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hekla_12882460

  • 4. Feb 2016
  • Beitritt 23. Sept 2011
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  • 1 beste Antwort
  • :arrow:
    Die Reaktion des Freundes ist doch im Gegenteil verständlich, oder? Fakt scheint doch: Kind war keines geplant. Es gibt die Möglichkeit des Abbruchs und auch ein Mann hat das Recht zu sagen, was er für besser hält. Was er für sich selbst für besser hält, was er für seine Freundin für besser hält. Das kann eben auch so sein, dass er meint, dass Abtreibung der bessere Weg ist.


    Man sollte sich davon lösen. Im Prinzip hast einen Partner, der aktuell gegen ein Kind ist. Aber die Entscheidung triffst du. Du kannst seine Meinung ganz normal aufnehmen. Du kannst dich doch anders entscheiden als er will. Du kannst ein Kind bekommen und dich trennen. Du kannst abtreiben und dich trennen. Du kannst abtreiben und mit ihm zusammen bleiben. Oder mit Kind mit ihm schon eine Familie binden. Diese Möglichkeiten gibt es. Nimm einfach zur Kenntnis, dass er gegen ein Kind ist und triff deine eigene persönliche Entscheidung.

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    1. Du hast das Recht, eine unerwünschte Schwangerschaft abzubrechen, dafür muss man sich auch nicht schämen und es ist wichtig, dass man hierzulande dieses Recht in Anspruch nehmen kann und die Möglichkeit besteht, unter medizinisch einwandfreien Umständen eine Abtreibung durchführen zu lassen.


    2. Bei der Entscheidung ist die Frau die handelnde Person, welche die Konsequenzen zu tragen hat. Sowohl was die emotionale Verarbeitung eines Abbruchs betrifft, als auch ist es die Frau, welche das Kind austrägt, die Schwangerschaft erhält und sehr häufig ist es auch danach die Frau, welche die Hauptlast der Erziehung übernimmt.


    3. Wenn es nun de facto das Recht gibt, über den Abbruch einer Schwangerschaft zu entscheiden, so hat natürlich auch der Mann das Recht, seine Meinung zu sagen. Aber diese Art der Ausübung des Drucks geht gar nicht, er überschätzt wohl auch seine Position. Insofern von ihm nicht finanziell abhängig bist, kannst ihn jederzeit zum Teufel schicken. Was verspricht er sich von der Drohung, dass er die Beziehung beendet, wenn das Kind bekommst? Dass bei einer Abtreibung die Beziehung weiter läuft, als wäre nichts gewesen?


    4. Und Fazit: Ja, deine Frage wird unterschiedlich beantwortet werden. Natürlich ist es möglich, ein Kind allein zu bekommen, natürlich ist es möglich, sich gut um das Kind ohne dauernd anwesenden Vater zu kümmern. Die Zeiten haben sich geändert, es geht viel einfacher als früher. Aber es ist eben ein Wollen. Willst das? Kannst es dir vorstellen? Auf keinen Fall würde ich mich da von ihm leiten lassen und seine Drohung ernst nehmen. Ein Mann, der sich derart verhält, ist wohl auch als Partner langfristig nicht der Richtige.


    Und auch hier gilt, man muss ehrlich zu sich sein. Von Extremfällen abgesehen ist es möglich. Gerade wenn im Berufsleben verankert bist, es geht. Es ist eben immer eine Willensfrage. Und da kann jede Frau sagen, dass sie eben unter diesen Umständen kein Kind will. Man sollte da aber nicht sich selbst täuschen und sich einreden, dass man ein Kind will, es aber nicht geht. Es geht (Ausnahmen gibt es). Man muss nur wollen. Genauso wie man auch eine Abtreibung wollen muss.

    • carn hat auf diesen Beitrag geantwortet.
    • nika_12083033

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      Doch, also ganz korrekt wäre es eben, in dieser Tabelle die Schwangerschaft einzutragen mit Vermerk "abruptio". Viele Ärzte schreiben von sich aus nur "abort", egal ob FG oder Abbruch. Andere lassen die Tabelle leer, was nicht richtig ist, wenn es die 2. Schwangerschaft ist, da stellt ein anderer Arzt oder die Hebamme sich sofort die Frage, was damit nicht stimmt. Theorie und Praxis sind da zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber richtigerweise sollte es eben drinstehen.

    • elona_12765864

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      Aber die EllaOne schwächt die Wirkung der Pille für den Rest des Zyklus aber ab. So gesehen kann es riskanter gewesen sein, die Pille danach geholt zu haben als überhaupt nichts zu tun. Der Hersteller warnt eindeutig davor, dass der Schutz nach der EllaOne nicht mehr gewährleistet ist. Das ist übrigens ein Argument, weshalb heute noch häufig die ältere Pille danach, die PiDaNa, verschrieben wird.

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      Man sollte natürlich auch Packungsbeilagen lesen und sich nicht durch eine Entwarnung im Forum ohne Quellenangabe beruhigen. Der Hersteller der EllaOne schreibt ja nicht aus Jux, dass die Pille die Wirkung der normalen Pille abschwächen kann und zusätzliche Methoden verwendet werden sollten.
      Die Vorgehensweise wäre jetzt:
      1. Neue Pille danach. Relativ heikel, die Sicherheit könnte tiefer sein wegen zweiter Einnahme in einem Zyklus.
      2. Spirale danach. Sehr hohe Sicherheit, etwa zu 99%. Damit würde eine Schwangerschaft verhindert.
      3. Risiko. Sich dann eben aufs Kind freuen oder abtreiben.


      Ganz pragmatisch hätte Lösung 2 die Vorteile. Weil das Hauptproblem, Verhinderung einer Schwangerschaft, damit am effektivsten gelöst werden könnte. In der Regel kostet aber die Spirale danach etwas, d.h. inkl. Einsetzen 200-300 Euro. Es liegt an der Betroffenen zu entscheiden, mit welcher Lösung sie sich am ehesten anfreunden kann.

    • elona_12765864

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      Sorry Fusselbine, aber deine Überlegungen sind hier falsch. Erstens war der Schutz nicht mehr gewährleistet, als die Pille in der ersten Woche vergessen wurde. Was jetzt aber noch zusätzlich dazu kommt: Die Ella One hebt die Wirkung der Pille für den Rest des Zyklus auf. So ist gerade aus doppelter Sicht der Verkehr mit dem geplatzten Kondom ungeschützt. Wahrscheinlichkeitsrechnungen können keine aufgestellt werden, aber die Kombi von vergessener Pille in erster Woche plus erst noch Ella One ist heikel. Es ist ein Risiko:
      http://www.hra-pregnancy-registry.com/de/download/pl-h1027de.pdf

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        Relativ ungewohnt dieses Regime. Die Dosierung der Cytotec ist üblicherweise 1mal2, kommt es nicht zu einem Abgang nach 4 Stunden noch 1mal2. Umgekehrt wird, dann wenn nur eine Mifegyne verabreicht wird, 1mal4 gegeben. Deine Ärztin hat sicher ihre Gründe. Wie bei allen Behandlungen wird der Erfolg vs. Nebenwirkungen abgewogen. Beruhigend ist, dass häufig die Mifegyne allein schon stark genug wirkt.
        Der Hintergedanke bei dieser Anwendung ist der, dass mit einer Minimaldosis ein Abgang ausgelöst wird, mit der zweiten Tablette am Tag später noch Restgewebe abgeht. So kann ich es mir theoretisch erklären. Üblich ist das Vorgehen aber nicht. Jedoch würde ohne postive Erfahrungswerte die Ärztin dies so nicht durchführen.

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        Tut mir leid für dich. Es war aber auch eher zu erwarten. Die Mifegyne stoppt das Wachstum des Embryos, die Wahrscheinlichkeit, dass er dann abstirbt, ist sehr hoch, ist bei dem Medikament auch gewollt. Ob man da vielleicht mit Medikamenten versuchen könnte, die Schwangerschaft zu erhalten?
        Was du erlebt hast, beruht eben auf der Wirkung der Mifegyne. Die Versorgung wird gestoppt und der Muttermund öffnet sich. Die Prostaglandine erhöhen einzig den Erfolg der medikamentösen Abtreibung, auf 95%, während es bei der Mifegyne alleine wohl nur 80% wären. Tut mir für deinen persönlichen Fall sehr leid, aber es ist einmal eine Abtreibungspille, dass die Schwangerschaft danach intakt weiterwächst ist doch eher selten.

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        Wie kommst auf diese Idee denn?
        Erstens, man nimmt an, dass ein Embryo zum Zeitpunkt in dem eine Abtreibung durchgeführt werden kann (in den ersten neun Wochen sowieso) keine Schmerzen empfindet.


        Nimmt man an, dass er doch Schmerzen empfinden würde, warum soll es dann humaner sein, mit der Mifegyne seine Versorgung abzustellen, bis er in zwei Tagen abstirbt, statt in wenigen Minuten ihn operativ zu entfernen? Bei der Absaugmethode dauert der Saugvorgang ja selbst etwa eine Minute. Man kann sich Gedanken machen, wie schnell es da dauert, bis er abgestorben ist, aber das ist ja nur ein winziger Bruchteil dessen, was er bei der medikamentösen Methode "durchmachen" muss.

      • :arrow:
        Was willst denn mit Erfahrungsberichten anfangen, wenn arbeiten du in Stelle mit Einfluss?

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        Es mag vielleicht geringfügig riskanter sein, dass bei einer Zwillingsschwangerschaft eine Frucht nicht abgeht als wenn es nur eine ist. Dass es aber ein Problem wäre, ist nicht bekannt, es gelten die üblichen Quoten eines Fehlschlages. Selbst wenn theoretisch nur eine Frucht abgegangen ist, wurde die Versorgung ja unterbrochen, also bist nicht weiter schwanger. Es gilt die übliche Quote von 3-5% dass der Abbruch fehlgeschlagen ist und eine Ausschabung noch notwendig ist. Bei der Nachkontrolle wird man es zuverlässig sehen können.

      • :arrow:
        Nein, keine Abtreibung. Im rechtlichen Sinn ist es keine Abtreibung, da von einer Abtreibung erst nach der Einnistung die Rede ist.
        Ob man selbst die Verhinderung der Einnistung problematisch sieht, ist Privatsache, aber rechtlich gesehen ist es eben keine Abtreibung, sondern Verhütung.

      • cassy_13021794

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        Wenn das Malheur schon drei Tage her ist, würde ich weniger zur Pille danach raten, weil die Wirksamkeit nach drei Tagen schon ziemlich gering ist. Wenn, dann ein IUP, also eine Spirale oder Kupferkette als Notfallverhütung. Diese verhindert zuverlässig die Einnistung.

      • an0N_1269329299z

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        Wenn ein medizinischer Notfall attestiert wird, geht es auch ohne Wartezeit. Wir kennen den Fall der TE jetzt ja nicht näher um urteilen zu könne, welches die medizinischen Gründe genau sind.
        Komisch wäre aber, dass da bis morgen noch zugewartet wird, wenn es so absolut dringend wäre. Naja, es gibt da schon Grauzonen.

        • :arrow:
          Die Entscheidung liegt bei ihr. Es gibt keine gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Abtreibung. Nicht schwanger heiraten wollen oder keinen Babybauch im gebuchten Urlaub kann ein Grund sein. So sehr man diese Geschichten in der Mottenkisten von Abtreibungsgegnern hört.


          Sprich aber noch mit ihr ausführlich. Immerhin, sollte generell ein Kinderwunsch mit dir bestehen, würde ich eher entweder schwanger heiraten oder eben die Hochzeit vorziehen, bevor was sichtbar ist, wenn ihr soviel daran liegt. Heute ist es ja keine Schande. Oder die Hochzeit erst nach der Geburt legen?


          Medizinisch gesehen würde ich es nicht für gut halten nur deshalb abzutreiben, wie die Rahmenbedingungen beschreibst. Wenn sie auch Mitte 30 ist, dann wird es langsam "knapp". Es ist ein Alter, wo es immer schwieriger wird, schwanger zu werden und abzubrechen mit dem Hintergedanken, in zwei, drei Jahren ein Kind (vom gleichen Mann) zu bekommen, ist riskant. Es kann, muss aber nicht klappen. Sie ist ja keine 18 mehr.

        • :arrow:
          Ein Arzt der bei einem medikamentösen Abbruch der Patientin auf den Bauch drückt und ein Liter Blut rausspritzt? Wo hast die Abtreibung machen lassen? In Kambodscha? Das sind ja Methode. Und auch der andere Ablauf den beschreibst ist da nicht optimal.

          • :arrow:
            Nicht dürfen, nicht sollen etc. Das sind feine Unterschiede. Es gibt keinerlei Gesetz, das einem Arzt verbietet, zum frühest möglichen Zeitpunkt das Geschlecht zu verraten. Und geschlechterspezifische Abbrüche zu verhindern tun das die Ärzte in Deutschland eben nicht und verraten das Geschlecht erst nach der Frist. Möglich wäre es früher, wenn die Frau sich vorher präventiv einen Beratungsschein holt und einen Termin für einen Abbruch macht, könnte sie noch in der Frist wegen dem Geschlecht abtreiben.


            Es gibt ja die Indikationslösung praktisch nur noch am Rande, die meisten Abbrüche werden nach der Beratungsregelung durchgeführt. Die Entscheidung liegt bei der Frau. Sie kann in der 14.SSW abtreiben, weil sie es sich anders überlegt hat und das Wunschkind doch nicht möchte. Und ein Argument aus der Mottenkiste: Eine Frau kann natürlich auch abtreiben, weil sie grad unerwartet einen günstigen Sommerurlaub gebucht hat und dabei ihre Bikinifigur haben will. Niemand kann ihr es verbieten.Sie kann das direkt bei der Beratung sagen oder andere Gründe vorschieben, die Beratungsstelle muss sich die Gründe nur anhören. Wenn wir schon im Gruselkabinett sind: Ja, auch eine Frau kann abtreiben, weil sie sich dann so in der 10. Woche ausrechnet, dass die Sterne ungüstig stehen wegen dem Geburtstermin. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgründe.


            Eine Frau in Deutschland kann entweder zur regulären Geschlechtsbestimmung nach der Frist warten (man ist heut ja mobil und NL und GB nicht so weit) oder einen Arzt finden, der es doch frühzeitig sagt. Eine Handhabe dagegen gibt es nicht, da es eben keine vorgeschriebenen Gründe gibt. Ist aber auch wie mit der vorgeburtlichen Vaterschaftserkennung. Ist noch in der Frist möglich, in Deutschland aber außer bei Vergewaltigung nicht erlaubt. Im Ausland schon.

            • eleana_11975184

              :BIEN:
              Guter Beitrag!


              Du bringst es auf den Punkt. Und noch ergänzend: Nicht jede menschliche Ungerechtigkeit ist juristisch relevant. Man kann nicht jemanden mit der Begründung anzeigen, dass er sich arschig benommen hat. Und auf die eigene Tour einen Rachefeldzug zu starten kann nach hinten gehen.

            • :arrow:
              Du kannst schlecht nur einen Teil der Statistik herauspicken. Man müsste eben auch eine Relation zu den anderen Parametern haben, die aber nicht einfach ist, da die offizielle Statistik ja nur die einzelnen Parameter aufführt. Dazu müsstest ja einen Zugang zu den Meldezetteln der Ärzte haben den wohl nicht bekommen wirst.


              Es gibt eben noch einen Unterschied zwischen "Ost" und "West". Im Westen sind es viel häufiger Frauen, die ihre erste Schwangerschaft abbrechen, die Abtreibungsquote ist im unteren Altersbereich höher, im mittleren aber niedriger. Im Osten entscheiden sich eher Frauen dazu, jung und unverheiratet ein Kind zu bekommen, treiben aber häufiger ihre zweite oder dritte Schwangerschaft ab. Und diese Kategorie treibt wohl grundsätzlich später ab, weil länger überlegt wird. Während die typische Teenie im Westen oder junge Twen auf keinen Fall ein Kind will und sich schnell entscheidet.


              Ein anderer Erklärungsversuch ist die ärztliche Versorgung. Zwar ist es so, dass in Bayern über die Hälfte der Abbrüche (Zahlen so noch aktuell?) in zwei spezialisierten Zentren durchgeführt wird. Das klingt erst einmal nach einer zusätzlichen Schwierigkeit. Aber in diesen Zentren, weil sie auf Abbruch spezialisiert sind, bekommt man sehr schnell einen Termin. Während ein niedergelassener Gynäkologe vielleicht nur einmal die Woche Operationstermine hat.


              Zu untersuchen wäre auch die Verbreitung der Methoden, ob stärker die medikamentöse Abtreibung in einigen Bundesländern verbreitet ist.


              Öffentlich zugänglich sind eben die Statistiken, die stark anonymisiert sind. Diese bilden aber nur bedingt eine Grundlage. Um bestimmte Thesen zu überprüfen müsste man etwa Zugang zum Material haben, in welcher Woche Frauen unter 24 im Mittel abtreiben. In welcher Woche Frauen, die schon Kinder haben. Ob es in Flächenbundesländern starke Unterschiede zwischen Stadt und Land gibt.


              Jeder Arzt muss bei einem Abbruch die Daten melden. Anzahl bisheriger Schwangerschaftsabbrüche, Bundesland des Wohnsitzes, Alter, Dauer der Schwangerschaft, Methode etc. gibt er weiter. Daraus werden aber nur die einzelnen Parameter gesondert ausgewertet, der Bogen wohl geschreddert (oder unzugänglich archiviert).

            • :arrow:
              Rechtlich gesehen ist ein Abbruch einzig Angelegenheit der Frau. Deshalb spielt auch nur ihr Einkommene eine Rolle. Der Mann kann sie weder zu einem Abbruch drängen (rechtlich) noch es ihr verbieten. Das hat auch zur Konsequenz, dass er von der Kostenfrage nicht betroffen ist. Solange er nicht freiwillig zahlt, hast keine Chance.
              Du könntest höchstens geltend machen, dass eine Art Vertrag bestand. Da dieser aber mündlich war, kannst es schlecht einklagen. Zahlt er nicht freiwillig, musst das Geld abschreiben.