Sie hat doch nicht Anlass A genutzt. Wenn sie das auf der Geburtstagsfeier der Schwester verkündet hätte, dann wäre der Ärger der Schwester berechtigt.
Hat sie aber nicht. Sie hat einen Tag nach der Geburtstagsfeier die Familie zum Essen eingeladen und die Hochzeit und den Nachwuchs dann verkündet. Das ist nicht derselbe Anlass und somit ist der Ärger der Schwester unberechtigt und ihre Reaktion, wie du auch schreibst, überzogen.