hallo...ich weiss nicht genau ob das hier rein gehört...aber ich habe ein problem...gestern habe ich die beziehung mit meinem Freund beendet...es krieselte schon einige Zeit...und er sagte mir,wenn ich diese Beziehung beende,ist er weg...und ich muss selber schauen wie ich die Wohnung abgebe und putze...er könne das nicht.
Ich finde es zwar sehr schwach...aber damit kann ich leben...aber wovor ich angst habe ist dass er mich auch auf den Kösten sitzen lässt...ich bin alleinerziehend mit 2 Kinder...und kann mir die miete einer so grossen Wohnung einfach nicht leisten.
Nun hat er ja auch den Mietvertrag unterschrieben...also ist er verpflichtet auch Miete zu zahlen?oder?
Ich hoffe jemand kann mir einen tip geben was ich machen soll...


Gruss Goofy80

Ja
wenn er den Mietvertrag mit unterschreieben hat, muss er offiziell beim Vermieter kündigen und es muss mit Dir alleine ein neuer Vertrag gemacht werden. Er hat dann wohl auch drei Monate kündigungsfrist in denen er die Miete weiter zahlen mus (anteilig). Wenn Du die Wohnung nicht halten kannst musst Du auch mit kündigen und dann raus. Für die Wohnungsübergabe seid ihr beide verantwortlich. Läßt er ich damit sitzen, kannst Du ihm seinen anteil in Rechnung stellen. Versuche also mit ihm einig zu werden und suche Dir ne neue Wohnung. Kündigt gemeinsam und hoffe das beste.


Viel Glück


Ps.: In den meisten Mietverträgen läuft das so. Das kommt natürlich auf Euren speziellen an. Was steht da im Kleingeduckten? Das ist ausschlaggebend.

    anca_12881714

    Gesamtschuldnerschaft?
    Natürlich ist er, wenn ihr beide den Vertrag unterschrieben habt genauso zur Zahlung verpflichtet wie du, ABER: normalerweise bilden 2 Mieter eine Gesamtschuldnerschaft, was heißen soll, ihr seid beide verpflichtet zu bezahlen, der Vermieter jedoch, darf sich aussuchen von wem er das Geld fordert. Bekommt er also das Geld nicht (oder nicht komplett), haftet jeder Mieter einzeln für die gesamte Miete und der Vermieter darf er sich aussuchen, wen von euch beiden er zur Zahlung verpflichten möchte. Die Mieter müssen sich dann selbst untereinander (im Innenverhältnis) ausgleichen, sofern einer für den Mietanteil des anderen in Anspruch genommen wurde.
    Dahinter steht der Gedanke, dass dem Vermieter, als Drittem, bei Problemen im Innenverhältnis kein Nachteil erwachsen soll.
    Also, nochmal im Mietvertrag nachlesen, was da genau im Falle des Verzugs vorgesehen ist.


    LG

    7 Tage später