Das die Fahrerflucht sinnlos war sollte denke ich jedem klar sein. Für sowas ist man ja versichert.
Was der TE klar sein muss ist, das sie die Aussage wegen familiären Abhängigkeiten ablehnen kann, ob das zulässig ist oder nicht wird ihr dann mitgeteilt. Das verweigern der Aussage ist erstmal straffrei, bis geklärt ist, ob sie verweigern darf wegen eventueller Befangenheit oä.
Wird festgestellt, das sie Aussagen muss muss es die Wahrheit sein, egal ob mit oder ohne Eid. Ein Anwalt kann vorher beraten, in wie fern sie Aussagen muss oder eben nicht und bei der Formulierung einer schriftlichen Aussage helfen.
Sobald eine Aussage fällig wird muss diese wahrheitsgetreu sein, sonnst ist es eine Straftat.