Hallo zusammen!
Neulich habe ich im Radio gehört und aktuell auch in Gerichtsurteilen gelesen, dass ein Hund so zu sagen unterhaltsberechtigt ist. Allerdings waren die Aussagen und Urteile nicht wirklich deutlich: Zum einen war immer nur die Rede von der sowieso schon Unterhalt beziehenden Person und dann auch immer nur von irgendwelchen "freiwillig" getroffenen Vereinbarungen bei der Trennung.
Können denn die Kosten für den Hund, wenn der beim Unterhaltzahlenden verbleibt, den Unterhalt in der Höhe verändern (wenn auch nur minimal)? Kann so etwas dann auch erst bei der Scheidung festgelegt werden? Oder ist beim Thema "Unterhalt für den Hund" nur diese "freiwillige" Vereinbarung die Basis für den Beschluss?
Wäre toll, wenn sich jemand findet, der damit vielleicht schon Erfahrung gemacht hat... oder eben einfach Ahnung hat.
Liebe Grüsse
Carmen :- )