Guten Morgen ihr Lieben und vielen dank für eure Antworten.
Es geht ja auch darum, mal Luft zu machen und sich auszutauschen - natürlich ersatzt das Forum keine Rechtsberatung.
Die deutsche Gesetzgebung hat auch an uns gedacht und die Verlobten (ohne Nachweis der Verlobung) mit in den Kreis genommen, insofern also alles gut.
Aber grundsätzlich wäre es so gewesen, dass ich (unabhängig vom der Straftat) natürlich nicht gegen meinen Partner hätte aussagen können, das weiss auch der Gesetzgeber, deshalb gibt es ja diese Möglichkeit.
Es geht darum, ob er den Schaden (kleiner Rumpler) gleich bemerkt hat und er sagt natürlich "nein.
Da kann ich logischerweise kaum erörtern, dass dies nicht stimmt.
dazu kommt, dass ich von ihm wirtschaftlich abhängig bin.
Nach §6 Schutz der Ehe UND FAMILIE, gilt als FAMILIE laut Definition, ein Zusammenschluss aus Eltern und Kindern (auch Stiefkinder) und es spielt wörtlich keine Rolle ob die Eltern miteinander verheiratet sind.
Außerdem ist den nichtehelichen Kindern der gleiche Schutz zu gewähren. Im Falle Auseinadersetzungen oder Trennung infolge "Verrat" (überspitzt gesagt), hätten diese aber genau dann einen Nachteil gegenüber ehelichen Kindern.
Die einzigen, die wirklich böse in der Klemme sitzen, sind bzgl. der Zeugnisverweigerung die Pfelegekinder bzw. Pflegeeltern (schreckliche Zumutung).