john-doe2Wenn man Euch beide zusammennimmt, kann man sagen, dass es beim Sex um ein Wechselspiel aus (zumindest in Zeiten als (Vor-)Menschen keine Verhütungsmethoden anwandten die Fortpflanzung begünstigendem) Trieb und Lustbefriedigung auf der einen und auf Moralvorstellungen/Gewissen basierender (Selbst-)Kontrolle auf der anderen Seite geht.
In den Polizeiberichten und in den Regionalteilen der Tageszeitungen liest man ja tagtäglich von Fällen, in denen die auf Moralvorstellungen und Gewisssen basierende Selbstkontrolle entweder versagt hat oder aufgrund der Beschaffenheit des Gewissens nicht darauf gerichtet war, in Zusammenhang mit Sexualität kein Leid zuzufügen.
In der Terminologie von Sigmund Freud geht es, so wie immer, um die Art und Weise, in der das Ich, also die dem Realitätsprinzip verschriebene Struktur des (bewussten) Denkens, umgeht mit der Mischung aus von Seiten der moralischen Instanz des Über-Ich/des Gewissens eingehenden Forderungen und von Seiten des nicht-bewussten, vom Lustprinzip (Triebe/Bedürfnisse/Affekte) gesteuerten Es eingehenden Forderungen.
Wenn es um (Sexual-)Delikte geht, spielt beim Urteilen/beim Beurteilen der Schwere der Schuld mitunter die Frage eine Rolle, ob auf Täterseite ein von der Täterseite zu verantwortendes Versagen der Selbstkontrolle (des Ich) vorliegt und/oder ob ein Gewissen (Über-Ich) vorliegt, das nicht entsprechend den moralischen Normen unserer Gesellschaft kultiviert und konditioniert ist und/oder inwieweit die Täterseite die Regungen ihres Es zu verantworten hat. Insgesamt die Frage, ob zeitweilige oder ständige Beeinträchtigungen vorliegen, die bezogen auf die Tat Schuldunfähigkeit begründen.