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jais_12141575

jetzt fang mal nich an rumzuheulen!!! Sie darf sich nich verteidigen oder was?? Will mal hoffen das du im Real Life nich auch so ne Flasche bist.

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    nissa_11845678

    Da mach dir mal keine Sorgen. Da wird gar nix passieren. Hast ja die Situation geschildert,hast dich völlig richtig verhalten. Da gibts vielleicht ne Anhörung und das wars. Kannst ganz beruhigt sein.

    nissa_11845678

    Nun mal eine kurze Aufklärung. Wie dir hier ja schon richtig mitgeteilt wurde ist ein Einsatz dieses Sprays eine schwere Körperverletzung. Dein Freund musste dies auch nicht anzeigen. Alleine schon durch den Krankenwagen ging das ganze nahtlos weiter. Diese mussten in so einem Falle die Polizei anrufen. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt muss dein Freund dich auch nicht Anzeigen, es wurde bekannt und wird nun von Amtswegen verfolgt. Sprich diese Sache geht jetzt zur Staatsanwaltschaft und diese entscheidet was passieren wird. Wertet sie es wirklich als Notwehr wird man die Sache einstellen... ansonsten wird man es einen Richter zur entscheidung vorlegen.

      7 Tage später
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      Moin!


      Das sagt ja genau der/die Richtige...sich ohne Anmeldung zu einer Diskussion zu äußern ist ja auch nicht gerade heldenhaft...


      F.

      Moin!


      Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Nach Deiner Auslegung könnte man dann auch auf jeden Faustschlag mit dem Messer antworten. Damit kommt man aber vor Gericht nicht durch.


      Gruß F.

      peggy_12350091

      Moin!


      Genaus so ist es!


      Anzeige wird von Amts wegen gestellt, der Staatsanwalt entscheidet ob es zur Verhandlung kommt. Dabei kann dann Dein Freund als Nebenkläger auftreten.


      Gruß F.

      Warum sollten die Beamten nicht berechtigt gewesen sein das Spray mitzunehmen? Das war eine Waffe bei einer Straftat! So wird das erst mal gesehen, was hinterher daraus von der Sta gestrickt wird interessiert erst mal die Beamten nicht.

      Aber sicher weiß ich das und natürlich steht da eine Straftat im Raume.

      Ich werde mich jetzt nicht auf das Kindergartenniveau herablassen und mit dir einen... ich hab recht... nein ich... gezicke anfangen.

      Ob es Notwehr war oder nicht spielt hier nur eine untergeordnete Rolle.
      Der Einsatz von Pfefferspray ist nur gegen Tiere erlaubt und stellt gegen Menschen den Straftatbestand einer schweren Körperverletzung dar.
      Es handelt sich dabei nicht um ein Antragsdelikt, eine Strafanzeige des Opfers ist nicht nötig.
      Der Vorgang wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann darüber entscheidet, wie es weitergeht.
      Da die Täterin angibt, in Notwehr gehandelt zu haben, wird es wahrscheinlich eine Anhörung dazu geben und es ist davon auszugehen, daß das Vorliegen einer Bedrohungssituation die Notwehr rechtfertigt.
      Dennoch wurde eine verbotene Waffe zum Zwecke der Notwehr eingesetzt.
      Möglich, daß der Einsatz des Pfeffersprays mit einer geringen Geldstrafe bestraft wird. Dies kann ohne Gerichtsverhandlung durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft geschehen. Gegen diesen Strafbefehl kann Widerspruch eingelegt werden, so daß es dann zu einer Gerichtsverhandlung käme.


      Um Diskussionen bezgl. der Strafbarkeit des Pfeffersprays vorzubeugen: Der Einsatz einer illegalen Waffe ist IMMER strafbar, auch bei Notwehr oder Nothilfe, egal ob es sich um Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge, Schusswaffe oder sonstwas handelt.
      Die Notwehr oder Nothilfe ist immer straffrei (ausgenommen der Exzess), nicht jedoch die dafür verwendeten Mittel.

      Ich halte meine Antwort mal relativ kurz, denn dein Text ist von derart viel Unkenntnis durchzogen, daß ich weder die Zeit, noch die Lust habe, alles richtig zu stellen, was du schreibst.
      Nur so viel in Stichpunkten:
      - die Anwendung von Pfefferspray gegen Menschen erfüllt de jure den Tatbestand der Körperverlatzung, ggf. der gefährlichen Körperverletzung.
      - Notwehr ist eben nicht Notwehr, es gibt differenzierte Abstufungen. Zudem sagt der Gesetzgeber, dass bei Notwehr grundsätzlich das mildeste Mittel zu wählen ist.
      - Ich lese keine "Texte im Internet" ich lese Gesetze, Kommentare zu diesen und Urteile, schon aus beruflichen Gründen.
      - ob ein Strafbefehl erlassen wird, obliegt dem Ermessen der Staatsanwaltschaft
      - das Recht zur Aussageverweigerung hat lediglich die Beschuldigte, nicht aber das Opfer. Hier besteht höchstens ein sog. Zeugnisverweigerungsrecht, das jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft ist, die hier nicht vorzuliegen scheinen.
      - zurückverlangen kann sie das Pfefferspray. Ob sie es zurückbekommt, liegt im Ermessen der Ermittlungsbehörde, da es als verwendete Waffe bei einer Straftat beschlagnahmt wurde.


      Kleiner Tipp von mir: Nicht jedem "Text im Internet" glauben, sich einfach mal informieren, bevor man sich äußert und den Benutzernamen nicht zu sehr zum Programm machen...
      Und besonders hilfreich: Niemanden als "uninformiert" bezeichnen, von dem man nichts, aber auch gar nichts weiß...

      Ich wünsche mir gerade, daß du mit dieser Vermutung richtig liegst, bin noch nicht so lange hier unterwegs...

      Der Einzige, der hier Unsinn schreibt ist @pilleneinnahme. Soviel Unsinn in so wenigen Sätzen, das ist schon eine Kunst, auf die dieser Typ auch noch stolz ist, wie es scheint.