelöscht]
    Du weißt schon, dass das eine strafbare Handlung ist.
    Echt du würdest mit deinem Vater......?

      Moment...dann müssen wir schon juristisch korrekt bleiben.
      §173 StGB verbietet jediglich den BEISCHLAF zwischen direkt (erster Linie) Blutsverwandten. Beischlaf bedeutet hier in der Legaldefinition den vaginalen Geschlechtsakt (Penis in Vagina vereinfacht ausgedrückt) und NICHTS anderes. Hiermit soll hauptsächlich ein potentielles Kinderkriegen (welche eine erhöhte Chance auf Erbkrankheiten haben) verhindert/bestraft werden. D.h. solange alle Beteiligten egal welcher Verwandtschaftsgrad im Konsens sind und das entsprechende Alter haben, handelt es sich hier NICHT um eine strafbare Handlung. Anal, Oral usw. sind NICHT strafbar.
      Natürlich gibt es das gesellschaftliche Tabu, es ist verpöhnt.
      Über die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes lässt sich mit Sicherheit streiten. :)

        • [gelöscht]

        nackigfkk was schreibst du da ? Hast du dir die ursprüngliche Frage überhaupt durchgelesen ? Es geht hier um die Beziehung zwischen Cousine und Cousin also nicht erstgradig verwandt nicht so wie du das darstellst

        Ja zwischen Cousin und Cousine. Das ist dann wohl was anderes.
        Aber doch kein Inzest. Sorry Meike, das ich annahm....

        Und selbst wenn... Meike ist scheinbar 18 und kann in ihrem Bett machen, was sie will. Warum würde sie sich vor dir rechtfertigen oder es überhaupt "öffentlich" zugeben, selbst wenn es der Fall wäre...

        viktorija
        Wenn ich den Text richtig verstanden habe sind die beiden Cousin und Cousine, korrekt?
        Dann ist nichts schlimmes passiert. Sex ist unter diesem Verwandtschaftsverhältnis nämlich zulässig.
        ist also alles gut!

        • JuliaK08 hat auf diesen Beitrag geantwortet.
          9 Tage später

          viktorija Ich kenne so eine Situation leider. Strafrechtlich verfolgt wird das wohl nicht denke ich.
          Aber auf jeden Fall ist es extrem unangenehm für die Eltern.

            bertlbrehm

            kristin85
            Es IST strafrechtlich nicht relevant!
            Was ist denn bitte so schlimm gerade bei dieser Konstellation? Wenn es für die Eltern sooo unangenehm ist, sollten sie sich vielleicht mal an die eigene Nase fassen und überlegen, ob sie ein Problem aus einer Sache machen, die eigentlich kein Problem ist. 😊

              JuliaK08 Zu einem Problem wird es wenn Cousin und Cousine gar nicht die Finger voneinander lassen können.
              Innerhalb der Familie sorgt das dann immer wieder für Streit.
              Denn meine Schwester sieht das nicht ganz so locker.

              Darin sehe ich persönlich jetzt kein Problem. Bin mir sicher, dass das auch nicht für alle Familien gilt. Da wäre ja auch in anderen Konstellationen der Fall.
              Was meinst du mit deiner Schwester?

                JuliaK08 Meine Schwester macht öfter Stress wenn ihre Tochter und mein Sohn alleine sind. Es kommen dann immer Vorwürfe.
                Aber man kann die Kinder ja nicht 24/7 überwachen.