hallo!
ich hoffe mir kann jemand helfen! also ich studiere jetzt im dritten semester, also seit oktober 2003, zahle seitdem kontogebühren, obwohl ich die als studentin eigentlich nicht zahlen müsste!
ich weiß gar nicht mehr genau wie das damals war, jedenfalls wurde ich falsch informiert und dachte daher bis vor kurzem, dass die gebühren gerechtfertigt wären.
nun hat mir ein bekanter erzählt, dass ich nur meine semesterbescheinigung abgeben muss und schon würden mir die gebühren erlassen! das habe ich damals aber nicht getan und frage mich nun:
bekomme ich meine bisherigen beträge zurück, bzw habe ich das recht diese einzuforden? oder ist es schlichtweg mein eigenes pech und ich kann daher nur mit einem erlass für die kommenden beträge rechnen, wenn ich jetzt meine semesterbescheinigung vorzeige?
viele grüße