Hallo,


ich habe ein Problem mit meinem Nachbarn. Ich wohne mit meiner Tochter in einem 6-Parteienhaus. Meine Tochter hat schweres Bronchialasthma und ist sehr empfindlich was Rauch o. ä. betrifft. Mein Nachbar raucht aber grundsätzlich im gemeinsam genutzten Hausflur und Waschkeller. Da wir in der obersten Etage wohnen, zieht der Rauch auch zu uns hoch in die Wohnung (Trotz Abdichtung der Tür). Ich habe ihn auch angesprochen und ein entsprechendes Schreiben in den Flur gehängt, auf dem ich informiere, dass meine Tochter krank ist und ich um Rücksicht bitte. Ihm ist das wörtlich "scheißegal" und er macht einfach weiter. Mehrmaliges vortragen beim Vermieter hat leider auch keine Wirkung gezeigt. Ich fühle mich nicht ernst genommen und habe große Sorgen um meine Tochter. Da ich alleinerziehend bin und nur halbtags arbeite, kann ich mir auch zum jetzigen Zeitpunkt einfach keinen Umzug erlauben. Weiß jemand Rat, ob ich das Verhalten meines Nachbarn einfach hinnehmen muss oder ob ich ihn irgendwie belangen kann? Ich habe schon unter mehreren Mietrechtseiten nachgesehen, aber leider keinen vergleichbaren Fall gefunden.
Über zahlreiche Ratschläge wäre ich sehr dankbar.


Liebe Grüße Jacky

Hallo Jacky
es wäre sicher besser gewesen, Du wärst auf Deinen Nachbarn nicht gleich so derb losgegangen.
Wie man in den Wald schreit...
Nichts für ungut, aber bevor man Schreiben an die Tür heftet, sucht man doch erst mal ein vernünftiges Gespräch, oder?


Viele Grüße

    avril_12703068

    Hallo Zauberwind,
    da hab ich mich vielleicht auch falsch ausgedrückt.


    Ich habe mich bestimmt nicht falsch verhalten. Bin auch nicht gleich derb auf ihn losgegangen. Habe das Gespräch mit ihm gesucht, dazu war er aber von Anfang an nicht bereit. Habe ihn aufgeklärt, dass die Kleine krank ist und bekam da schon zu hören, dass ihm das scheißegal sei. Danach habe ich zur Information der Allgemeinheit (ohne persönlich den Nachbarn zu nennen) einen Zettel in den Flur gehängt und nur darum gebeten, dass dort nicht geraucht wird. Alle anderen Nachbarn haben positiv reagiert und sich direkt einverstanden erklärt. Meiner Meinung nach ist auch keine große Einschränkung für den Raucher, er kann auf dem Balkon und in seiner Wohnung quarzen was das Zeug hält, nur eben nicht vor meiner Wohnung.


    Über weitere Tips würd ich mich freuen


    LG Jacky

      an0N_1227786099z

      Hallo Jacky
      es kam wirklich so rüber als wenn Du gleich ohne Vorwarnung auf den Mann los bist.
      Ich kann es selber, obwohl ehemalige Raucherin, nicht ausstehen wenn nur in meiner Nähe geraucht wird. Deswegen kann ich Dein Ansinnen, gerade in Bezug auf Deine Tochter, natürlich sehr gut verstehen. Aber wenn man mit vernünftigen Argumenten an den Mann nicht dran kommt, fällt mir auch nichts dazu ein. Vielleicht kannst Du den Vermieter bitten ein Schild " Rauchen verboten " im Flur anzubringen. Naja, aber wenn jemand mit sch...egal reagiert, dann ist der sowieso unterste Schiene und wird darauf wohl auch nicht reagieren.


      Ich wünsch Dir auf jedenfall alles Gute und das sich alles zu Deiner Zufriedenheit klärt.



      LG


      Zauberwind

        avril_12703068

        Rauchen verboten
        Ich glaube,will mich aber nicht festlegen,daß das "Rauchen verboten"im Hausflur keine rechliche Grundlage hat.


        In der alten Wohnung,in der meine Schwester wohnte (8 Parteien) rauchten einige auch am Fenster im Hausflur und ich meine,die zwei nichtrauchenden Parteien haben sich an den Vermieter gewandt,der sagte er habe da keine Handhabe!


        Vielleicht kann man kollektiv als Mieter was machen,wenn sich alle geschlossen an den Vermieter wenden.


        Ich kann ihr Anliegen auch verstehen,bin selber Asthmatikerin,als Kind war es ganz schlimm aber zu meiner Zeit,wurde von anderen Menschen nicht so viel Rücksicht erwartet und man hat einfach damit gelebt und mußte klar kommen,denn solche Situationen werden immer wieder auftretten.

          shena_12375982

          Hallo equino
          natürlich gibt es für so ein Schild keine rechtliche, aber bestimmt eine moralische Grundlage und vielleicht hat Jacky Glück dass die Hemmschwelle ihres Nachbarn etwas höher wird.
          Wo Du sicher Recht hast, ist, dass sich alle Mieter gemeinsam an den Vermieter wenden sollten.
          Ist Schade, dass immer einer aus der Reihe tanzen muss.


          LG


          Zauberwind

            avril_12703068

            Wie Du schon schreibst
            das Schild wird auch keinen moralischen Druck aufbauen,da er diese Moral nicht hat!


            Vielleicht kann man ja eine Versammlung einberufen und sachlich über dieses Thema diskutieren obwohl dazu alle anderen Jackys Meinung sein müßen,dann würde er sich vielleicht " moralisch genötigt" fühlen,und ich wage zu bezweifeln,das alle ihre Sichtweise teilen,da es,wie schon gesagt heute nicht mehr selbstverständlich ist!


            Ich wollte,mit meiner Aussage auch noch einen Denkanstoß setzen,da das was Jacky erwartet nicht selbstverständlich ist und sie im Laufe der Jahre noch oft mit solchen Verhaltesnmustern,die zunehmend normaler werden, konfrontiert werden wird.

              Kann man eigentlich nicht verbieten, er raucht schließlich
              im hausgang und der ist für alle da.


              Ich kann mir auch shclecht vorstellen, dass der rauch in deine wohnung ziehen sollte, also wirklich, ist bischen übertrieben!


              Und wenn man jema.etwas zu sagen hat, kann man das auch persönlich tun und nicht durch nen zettel!

              Rein rechtlich gesehen
              und darum geht es hier, hast Du einmal die Möglichkeit, gegen Deinen Vermieter vorzugehen. Fremder Rauch in der Wohnung dürfte grundsätzlich einen Mangel der Mietsache darstellen. Insofern könntest Du auf jeden Fall die Miete mindern, ggf. sogar Deinen Vermieter darauf verklagen, dass er das Rauchen im Flur unterbindet.


              Gegen den Raucher hast Du ggf. einen Anspruch wegen der sog. Besitzstörung, 862 BGB. Damit kannst Du eine Unterlassungsklage einreichen bzw. - wegen der Dringlichkeit - eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn Du in Deinem Besitz - hier die gemietete Wohnung - gestört wirst. Sei es nun durch Lärm, durch Rauch oder sonst was.


              Ein kleines Problem bei diesen Ansprüchen ist, dass der Besitz nur dann "gestört" ist, wenn die Störung 1. nicht unerheblich und 2. nicht ortsüblich ist.
              Und das ist letztlich eine Entscheidung des Richters, wie wichtig er diese Störung findet. Die Ortsüblichkeit würde ich als Richter grundsätzlich verneinen. Wenn nicht alle Mietparteien im Flur rauchen, ist nicht einzusehen, dass einer seine eigene Wohnung schont, in dem er auf dem Flur raucht.


              Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, eine ärztliche Bescheinigung zu besorgen, dass Deine Tochter den Rauch nicht abkann.


              Ein weiteres Problem ist übrigens die Beweisbarkeit. Du musst beweisen, dass tatsächlich der Rauch so stark ist, dass er Deine Tochter stört.
              Aber die Beweislast hängt davon ab, wie Dein Nachbar reagiert. Sagt er, dass er überhaupt nicht raucht, musst Du beweisen. Sagt er, dass er zwar da raucht, aber das das nicht stört, muss er die "Nicht-Störung" beweisen (wollte ich selbst gar nicht glauben, als ist das hörte, sagt aber die Rechtsprechung).


              Du siehst, das ist alles nicht so einfach. Am besten suchst Du Dir einen Anwalt. Wenn Du Dir keinen leisten kannst (Sozialhilfeempfänger o.ä.), hast Du Anspruch auf einen sogenannten Beratungsschein, den man meist beim Amtsgericht bekommt.

              Schönen Dank
              für die vielen Ratschläge. Ich habe mich bereits mit dem Mieterverein unserer Stadt in Verbindung gestzt und dort hat man mir große Hoffnungen gemacht, dass ich das Rauchverbot durchsetzen kann. Ein Schreiben an den Vermieter ist unterwegs, Kinderarzt macht auch noch ein Gutachten. Bin gespannt wie die Sache ausgeht und hoffe, dass es ohne Anwälte geregelt werden kann.


              Liebe Grüße
              Jacky