Hallo,
Beispiel:
In 2003 wird eine Rechtschutzversicherung bei XY zum 31.12.03 gekündigt, allerdings zum 1.1.04 bereits eine neue bei VZ abgeschlossen. Im August 04 bekommt S.ein schreiben vom Anwalt, dass dieser noch eine Sache in Höhe von ca. 9000,- aus 2003 zu bezahlen hat.
Da sich diese Sache in 03 abgespielt hat übernimmt Versicherung VZ keine Anwaltskosten, da ja die Versicherung erst ab 1.1.04 abgeschlossen war, aber Versicherung XY übernimmt auch keine Anwaltskosten mehr, da die Versicherung mittlerweile gekündigt ist.
So, jetzt muss es doch hier eine Gesetzeslücke geben, denn es kann doch nicht angehen, dass in diesem Fall kein Rechtschutz besteht.
Hoffe auf zahlreiche Antworten.