Hallo,
Beispiel:
In 2003 wird eine Rechtschutzversicherung bei XY zum 31.12.03 gekündigt, allerdings zum 1.1.04 bereits eine neue bei VZ abgeschlossen. Im August 04 bekommt S.ein schreiben vom Anwalt, dass dieser noch eine Sache in Höhe von ca. 9000,- aus 2003 zu bezahlen hat.
Da sich diese Sache in 03 abgespielt hat übernimmt Versicherung VZ keine Anwaltskosten, da ja die Versicherung erst ab 1.1.04 abgeschlossen war, aber Versicherung XY übernimmt auch keine Anwaltskosten mehr, da die Versicherung mittlerweile gekündigt ist.


So, jetzt muss es doch hier eine Gesetzeslücke geben, denn es kann doch nicht angehen, dass in diesem Fall kein Rechtschutz besteht.


Hoffe auf zahlreiche Antworten.

Meines Wissen nach....
Hallo,


soweit ich weiß,klären die Anwälte die Übernahmen der Kosten für einen Rechtsstreit im Vorfeld mit den Rechtsschutzversicherungen ab, zumindestens ist das hier bei uns so.
Somit ist klar, wer welche Kosten übernehmen muß und man hat in Nachgang nicht dieses Problem.
Kosten von 2003 wreden erst 2004 in Rechnung gestellt?




Gruß


equinox68

    shena_12375982

    Ja,
    es geht dabei um eine Mietsache...
    Etwas längere Geschichte, auf jeden Fall wurden beim Gericht 9000,- eingeklagt, diese haben wir bis zum Juli 04 zurückbezahlt, und im August kamen dann vom Anwalt die anderen 9000,- die aber nicht über das Gericht eingeklagt wurden.
    Und deshalb muss ich dringend zum Anwalt!!!
    Es ist halt auch noch so, dass in 03 war Mieterbund, und die sehen sich dafür eben nun nicht mehr verantwortlich. Und ca. 700,- für nen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten derzeit. Bin nämlich damit beschäftigt, dem Anwalt sein Geld irgendwie pünktlich zu bezahlen jedne MOnat.
    Alles bisschen kompliziert. Wir haben nicht mal mehr in dem Haus gewohnt, nur vergessen den Mietvertrag zu kündigen, und jetzt haben wir den Sch.....

      anja_12107349

      Kompliziet.......
      Hallo,


      ich kann das was Du schreibst nicht wirklich nach vollziehen, bin auch keine Fachfrau (-:.
      Der Gang zum Anwalt wäre wohl das Beste.


      Zumal Mieterbund ist eben Mieterbund und keine Rechtschutzversicherung.
      Die in 2004 abgeschlossene Rechtschutzversicherung wird wohl kaum für einen Streitfall aus dem Jahre 2003 aufkommen.
      "Brennende Häuser" kann man nicht versichern.Das heißt, wenn Du 2004 einen Versicherung abschließt, über nimmt diese auch nur das was ab dem Start des Vertrages anfällt und keine alten Sachen.


      Gruß


      equinox68

      8 Tage später

      Es haftet der alte Versicherer!
      Hallo. lt. den ARB (allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) 7 und 8 wurde der Vertrag für die im Versicherungsschein angegeben Zeit abgeschlossen. D.h. nicht der neue Versicherer, sondern der vorherige Versicherer muss zahlen, da sich der Schadenfall in 2003, also als ihr noch versichert wart beim ersten Versicherer, ereignet hat. Bitte gebt mir mehr Informationen zu diesem Sachverhalt, da es immer auf die individuelle Situation angkommt und ich keine Fehlaussage machen möchte. Wichtig ist: Bestand Versicherungsschutz, d.h. wart ihr mit eueren Zahlungen im Verzug, in der Mahnung o.ä. Dann besteht nämlich kein Versicherungsschutz und es gibt rechtlich keine Möglichkeit. Sollte dies nicht der Fall sein, wendet euch an den Vorversicherer, er muss zahlen auch wenn die Kündigung Ende 2003 ausgesprochen wurde. Ich hoffe, ich konnte helfen. Zeljka Krnjic

        23 Tage später
        bethan_12967976

        Hallo Zeljka
        Vielen Dank für deinen Beitrag, der hat mir schonmal sehr weitergeholfen. Solch eine klare Aussage hab ich nämlich bisher von keinem erhalten.
        Also, dass heisst doch dann, wenn wir, bzw. die Mieter zu dem Zeitpunkt die Miete nicht mehr bezahlt haben, deshalb eine Zwangsräumung da war, und nun die Mitrückstände eingeklagt wurden, dann haben wir da wohl keinen Anspruch auf irgendeinen Versicherungsschutz.
        Hab ich das so richtig interpretiert?
        Viele Grüße

        4 Tage später

        Eigentlich müsste dir da
        der anwalt hilfreich sein in der beantwortung der frage wer die sache nun zahlt, denn der anwalt setzt sich meines erachtens mit den versicherungen in verbindung und klärt ab wer zahlt. aber hat man einen rechtsschutz muss natürlich auch alles rund um die mieterstreit mit beinhaltet sein.


        wenn dir der anwalt nicht eine deutliche aussage macht weiß er wirklich nicht gut bescheid, meiner war immer auf trapp und ich finde so muss es sein, schließlich verdient er ja sein geld über die rechtschutzversicherungen oder indem man alles selber zahlt.


        gruss happy