Doch. Wenn er den Schaden der Versicherung meldet wird gefragt ob die Polizei das aufgenommen hat. Ab einer gewissen Schadenshöhe ist das immer so. Sagt er nein und erklärt warum nicht weiß die Versicherung von der Fahrerflucht und zahlt den Schaden eventuell ... holt sich das Geld vom Versicherten allerdings wieder.
Frage mal bei deiner Versicherung ob die bezahlen wenn du mit absicht etwas umfährst oder wo reinfährst ...
bitte schreibe die Antwort :-))
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Vorsätzlich (mit Vorsatz) handelt, wer eine Tat aus freiem Willen und unter bewusster Inkaufnahme der Folgen ausführt. Umgangssprachlich würde man sagen: „mit Absicht“. Wer vorsätzlich einen Schaden (Versicherungsfall) herbeiführt, verliert in aller Regel seinen Versicherungsschutz.
.((Quelle Google))
obwohl, soviel weiß ich noch aus der Studienzeit :-))