Sein Sohn dürfte m.E. das Umgangsrecht mit seinem leiblichen Vater bekommen.
Hinter der Zuteilung steckt noch mehr:
Falls mal das Kind nicht mehr bei der Mutter leben kann, dann kann es zum Vater übersiedeln. Dabei ist es dann von Vorteil, wenn das Kind bereits seinen/ihren Vater gut kennt.
Es steht sogar im Gesetz (habe den Paragraphen nicht zur Hand), dass die Mutter dem Vater für die Zeit, wo das Kind beim Vater ist, vertrauen kann und muss.
Denn andersrum tut es der Vater ja auch: Auch er vertraut der Mutter, dass die schon nichts unrechtes mit dem Kind anstellt.
-> Also Übergabe vom Kind jeweils an der Haustüre.
Und das^^ ist beileibe nicht selbstverständlich. Längst ist erwiesen, dass Gewalt am eigenen Kind auch von Müttern ausgehen kann.
Seit dann bitte hellhörig, wenn das Kind mit blauen Flecken / Hämatomen euch "angeliefert" wird.
Ich sehe voraus, die Mutter trotz Beschluss den Umgang vereiteln wird. Sie wird in dem altherüberlieferten Glauben sein, dass sich eine Mutter das erlauben kann und straffrei davonkommen wird und sich ihre nicht wirklichen Missetaten mit ein bischen Gejammer und Lügen beim Anhörungstermin des JA im Sande verlaufen wird.
Ihr werdet dann nochmal in einem 2. Zug nachfassen.
Euch: Danke.