holzmichel
nun, ja, ich beschreibe meine Situation durchaus um eine mögliche gerechte Lösung aufzuzeigen.
Bei der TE können wir überhaupt keine Einschätzung vornehmen,, da wesentliche Infos hinsichtlich einer (gerechten/ungerechten) finanziellen Aufteilung fehlen.
Klargestellt habe ich aber mehrfach:
Zinseinnahmen sind Erträge des Zugewinns, an den ihr Mann ebenso Anrecht hat, wie sei an seinem (größeren) Einkommen. Ich sehe aus dem Recht des Zugewinns auch immer ein Mitbestimmungsrecht des Partners.
holzmichel Das er von ihr erwartet etwas aus den Mieterträgen etwas beizutragen Urlaub oder das mögliche Studium ist meiner Meinung nach völlig ok.
Als Zugewinn gehört dem Mann / Ehepartner davon die Hälfte...
Kann einem nicht passen, ist aber so.
Wie letztlich was innerhalb einer Partnerschaft geregelt wird oder wofür es genommen wird, ist immer gemeinsame Entscheidung (auch so geschrieben).
Nur zur ursprünglich feststehenden Summe der Erbschaft kann die TE alleine bestimmen, weil auch nur diese Summe wirklich ihr alleine gehört. .