Catlady81
Es ist völlig egal wie hoch Dein Einkommen ist.
Nach Abzug aller Kosten für Haus, Lebensunterhalt und Kind solltest Du genauso viel Geld zur freien Verfügung haben, wie Dein Mann.
In einer Ehe steht jedem das gleiche zu, ansonsten ists ungerecht
Hat Dein Mann mehr, muss er rüber rücken. Je geringer Dein Einkommen, desto mehr muss er an Kosten tragen und abgeben
Meine Frau hatte lange nur einen halbtagsvertrag. Da hab ich alle Kosten getragen und oft noch was an sie abgegeben, weil ich ganz gut verdiene...
Catlady81 Ich bekomme aus dem Verkauf geerbter Wohnungen Geld, das ich mit Zinsen anlege. MeinMann meinte, ich sollte mit den Zinsen einem Urlaub pro Jahr in einer Ferienwohnung finanzieren.
die Rechtslage habe ich bereits erörtert.
Mit meiner Frau habe ich die Absprache, dass in Anlagen nur so viel Erträge entnommen werden, dass der Realwert trotz Inflation gleich bleibt. Aber das ist nichts weiter, als eine Absprache.
Tatsächlich kommen die GESAMTEN Kapitalerträge in den Zugewinn.
Catlady81 Ich denke, das nur das Geld selbst zusteht, auch als Absicherung im Fall einer Scheidung und für das Alter.
Wie seht ihr das?
Das hat nichts mit Ansicht zu tun. Die Rechtslage ist eindeutig.
Hast du z.B. 200.000 € aus einem Erbe und dein Man 100.000 € (Start)Eigenkapital in die Ehe eingebracht, so stehen Euch dann am im Falle der Scheidung exakt auf den Cent diese Summen zu, bevor der Rest geteilt wird.
Das jeweilige Einkommen innerhalb der Ehe ist dabei völlig irrelevant. Entscheidend ist nur, was am Ende da ist.
Die gesetzliche Regelung ist ungerecht, da Inflation nicht ausgeglichen wird. So ist derjenige, welcher mehr Kapital eingebracht hat, immer am Arsch.
Beispiel:
Eine Kollegin hat ein Einfamilienhaus (bezahlt) in die Ehe eingebracht. Nach 12 Ehejahren ist sie jetzt im Scheidungsverfahren. Das Haus hat den Wert verdoppelt in der Ehezeit. Ihr Mann hat Anspruch auf ein Viertel des jetzigen Hauswertes als Zugewinnausgleich. Zu Beginn der Ehe hatte 1 Euro wesentlich mehr Kaufkraft als heute.. also hat sie schön draufgezahlt.
Ungerecht, aber ist so.
Nur ein Verbindlicher Notarieller Ehevertrag lässt andere Regelungen zu, so dass ihr nicht mehr in einer klassischen Zugewinngemeinschaft seid. Das hat dann aber mitunter auch steuerliche Auswirkungen während der Ehezeit.
Zur Alterssicherung sehen Euch wechseleitig Ausgleichsansprüche für die Ehejahre zu.
Renten/Pensionsausgleich nennt sich das. Da erfolgt eine Aufrechnung und Abgabe von Rentenpunkten oder Pensionsansprüchen. Das lässt ich auch normalerweise nicht in eine Ehevertrag anders regeln (bis auf Ausnahmen)
Zu Beachten ist, dass das Datum der Eheschließung als Stichtag für das eingebrachte Kapital gilt. Nicht das Datum des Zusammenziehens....