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fenrir_12053631

  • 16. Feb 2018
  • Beitritt 13. Feb 2017
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  • Sowas kann immer mal vorkommen, oft basierend auf übertriebener Hygiene, manchmal auch durch Medis wie Antibiotika etc.
    Hol' dir in der Apotheke eine Creme, Canesten oder andere (kannst auch mal googeln).
    Wenn es dir nicht zu unangenehm ist, kannst du dich auch in der Apotheke beraten lassen.
    Nach 3-5 Tagen Anwendung sollte es wieder okay sein, der Juckreiz sollte schneller verschwinden.

  • Ich bin zum Rasieren zu dämlich und schneide mich regelmäßig, was ind er Region nicht gerade schön ist.
    Nach Experimenten mit mehreren Enthaarungscremes habe ich nun endlich zwei Sorten gefunden, die auf für den Intimbereich geeignet sind und keine Hautreizungen verursachen.
    Jedenfalls bei mir. Was nicht bedeutet, daß es bei dir genauso ist.
    Teste einfach, was dir besser gefällt, Creme oder rasieren...
    Falls du dich für Creme entscheidest, kleiner Tipp: Fang mit 7 Minuten an, nicht gleich mit 10 und teste vorher irgendwo anders, wie deine Haut reagiert....

    • Ich würde mich nicht auf einen Krieg mit denen einlassen.
      Beschreite die offiziellen Wege. Also regelmäßige Beschwerden an den Vermieter,das gilt auch für den Kinderwagen, denn die Verkehrssicherungpflicht des Vermieters gilt auch für das Treppenhaus.
      Der Kinderwagen darf übrigens nur tagsüber im Treppenhaus stehen, muß spätestens abends weg sein und darf nicht irgendwo angeschlossen werden.
      Also, Vermieter in die Spur schicken und profilaktisch schon einmal das Wort "Mietminderung" fallenlassen.
      Bitte nicht telefonsich, sondern alles schriftlich, damit Ihr etwas in der Hand habt...

    • Ich wünsche mir gerade, daß du mit dieser Vermutung richtig liegst, bin noch nicht so lange hier unterwegs...

    • Brennessel am Schienbein testen, wie die Haut reagiert. Bei allergischen Reaktionen, also bei mehr als Rötung und Brennen, abbrechen.
      Im Intimbereich nur wischend und peischend einsetzen, jeweils nur für wenige Sekunden und nicht großflächig.
      Ruhig mehrere Minuten Pause zwischen den "brennenden Sekunden" machen, kann man sehr gut mit einem Eiswürfel überbrücken.
      Der Wechsel zwischen dem süßen Brennen und der Kälte ist nicht unbeliebt.
      Dennoch ist - wie schon meine Vorredner anmerkten - Vorsicht angesagt, denn ein Tunnel kann quälend lang werden. Weniger ist mehr...

    • Ich halte meine Antwort mal relativ kurz, denn dein Text ist von derart viel Unkenntnis durchzogen, daß ich weder die Zeit, noch die Lust habe, alles richtig zu stellen, was du schreibst.
      Nur so viel in Stichpunkten:
      - die Anwendung von Pfefferspray gegen Menschen erfüllt de jure den Tatbestand der Körperverlatzung, ggf. der gefährlichen Körperverletzung.
      - Notwehr ist eben nicht Notwehr, es gibt differenzierte Abstufungen. Zudem sagt der Gesetzgeber, dass bei Notwehr grundsätzlich das mildeste Mittel zu wählen ist.
      - Ich lese keine "Texte im Internet" ich lese Gesetze, Kommentare zu diesen und Urteile, schon aus beruflichen Gründen.
      - ob ein Strafbefehl erlassen wird, obliegt dem Ermessen der Staatsanwaltschaft
      - das Recht zur Aussageverweigerung hat lediglich die Beschuldigte, nicht aber das Opfer. Hier besteht höchstens ein sog. Zeugnisverweigerungsrecht, das jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft ist, die hier nicht vorzuliegen scheinen.
      - zurückverlangen kann sie das Pfefferspray. Ob sie es zurückbekommt, liegt im Ermessen der Ermittlungsbehörde, da es als verwendete Waffe bei einer Straftat beschlagnahmt wurde.


      Kleiner Tipp von mir: Nicht jedem "Text im Internet" glauben, sich einfach mal informieren, bevor man sich äußert und den Benutzernamen nicht zu sehr zum Programm machen...
      Und besonders hilfreich: Niemanden als "uninformiert" bezeichnen, von dem man nichts, aber auch gar nichts weiß...

    • Ob es Notwehr war oder nicht spielt hier nur eine untergeordnete Rolle.
      Der Einsatz von Pfefferspray ist nur gegen Tiere erlaubt und stellt gegen Menschen den Straftatbestand einer schweren Körperverletzung dar.
      Es handelt sich dabei nicht um ein Antragsdelikt, eine Strafanzeige des Opfers ist nicht nötig.
      Der Vorgang wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann darüber entscheidet, wie es weitergeht.
      Da die Täterin angibt, in Notwehr gehandelt zu haben, wird es wahrscheinlich eine Anhörung dazu geben und es ist davon auszugehen, daß das Vorliegen einer Bedrohungssituation die Notwehr rechtfertigt.
      Dennoch wurde eine verbotene Waffe zum Zwecke der Notwehr eingesetzt.
      Möglich, daß der Einsatz des Pfeffersprays mit einer geringen Geldstrafe bestraft wird. Dies kann ohne Gerichtsverhandlung durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft geschehen. Gegen diesen Strafbefehl kann Widerspruch eingelegt werden, so daß es dann zu einer Gerichtsverhandlung käme.


      Um Diskussionen bezgl. der Strafbarkeit des Pfeffersprays vorzubeugen: Der Einsatz einer illegalen Waffe ist IMMER strafbar, auch bei Notwehr oder Nothilfe, egal ob es sich um Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge, Schusswaffe oder sonstwas handelt.
      Die Notwehr oder Nothilfe ist immer straffrei (ausgenommen der Exzess), nicht jedoch die dafür verwendeten Mittel.

    • Wie heißt es so schön: "Souls have no age"....


      Liebe, Lust, sexuelle Anziehungskraft, all das lässt sich nicht am Alter festmachen und wenn es beide wollen und natürlich die gesetzlichen Altersgrenzen eingehalten werden - so what?


      Mir wurde schon häufig bestätigt, daß junge Frauen es durchaus genießen, Sex mit einem reifen Mann zu haben, da dieser andere Prioritäten setzt als nur die Befriedigung seines eigenen Triebes und häufig durch seine Erfahrung, seine Reife und seine Gelassenheit eher weiß, was Frau möchte als die kleinen Jungs...


      Prinzipiell sollte doch gelten, daß erlaubt ist, was gefällt, solange es erlaubt ist :)

    • Du richtest deine Frage ernsthaft an "Männer"?


      Finde den Fehler, ein richtiger Mann würde nicht einmal darüber nachdenken, seine Partnerin zu hintergehen.


      Für weitere Infos frag' mal Tante Google nach "Charakter", "Anstand", "Respekt" und "Treue"...


      Ich gehe mich jetzt für dich fremdschämen....:beurk:

    • @trivialname hat es mir vorweggenommen, so ist es.


      Egal ob Fake oder nicht, generell sollte immer über allem die fette Überschrift stehen "Erlaubt ist, was BEIDEN gefällt".....