Moin!
Erst mal was zu lesen:
"Grundsätzlich gilt: Wer ein Pfefferspray einsetzt, ohne in Gefahr gewesen zu sein, begeht eine gefährliche Körperverletzung und macht sich damit strafbar. Allerdings ist später schwer festzustellen, ob man aus Notwehr gehandelt hat oder nicht. Selbstverteidigung oder Nothilfe für jemand anderen ist erlaubt. Alles andere gilt als gefährliche Körperverletzung."
Und jetzt solltest Du mal darüber nachdenken ob Deine Reaktion angemessen gewesen ist:
"Wenn Pfefferspray in die Augen gelangt, schwellen die Schleimhäute an, und die Augenlider schließen sich für fünf bis zehn Minuten, es kann zu kurzfristigem Erblinden kommen. Beim Einatmen entsteht Atemnot und starker Husten, im schlimmsten Fall kann man ersticken. Auf der Haut brennt der Wirkstoff und löst einen starken Juckreiz aus. Für Asthmatiker und Menschen unter Drogeneinfluss kann der Kontakt mit Pfefferspray tödlich enden. Erst Mitte Oktober starb ein Mann in bIelefeld nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei, die den Stoff eingesetzt hatte. Er hatte Kokain konsumiert."
Ich persönlich würde Pfefferspray nicht anwenden nur weil ich "gepackt" werde. Selbst wenn es in der Vergangenheit schon Eskalationen gegeben hat: Wenn er Dich anzeigt dann wird Dir Dein Vorgehen mit großer Wahrscheinlichkeit als unangemessene Reaktion ausgelegt.
@warum001: Totaler Blödsinn: Nur weil Du Angst hast ist es keine Notwehr. Erst ein direkter Angriff auf Deine körperliche Unversehrtheit gibt Dir die Berechtigung zu drastischen Maßnahmen.
Gruß F.